Hartz IV - Können Schulden vom Vermögen abgezogen werden?
Ich habe gerade meinen SGB II - Bescheid bekommen, dass ich abgelehnt wurde, da mein Vermögen die Freibeträge um 4.700 € übersteigt. Jedoch muss ich noch ein Stipendiums-Darlehen von rund 6.400 Euro zurück bezahlen. Dieses wurde mir nicht vom Vermögen abgezogen. Kann ich nun Einspruch erheben, da ich Schulden von 6.400 € besitze und somit die Grenze der Freibeträge nicht überschreite? Gruss, Marie
4 Antworten
hallo rieva,
Grundsätzlich gilt, dass man vor einem Antrag auf Hartz IV am besten seine Schulden getilgt haben sollte. Denn auf dem Antragsformular angegebenes eventuell vorhandenes Vermögen kann von den Leistungen abgezogen werden und somit bleibt noch weniger Geld, um die Schuldenberge zu tilgen. Im Ernstfall sollte man ein Insolvenzverfahren anstreben, damit man einen pfändungsfreien monatlichen Betrag erhält, der sich bei Bedarfsgemeinschaften auf jede einzelne Person verteilt. Vor allem bei Leistungsbezug wird dem Insolvenzantrag vor Gericht stattgegeben, da man über ein nur sehr geringes Einkommen verfügt, das vom Staat dazu ausgezahlt wird, seinen Lebensunterhalt am Existenzminimum bestreiten zu können.
ich hoffe ich konnte dir helfen
juragirl1986
Hintergrundinformationen: http://www.hartz4.net/
Schulden interessieren das Amt bis auf ganz, ganz wenige Ausnahmen z.B. im Zusammenhang mit der Bewertung von Grundbesitz nicht; würde das Amt die Schulden berücksichtigen, hieße das, der Steuerzahler trägt indirekt die Tilgung.
Können Schulden vom Vermögen abgezogen werden?
Nein. Aber sie können getilgt werden.
Jedoch muss ich noch ein Stipendiums-Darlehen von rund 6.400 Euro zurück bezahlen.
Dann müssen sie das tun.
Dann hättest du das Darlehen vorher ablösen sollen. Das kannst du ja immer noch tun, und dann einen neuen Antrag stellen.