Überwachungskamera bei Handwerker Arbeit.
Wir haben bei unseren Mietern ein Termin erteilt ,dass Handwerker am Mittwoch den 05.02.2014 wegen Schimmel( notwendige Arbeit) und wegen der kaputten Dusche kommen. Das ist schon der dritte Termin, den ersten und zweiten Termin haben die Mieter verweigert. Heute haben wir ein Brief bekommen das die Räume mit Videokameras überwacht werden wenn die Handwerker in der Wohnung sind. Dürfen die Mieter das machen oder nicht?
8 Antworten
Ja, dürfen sie. In der eigenen Wohnung, auch Mietwohnung ist das erlaubt. Sie dürfen die Aufnahmen aber nicht veröffentlichen.
Als Vermieter würde ich eine schriftliche Erklärung von den Mietern fordern, dass die Aufnahmen nach Ende der Handwerkerarbeiten gelöscht werden.
Heute haben wir ein Brief bekommen das die Räume mit Videokameras überwacht werden wenn die Handwerker in der Wohnung sind. Dürfen die Mieter das machen oder nicht?
Dagegen ist nichts einzuwenden.
Persönlichkeittsrechte der Handwerker?
Ja, das dürfen sie. Es ist ihre Wohnung, dafür zahlen sie ja Miete. Und sie überwachen ja nicht heimlich, sondern haben dir das auch noch mitgeteilt. Insofern ist das in Ordnung.
Ich persönlich halte das aber für heiße Luft!
Hier vergessen einige das es auch die Persönlichkeitsrechte der Handwerker betroffen sind und eine Videoüberwachung von Arbeitnehmern ist so ohne weiteres nicht erlaubt. Bitte hier nicht nur das Mietrecht betrachten sondern auch andere Gesetze, Die Beteiligten Arbeitnehmer müssen der Videoüberwachung zu stimmen und das müssen sie nicht, Die Mieter sind im übrigen verpflichtet Handwerker in ihre Wohnung zu lassen wenn dies Notwendig ist und wenn sie den Handwerker misstrauen sollen sie halt eine Termin nennen bei denen eine Person anwesend ist der sie Vertrauen,
Wenn ich Handwerker wäre, würde ich diese Wohnung nicht betreten, das Verhalten dieser Leute ist schon eigenartig und sicher nicht legal.
Wenn die Aufnahmen ohne Wissen des Handwerkers erfolgen, dann ist das illegal und wenn ich erfahre dass ich gefilmt werden soll, dann lehne ich den Auftrag ab. Niemand ist verpflichtet einen Auftrag anzunehmen.
Es ist nicht illegal. Es sind die vier Wände des Mieters, da kann überwachen, wie er will. Ansonsten wäre jegliche Videoüberwachung von Privathäusern illegal. Du weißt doch auch nicht, ob der Eingang eines Hauses, an dessen Tür du klingelst, überwacht wird.
Du vergisst hier dann doch die Rechte der arbeitenden Handwerker, die müssen sich nicht bei der Arbeit Filmen lassen, da gelten die selben Regeln wie bei Angestellten in einem Betrieb die dürfen auch nicht mal eben Videoüberwacht werden.
Da ist die Ausgangssituation eine andere. Angestellte in einem Betrieb dürfen nicht gezielt überwacht werden. Gegen eine Videoüberwachung meiner Wohnung während meiner Abwesenheit spricht nichts. Ebenso handelt es sich bei dem Besitzer der Wohnung weder um den Arbeitgeber des Handwerkers noch um den Auftraggeber!
Aber wie gesagt, ich halte die Äußerung des Mieters eh für heiße Luft!
Eigenartig ist es, das stimmt, aber es ist auch legal!
aber du hast auch ein eigenartige Ansicht, > dieser Leute ist schon eigenartig< als Arbeitnehmer muss du diese Arbeit ausführen, das Verhalten ist angebracht