Überstunden, Arbeitszeit bei auszubildenden medizinischen fachangestellte
ich hab eine 38,5 stunden Woche, bin in der ausbildung und bin 19 . Ich wùrde gerne wissen ob man als auszubildene Überstunden machen darf , weil ich momentan viele mache. Wie viel darf man am Tag höchstens Arbeiten . Ich darf mir keine Überstunden eintragen, weil ich viel mehr Urlaub habe als mir zusteht, dafūr kann ich ja aber nicht der Arzt schließt immer die Praxis.
2 Antworten
Auszubildende müssen keine Überstunden leisten! Die einzige Ausnahme sind absolute Notfälle! Ein Beispiel: Im Betrieb bricht ein Feuer aus und alle Mitarbeiter versuchen noch möglichst viele Dinge aus dem Feuer zu retten. In diesem Fall kann auch vom Azubi erwartet werden, dass er solange wie möglich hilft. Das ist kein Witz! Nur solche Notfälle erlauben es dem Arbeitgeber, bei Azubis Überstunden anzuordnen. Fehlendes Personal ist kein Notfall. Der Azubi kann nach abgeleisteter Arbeitszeit immer nach Hause gehen. So ist die rechtliche Lage. Natürlich muss du dir überlegen, ob das clever ist. Aber in jedem Fall solltest du dir über einen Ausgleich für die Überstunden Gedanken machen, falls du freiwillig Überstunden leistest!
Im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern darf mit Azubis im Ausbildungsvertrag oder in einer Nebenvereinbarung nicht festgelegt werden, dass Azubis pauschal unbezahlte Überstunden leisten müssen. Eine solche Überstundenregelung ist laut Berufsbildungsgesetz nicht gültig. Das gilt auch, wenn eine Gleitzeitregelung im Betrieb gilt.
Wenn Azubis Überstunden machen, gelten laut Arbeitsrecht die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten: Für Minderjährige gilt laut Jugendarbeitsschutzgesetz eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden, bei Volljährigen laut Arbeitszeitgesetz eine maximale Arbeitszeit von regelmäßig 48 Stunden wöchentlich.
Falls Auszubildende Überstunden machen, ist die Zeiterfassung enorm wichtig, egal wie die Zeiterfassung erfolgt: Azubis sollten sicherstellen, dass sie einen schriftlichen Nachweis über ihre Arbeitszeiten und Überstunden haben. Die Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber ist im Arbeitsrecht eigentlich im Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben. Falls es trotzdem keine Zeiterfassung gibt, sollten Azubis ihre Arbeitszeiten selbst notieren.
Alle Auszubildenden haben laut § 17 Berufsbildungsgesetz Anspruch auf einen Ausgleich für ihre Überstunden. Die Überstunden müssen den Azubis entweder mit ihrer Vergütung ausgezahlt werden oder es erfolgt eine Abgeltung durch Urlaub. Grundsätzlich vorgesehen ist dabei der Freizeitausgleich und Auszubildende können dies verlangen. Aber auch wenn die Überstunden ausgezahlt werden: In beiden Fällen muss ein Zuschlag gezahlt werden. Bei Urlaub steht dem Azubi pro Überstunde eine Stunde Urlaub zu, plus Zeitzuschlag. Bei einer Bezahlung die normale Vergütung für eine Arbeitstunde, die sich so errechnet: Ausbildungsvergütung (geteilt durch) 30 (geteilt durch) tägliche Arbeitszeit (plus) Zuschlag. Wenn die Überstunden in Urlaub ausgeglichen werden, hat dies nichts mit dem normalen gesetzlichen Urlaubsanspruch zu tun.
Außerdem haben Azubis bei Überstunden Anspruch auf einen Zuschlag. Die Höhe des Zuschlags wird durch Tarifverträge festgelegt oder orientiert sich an ihnen. Bei einer Abgeltung der Überstunden durch Urlaub muss ein entsprechender Zuschlag in Zeit gewährt werden. Dies gilt aber nur, wenn der Azubi freiwillig Überstunden leistet ohne dass etwas vereinbart ist! Der Auszubildende kann auch mit seinem Ausbilder eine Vereinbarung treffen und - am besten schriftlich - eine bestimmte Bezahlung der Überstunden vereinbaren. Der Azubi gibt dem Ausbilder einfach zu verstehen, dass er nur bereit ist Überstunden zu leisten, wenn er dafür einen Betrag von xy Euro pro Stunden bekommt!
Im Arbeitsrecht muss man Leistungen schnell geltend machen, sonst verwirkt der Azubi den Anspruch. Eine Verwirkung kann bereits nach einigen Wochen eintreten, auch wenn Tarifverträge längere Ausschlussfristen vorsehen und im Arbeitsrecht eine Verjährungsfrist von drei Jahre gilt. Von daher gilt: Möglichst schnell reagieren und den Rechtsweg einschlagen. Eine schriftliche Geltendmachung der Ansprüche reicht, um eine Verwirkung zu verhindern. Es reicht hier, wenn der Azubi schriftlich darauf hinweist, dass noch Überstunden offen sind, die bezahlt werden müssen.
Wenn Auszubildenden Minusstunden aufgeschrieben werden, ist das in der Regel nicht rechtens. Auch hier gilt laut Berufsbildungsgesetz: Azubis sind keine normalen Arbeitnehmer - sie sind im Betrieb um zu lernen. Sie haben ein Recht darauf, ihre tägliche Arbeitszeit auch im Betrieb zu verbringen. Werden sie also zum Beispiel nach Hause geschickt, weil wenig los ist, ist dies als eine bezahlte Freistellung zu werten, und es entstehen keine Minusstunden. So steht es auch im Berufsbildungsgesetz § 19: Entfällt die Ausbildung, ohne dass der Azubi etwas dafür kann, dürfen ihm keine Minusstunden anrechnet werden! (Quelle: http://www.azubi-azubine.de)
Also: Zum einen darf man prinzipiell keine Überstunden als Azubi machen, aber die Betriebe halten sich da eben nie so dran.. Am Tag darfst du eigentlich nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Ausnahmen gibt es. Die Höchstgrenze liegt bei 10 Stunden. Wenn du also mehr als 8 Stunden arbeitest, musst du in der darauf liegende Woche oder zumindestens in den nächsten Wochen einen Ausgleichstag bekommen. Sprich: Weniger Stunden als normalerweiße. Vermutlich hat dein Chef es so geregelt, dass du mehr Urlaub bekommst, weil er Überstunden schon mit dazu rechnet.. Das ist bei mir nämlich auch. Ich habe eine 37,5 Std Woche bin auch 19 Jahre alt aber Azubi als Kauffrau im Einzelhandel. Also falls du nichtmehr in der Probezeit bist würde ich ansonsten mal unter 4 Augen mit deinem Chef sprechen, wenn du da etwas Klarheit bekommen möchtest.
Ich arbeite an 3 tagen 9 Stunden und hab 1 stunde und 30 min pause. Ich arbeite am freitag mehr als 6 stunden und hab keine pause