Überstunden im Berichtsheft eintragen
Ich habe ein Berichtsheft bekommen, in das ich meine Wochenstunden, die ich arbeite und das, was ich gelernt und getan habe, eintragen soll. Heute habe ich meine Vorgesetzte gefragt, ob ich auch die Pausen in die Wochenstunden mit einbeziehen soll, sie fragte mich, was ich für letzte Woche eingetragen habe. Ich habe ihr geantwortet, dass ich dir 54 Stunden, die ich gemacht habe, eingetragen habe. Da ist sie voll ausgeflippt, hat mich angeschrien und meinte, dass ich immer 38,5 Wochenstunden eintragen soll.
Ich habe gefragt, warum ich nicht auch die Überstunden eintragen soll, da meinte sie total wütend, dass ich das (die Betonung liegt auf) auf gar keinen Fall machen darf.
Ich habe meine Oma gefragt, die sagte mir, dass ich die Überstunden auf jeden Fall eintragen muss, denn meine Vorgesetzte müsse sich an den Vertrag halten und mir die Überstunden irgendwann ausgleichen.
Meine Frage ist nun: Wer hat Recht?
5 Antworten
das Berichtsheft ist ein Arbeitsnachweis rein theoretisch könnte dein Arbeitgeber auf dessen Grundlage deinen Lohn berechnen. wenn du falsche Stundenzahlen und oder Tätigkeiten einträgst, ist das eine Falschbeurkundung. zu den straf- und oder zivilrechtlichen Konsequenzen kann ich leider nur wenig sagen. fakt ist aber, dass die vorgesetzte nicht das recht hat, dich deswegen anzuschreien und oder auszuflippen. das schrammt schon haarscharf an an einer Nötigung entlang.
lg, anna
Du musst die geleisteten Stunden eintragen.
Klar sieht dein Arbeitgeber das nicht gern, denn in das Heft schaut nachher dein Prüfungsausschuss und das sieht ja nicht gut aus, wenn so viele Überstunden oder Ausbildungsfremde Tätigkeiten wie Kaffee kochen und Fegen auftauchen, aber genau das muss da nunmal rein.
Du schreibst genau rein wann du was wie lange gemacht hast. Nur so kannst du dir bei Ärger auch von der IHK helfen lassen.
Wenn deine Vorgesetzte das so nicht unterschreiben will, hole dir bitte Hilfe. Berufsschullehrer, andere Ausbilder, Jugendvertretung, Betriebsrat oder Gewerkschaft sind da die Ansprechpartner, die dir da zu Seite stehen.
Die Pausen werden nicht eingerechnet. Ansonsten trage die wirklichen Stunden ein, das wäre korrekt. Auszubildene sollten keine Überstunden machen bzw. auf jeden Fall nicht in diesem Maß.
Ich weiß nicht ob du dir Ärger mit deiner Vorgesetzten erlauben kannst. Probezeit? Gibt es einen extra Ausbilder? Was wurde dir über die Arbeitszeiten gesagt? Wie alt bist du?
Dieses Berichtsheft(für die Ausbildung?) wird ja der prüfungabnehmenden Stelle vorgelegt. Wenn du dich entscheidest im Berichtsheft nur die 38,5 Std. einzutragen, führe auf jeden Fall extra Stundenzettel/wochenweise wo die tatsächlichen Zeiten abzgl. Pausen eingetragen sind.
z. B. Datum: 13.8.2012 Arbeitsbeginn 7:00 Arbeitsende: 16:00 Pausen: 1 Std.
Und sollte es weiterhin bleiben, das du Ü-Stunden machen must, kläre das wie das abgegolten wird.
Deine Oma ist im Recht. Anscheinend möchte die Vorgesetzte nicht, das du deine Überstunden nachweisen kannst, sodass sie in der Pflicht stände, sie dir auszuzahlen oder sie dich absetzen zu lassen.
Du wirfst da was durcheinander, bei Deiner Betrachtung darüber wer denn nun RECHT habe, wie das hier bei Dir klingt ?
Wenn Du eine Ausbildung absolvierst und da führt man auch sinniger Weise ein Berichtsheft,
lernst Du einen Beruf und erledigst dafür als praktische Übung Arbeitsabläufe die Du später in eigener Verantwortung von Dir erledigt werden müssen.
DU lernst Fähigkeiten und Fertigkeiten die Du in der zukünftigen Berufsausführung auch benötigst und übst diese, was DU vermutlich -mal eben als ARBEITEN- benennst.
DU arbeitest nicht weil Du gerade ausgebildet wirst, und bekommst eine Ausbildungsbeihilfe, und erhälst keinen Lohn/Gehalt den Du bei einem Arbeitsverhältnis bekommen würdest, und hättest dann ein sogenanntes Arbeits-Einkommen am Monatsende.
Der Ausbildungsvertrag regelt auch die für die Ausbildung notwendigen Ausbildungszeiten, und wenn in Deinem zu erlernenden Beruf schwankende Arbeitszeiten und Überstunden berufs+auftragsbedingt anfallen, wird das als selbstverständlich angesehen dass Du auch die Zeit-Flexibilität in den Arbeitsabläufen kennen und lernen musst.
Es gibt Auszubildende die haben ein hohes Interesse um viel Praktisches+Fähigkeiten und Wissen zu erlernen , und wollen von sich aus den Hammer +Kelle, den Schreibstift nicht fallen lassen , wenn die tägliche Ausbildungszeit bereit zu Ende ist.
Kein Ausbilder wird Dich daran hintern eigen-initiativ zu sein, und es soll auch Auszubildende geben die gerne lernen.
Konkret gesagt, musst DU die Ausbildungszeiten-Überstunden dann immer auch eintragen wenn die aus betrieblichen Gründen exakt angeordnet wurden. Freiwilliges und durch Deinen Lerneifer motivierte Anwesenheit, wurde nicht von Dir verlangt und gehören dann in Deine Freizeit-Gestaltung gerechnet.
ANGEORDNETE , gerade betrieblich notwendige Überstunden während der Ausbildung müssen durch Freizeit in einem vorgegebenem Zeitrahmen (Ausbildungsvertrag nachlesen) abgegolten werden, und die Ausbildungsvergütung bleibt in der Höhe unberührt = mehr Geld dafür gibt es nicht.
Pausen sind keine Ausbildung/Arbeitszeiten und diese musst Du von Deiner täglichen anwesenden Ausbildungszeit abziehen. Auch die Pausen, wenn diese mal nicht zum Zeitpunkt eingehalten werden können müssen gleich ausgeglichen werden, genommen werden können, und das regelt auch das "Arbeitsschutz-Gesetz zum Schutze der Jugendlichen".
Würde Dir raten ein kleines Heftchen in der Tasche mit zu führen und den Beginn und das Ende Deiner persönlichen Arbeitszeit gewissenhaft einzutragen, damit Du einen Überblick hast über Deine normalen und wenn angeordnet Stunden anfallen dies auch zu erfassen, und dann schreibe auch dazu den Namen wer die längere Anwesenheit angeordnet hat.
Dann richtig rechnen und die Pausenzeiten abziehen, und wenn Du dann im Schnitt bei den 38,5 Stunden ankommst, dann ist das völlig richtig gelaufen.
Wenn Du ein eher besonnener und langsamer und sorgfältiger Erledigungs-Typ bist dann würde ich meinen das Du mit einem Durchschnitt von dann bis 40-42 Stunden Anwesenheit Dich arrangieren solltest.
Überprüfe das mal mit den errechneten 54 Stunden,
und beachte als Beispiel: Wenn Du um 7.45 Uhr anwesend bist wenn Deine Ausbildungszeit um 8.oo Uhr beginnt dann zählt die Zeitrechnung ab 8.oo Uhr, ebenso wenn Du nach 17.30 Uhr nicht gleich üblicherweise nach Hause gehst, endet die zu berechnende Ausbildungszeit um 17.30 Uhr und später dann wenn die vom Ausbilder angeordnet wurden.
Du wirst gerade ausgebildet und bist deshalb in dem Betriebsablauf zum Zwecke der Ausbildung anwesend,und das Ausbildungszeiten auch schwanken liegt an der Auftragslage, und wann die Arbeiten erledigt werden.
Wünsch Dir dass Du es für Dich positiv klären kannst, und wenn keine Zeiterfassungs-+ Rechenfehler sich bei Deiner Addition eingeschlichen haben dann spreche in freundlicher Art wie man das immer tun sollte mit dem Ausbildungsverantwortlichen .