Darf man fast 60 Stunden in der Woche arbeiten?

10 Antworten

Sie arbeitet in einem Restaurant jeden Tag von 11-14 Uhr und von 17-22 Uhr.

Deine Freundin hat eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden. Die Ruhezeit wird eingehalten.

Arbeitet die Freundin sieben Tage/Woche? Wenn ja, ist das auf Dauer nicht zulässig.

Nach § 11 Arbeitszeitgesetz müssen 15 Sonntage im Jahr frei sein. Für Sonntagsarbeit muss innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden.

Die Anzahl der freien Sonntage kann nach § 12 Arbeitszeitgesetz allerdings durch einen Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung (wenn es eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag gibt) verringert werden.

Die durchschnittliche Arbeitszeit/Woche ist vom Gesetzgeber auf max. 48 Wochenstunden im Durchschnitt von 24 Wochen oder 6 Monaten festgelegt.

Wenn Deine Freundin z.B. sechs Tage/Woche je acht Stunden arbeitet, ist das zulässig. Auch eine Wochenarbeitszeit von 56 Stunden (bei sieben Tagen) ist erlaubt, wenn im angegebenen Zeitraum entsprechend weniger gearbeitet wird um auf die maximal erlaubte Wochenarbeitszeit zu kommen.

Das wären 8 Stunden am Tag. Das ist zulässig. Allerdings kann das unmöglich jeden Tag sein. 7mal 8 wären 56 pro Woche. Das wäre zu viel. Also einen Ruhetag braucht sie schon. Wenn sie den nicht am Sonntag nehmen kann (ist in der Gastronomie ja verständlich), muß der innerhalb einer bestimmten Zeit nachholen gelassen werden. In der Gastronomie ist das gang und gäbe, daß das nicht eingehalten wird. Und weil man ja meistens froh ist, den Job zu haben, nimmt man das normaler Weise auch so hin. Nur natürlich muß man wissen, wo man seine Grenzen setzt. Und wenn man wirklich jeden Tag arbeiten muß und das in dem Ausmaß, würde ich ihr raten, das nicht mehr zu akzeptieren.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/

Sie arbeitet 8 Stunden und hat 3 Stunden Pause dazwischen. Was meinst du mit »jeden Tag«? Sieben Tage die Woche?

Sternchen180 
Beitragsersteller
 25.05.2016, 20:27

Am Anfang hat sie sieben Tage die Woche gearbeitet. Nun 6, da das Restaurant Dienstag einen Ruhetag einlegt 

Ja man darf unter bestimmten voraussetzungen. siehe hierzu aus folgendem Link: 

Arbeitszeitgesetz und maximale Arbeitszeit: Wie lange darf man ... www.channelpartner.de/a/wie-lange-darf-man-arbeiten,236791 Wöchentliche Arbeitszeit – Regelungen und Gesetze

Nach § 3 S.
1 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden
grundsätzlich nicht überschritten werden. Allerdings gelten als Werktage
im Sinne des Arbeitszeitgesetzes alle Tage von Montag bis
einschließlich Samstag. Das heißt, dass bei allen Berechnungen im Rahmen
des Arbeitszeitgesetzes eine Sechs-Tage-Woche zu Grunde zu legen ist.

Maximal 2.304 Arbeitsstunden pro Jahr

Aus der in § 3
Arbeitszeitgesetz verankerten Arbeitszeit von acht Stunden und aus dem
Grundsatz der Sechs-Tage-Woche folgt daher, dass dem Arbeitszeitgesetz
generell eine 48-Stunden-Woche zugrunde liegt (d. h. sechs Tage mit
jeweils acht Stunden). Dieses ist wiederum im Jahr für 48 Wochen
zulässig (52 Jahreswochen abzüglich vier Wochen gesetzlicher Urlaub).
Das Arbeitszeitgesetz geht also von einer maximalen Arbeitszeit von
2.304 Stunden pro Jahr aus.

Diese in § 3 ArbZG festgelegte
achtstündige werktägliche Arbeitszeit kann ausnahmsweise gemäß § 3 S. 2
Arbeitszeitgesetz auf maximal zehn Stunden verlängert werden. Diese
Zehn-Stunden-Grenze ist zwingend und darf in der werktäglichen
Arbeitszeit in keinem Fall überschritten werden. Dem Arbeitgeber ist es
damit nach dem Arbeitszeitgesetz gestattet, einen Arbeitnehmer
zeitweilig bis zu zehn Stunden an einem Werktag zu beschäftigen, woraus
sich wiederum eine absolut höchstzulässige Wochenarbeitszeit von 60
Stunden ergibt (sechs Tage mit jeweils zehn Stunden).

nein darf man nicht. Man darf maximal 10 Stunden am Tag arbeiten wo man mit einer 5 tage woche auf maximal 50 Stunden kommt

EmtBayern  24.05.2016, 23:31

48 nicht 50

X3rr0S  24.05.2016, 23:32
@EmtBayern

achja stimmt da war ja noch was das man nicht jeden tag 10h machen darf... danke für die korrektur