Überstunden abbauen statt Krankmeldung?

6 Antworten

Sicher kannst du das machen. Allerdings entfällt dann der Versicherungsschutz für den Arbeitgeber. Setzt du Überstunden ab, gilt das nicht als Arbeitszeit.

Die Überstunden müssten halt mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein. Die meisten bieten ihren Mitarbeitern ja ein Überstundenkonto an, auf das angesammelte Stunden dann gutgeschrieben werden, damit man sie auch später mal abbummeln kann.

Es macht für den Arbeitgeber auch keinen Unterschied, da er im Krankheitsfall auch Lohn weiter zahlen muss, so lange du nicht über 6 Wochen krank bist. Danach muss festgestellt werden, ob die Krankenkasse weiter bezahlen würde oder nicht.

Allerdings hat der Arbeitgeber, wenn du nicht krankgeschrieben bist, jederzeit das Recht, dich zurück ins Büro zu beordern, wenn die Firmeninterne Situation das verlangt. Also beispielsweise wenn viele Aufträge anfallen und er dich als Arbeitskraft braucht.

Bist du krank, hat er die Möglichkeit nicht. Allerdings würde ich im Ernstfall bei einer akkuten Krankheit nicht aufs Geld schauen und mich lieber auskurieren.

Denn ein eventueller Spätschaden, den du behälst, wenn du eine Erkältung hast, die zu einer Lungenentzündung mutiert, wenn du dich nicht auskurierst, sondern es weiter mit dir herumschleppst, weil der Chef dich nicht in frieden lässt, macht dir die Freude an deinem Bonus schnell madig.

Wenn es bei euch in der Firma problemlos geht morgens anzurufen und einen Gleittag einzuschieben, kannst du das natürlich machen.

Falls du den vorher genehmigen lassen musst (wie der Ablauf bei euch in der Firma ist, wirst du ja selbst am Besten wissen) geht es nicht. Du weißt ja vorher nicht, wann du krank wirst.

Für einen Arzttermin oder eine ambulante Sache im Krankenhaus, kannst du natürlich auch Gleitfrei nehmen.

Dazu gibt es keine rechtlichen Grundlagen, das musst du mit dem Chef besprechen, wann du Überstunden abbauen willst. nur er kann dir das genehmigen oder nicht.

Zu Frage 1:

Wenn Du nicht krankgeschrieben bist, kannst Du statt zum Arzt zu gehen, auch Überstunden abbauen. Dem Arbeitgeber wird es freuen. Ob es Dir schadet oder nicht kommt dann auf das Krankheitsbild an.

Zu Frage 2:

Wie ist das gemeint? Es gibt i.d.R. eine Betriebsvereinbarung, an der sich jeder Beschäftigte zu halten hat. Wenn Überstunden erlaubt sind dann kannst Du jederzeit im Rahmen der Betriebsvereinbarung Überstunden machen. Diese brauchst Du ja nicht vorher anzukündigen.

Wenn Du es anders meinst, z.B. statt Dich wegen Krankheit krank melden zu lassen Überstunden abzubauen, dann gilt die gleiche Regel als wenn Du Dich krank schreiben lassen würdest.

Spätestens 3 Stunden nach eigentlichem Arbeitsantritt musst Du Deinen Arbeitgeber darüber informieren, dass Du Dich krank fühlst, die Fehlzeit aber mit Überstunden abbauen willst. Der Arbeitgeber kann dies verweigern, weil er ein Interesse dran hat, das Du richtig gesund wirst und zum Arzt gehst und Dich krankschreiben lässt.

Oder der Arbeitgeber findet das klasse, das Du für Deine Krankheit Überstunden opferst.

 

Und was würde dir eine AU bringen ?

Deine Mehrstunden wären dann immer noch da und dein Bonus ist futsch.

Mehrstunden abbauen ist mit dem Cheff zu besperechen und in den Dienstplan , falls vorhanden, ein zutragen. Gibt es keinen Dienstplan, dann schriftlich festhalten.

Hast du Gleitzeit, dann kannst du dein Gleitzeitkonnto ausgleichen mit später kommen und oder früher gehen.