In die Berufsschule trotz Krankmeldung?
Darf man während der Ausbildung in die Berufsschule gehen, obwohl man krank geschrieben ist und nicht in den Betrieb geht? Im Internet habe ich herausgefunden, dass das wohl möglich wäre und man sogar arbeiten darf, trotz der Krankmeldung. Aber ich habe Dienstags Berufsschule und danach frei, Mittwochs Berufsschule und muss danach in den Betrieb und Montags, Donnerstags und Freitags muss ich den ganzen Tag in den Betrieb. Mal angenommen ich wäre dann für eine woche krank geschrieben, dürfte ich dann auch Dienstag und Mittwoch in die Berufsschule gehen und dann trotzdem Mittwoch nachmittag, Donnerstag und Freitag zu Hause bleiben?
LG
5 Antworten
Wenn Du eine Krankmeldung hast, dann bekommt der AG eine AU und die Schule ein Attest. Dann kannst Du während dieser Zeit auch nicht die Schule besuchen, dann könntest rein theoretisch auch arbeiten gehen und keine Krankmeldung nehmen.
Ich durfte es damals (vor rund 4 Jahren nicht). Grund war die Unsicherheit bzgl. Versicherung falls in der Berufsschule etwas passiert. Meine Krankenkasse hatte mir damals erklärt, ich hätte dann korrekterweise in der Berufsschulwoche (oder eben am Berufsschultag) arbeitsfähig sein müssen, um dann später wenn wieder der Teil im Betrieb anfängt wieder krankgeschrieben zu werden. Problem hierbei wäre dann gewesen (laut Krankenkasse). Die 6 Wochen Entgeldfortzahlung der Arbeitgebers werden unterbrochen und starten bei erneuter Krankschreibung wieder von vorne was wiederum ein Nachteil für den Arbeitgeber ist. Falls absehbar ist, dass die Erkrankung nicht die 6 Wochen erreicht ist es vielleicht ein geringeres Problem.
" dürfte ich dann auch Dienstag und Mittwoch in die Berufsschule gehen und dann trotzdem Mittwoch nachmittag, Donnerstag und Freitag zu Hause bleiben?"
Nein. Wenn du in die Schule gehen kannst dann kannst du auch in den Betrieb! Das ist ein fristloser Kündigungsgrund wenn du das machst. Endweder ganz oder gar nicht
die Frage ist auch, warum Du krank geschrieben bist. Bei einer fiebrigen Erkältung oder Grippe hast Du auch in der Schule nichts verloren.
Mit einer Verletzung, die Dich zu Recht vom Arbeiten abhält, die Dich aber in der Schule nicht behindert, z.B. ein Gips (je nach Situation), wäre ein Besuch der Berufschule vorstellbar.
Ich würde es aber auf jeden Fall mit dem Ausbildungsbetrieb im Vorfeld absprechen.
Mir wäre es neu das man im Krankenstand arbeiten gehen darf. Entweder man ist krank und ist zuhause oder man ist gesund und geht arbeiten.
Aber dann wäre man ja wieder einsatzbereit und gesund, oder?! Das heißt wenn er zur Berufschule geht meldet er sich damit automatisch wieder gesund. Ich verstehe das grad so das er in die Berufschule gehen möchte aber gleichzeitig im Krankenstand bleiben will.
Man muss sich bei der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit bei vorzeitiger Arbeitsaufnahme nichtmehr "gesund" schreiben lassen. (Beispiel: Arbeitsunfähig bis 25.10. und ab dem 23.10. die Arbeit wieder aufgenommen.)