Überschriebenes Haus- was passiert bei Trennung?
hab viele Fragen heute ;)Frau X bekam während der Ehe ein Haus überschrieben. Dort lebte sie Jahre mit Mann Y und Kind. Nun steht die Trennung an. Gehört das Haus zur Zugewinngemeinschaft (keinerlei Regelung sonst)?Also müßte sie ihn ausbezahlen?
7 Antworten
Wenn das Haus während der Ehe überschrieben wurde und eine sog. Zugewinngemeinschaft besteht, gilt das Haus als Zugewinn und somit muss sie ihn ausbezahlen.Das richtet sich aber nachdem jetzigen Wert des Hauses - der Schenkungswert wird vorher abgezogen. Der Restwert aufgeteilt.
Aber frag mal lieber einen Anwalt, ist zu kompliziert.
Danke für die Bewertung und viel Glück!
danke. So hatte ich es auch verstanden. Anwalt ist ein MUß, klar. Aber wenns Samstags brennt will man zumindest Denkanstöße.
Wenn nur Frau X allein im Grundbuch steht, gehört es nicht zur Zugewinngemeinschaft, es gehört ihr!
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man nichts schreiben... Es geht nicht um die Eigentumslage am Grundstück, sondern um den Zugewinn und hier muss selbstverständlich das geerbte Grundstück berücksichtigt werden!
Natürlich gehört das Haus zur Zugewinngemeinschaft! Oder sie haben einen knallharten Ehevertrag, daß jeder für sich selber wirtschaftet. Ja, sie müßte ihn ausbezahlen.
habe die Lösung nach dem Anwaltsgespräch. Sie muß den Mann ausbezahlen. Egal ob Schenkung oder Erbrecht. Das Datum zählt- während der Ehe.
denke das ist Zugewinn da sie das Vermögen ja vorher nicht hatte sprich vor der Ehe aber frag Anwalt
Wenn sie alleine im Grundbuch steht, gehört es ihr!
klar Anwalt- brennt nur eben JETZT unter den Nägeln ;) Sie steht alleine im Grundbuch. Etwas kompliziert.