Kann man die Ehefrau rauswerfen, nachdem ein Kind das Haus geerbt hat?

12 Antworten

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Welche Regelungen im Testament wurden für die Ehefrau getroffen? Hat sie ein Wohnrecht erhalten?

Auch wenn das Haus an das Kind geht, hat die Ehefrau Anspruch auf den Pflichtteil.

Ihr solltet Euch zusammensetzen und über Eure Wünsche zu sprechen. Nur so ist es möglich, eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Zumindest sollte man es versuchen.

Giwalato

WinterSchneckee 
Beitragsersteller
 12.11.2020, 14:45

Kein Wohnrecht, Pflichtanteil ist erfüllt.

Giwalato  12.11.2020, 16:23
@WinterSchneckee

Dann muss die Stiefmutter ausziehen, wenn das Kind selbst dort einziehen oder das Haus verkaufen will. Oder sie wird Mieter, mit einem regulären Mietvertrag.

Dazu müsste das Haus das alleinige Eigentum des Vaters gewesen sein und das Haus müsste testamentarisch unter Berücksichtigung des Pflichtteils in das alleinige Eigentum des Kindes übergehen.

Erst wenn das vollzogen ist, wäre ein Rauswurf möglich.

Und das Kind müsste voll geschäftsfähig sein.

WinterSchneckee 
Beitragsersteller
 12.11.2020, 14:44

Das ist alles korrekt, also ist der Rauswurf so einfach? Das ist schon krass

Interesierter  12.11.2020, 14:55
@WinterSchneckee

Naja, wenn das Kind das Haus alleine erbt, geht die Mutter ja nicht leer aus.

Der Pflichtteilsanspruch müsste dann anderweitig herausgegeben werden.

Davon kann sich die Mutter problemlos eine neue Bleibe suchen.

Ich versteh die Frage nicht.

Du hast bereits geantwortet, dass sie ebenfalls erbt. (vampire321)

Wenn ihr 50 Prozent des Hauses gehört, wie kann sie dann jemand rauswerfen?

Da müsste sie schon selbst mit einverstanden sein. Evtl. wird sie sich -notfalls gerichtlich- mit weiteren Erben einigen müssen um z.B. jetzt Teilmiete zu zahlen, aber das ist eine andere Sache.

WinterSchneckee 
Beitragsersteller
 12.11.2020, 14:37

Es gibt ein Testament! Sie kriegt das Haus NICHT aber was anderes, deswegen kein Pflichtanteil. Danke

Eckengucker  12.11.2020, 14:47
@WinterSchneckee

Dann bleibt nur die Frage, ob sie Miteigentümerin ist oder ob es alleiniges Eigentum des Vaters ist.

Handelt es sich dabei um die Mutter des "Kindes"?

Aber wenn die Ehefrau in dem Haus wohnt kann der Erbe ihr nur kündigen, indem er Eigenbedarf anmeldet. Diesen muss er dann aber auch tatsächlich realisieren.

Dass er dann die ortübliche Miete verlangen kann, ist eine andere Geschichte.

Meistens ist es aber so, dass das Haus ohnehin Mann und Frau gemeinsam gehört. Dann war ja nur ein halbes Haus die "Erbmasse" und davon hat wiederum die Ehefrau die Hälfte geerbt.

die Frau lebt aber noch im Haus, welches das Kind bekommen wird.

Das ist wie geregelt? Über ein Testament geht das nicht, denn der Frau steht ein Pflichtteil zu und wenn das nicht Bestandteil des Testaments ist, ist das Testament ungültig.

Allerdings kann eventuell eine Mietzahlung gefordert werden.

SaVer79  12.11.2020, 14:50
  1. ist ein Testament natürlich trotzdem gültig, auch wenn es etwaige Pflichtteilsansprüche nicht aufführt. Diese bestehen ja unabhängig davon
  2. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch! Einen Anteil am Haus bekommt sie dadurch ohnehin nicht
Artus01  12.11.2020, 14:59
@SaVer79

Nein das Testament ist eben so nicht gültig, da es so nicht vollstreckt werden kann.

Natürlich können Erben ausgezahlt werde, solange die auszahlenden Erben dazu in der Lage sind. Es ist eben einfach scwierig soe ein Haus in der Mitte durchzusägen.

SaVer79  13.11.2020, 08:03
@Artus01

Natürlich kann es das! Alle im Testament genannten Erben bekommen das, was ihnen jeweils zugedacht wurde. Die Ehefrau kann dann ihren Pflichtteil (ein reiner Anspruch auf Geld, nicht auf einen Anteil an Haus) gegen die Erben geltend machen