Inliner fahren verboten?
ich wollte gestern inliner fahren (hab auch meinen hund mitgenommen).. ich bin noch nich mal 100 m gefahren als ein polizeiauto mich angehalten hat.. der polizist hat mir erklärt ich dürfe hier nich fahren.. das sei auf öffentlichen straßen verboten.. eig. hätte ich noch 15 € strafe bezahlen müssen, hab mich aber rausgeredet.. jz frag ich mich, wo ich denn noch fahren darf.. also gestern war das ne ganz normale straße von dorf zu dorf.. der polizist meinte z.B. bei nem privaten bauern oda so.. aber da darf ich doch nich einfach auf dem privaten grundstück Inliner fahren.. ?!
4 Antworten
Strittig war lange Zeit, wo Skater fahren dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 19.03.2002 dargelegt, dass Inline-Skater "besondere Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 StVO sind; sie sind den dort ausdrücklich genannten Rollern am ähnlichsten. Damit steht fest, dass Inline-Skater keine Fahrzeuge wie beispielsweise Fahrräder sind.
Das höchste deutsche Zivilgericht teilt damit die Einschätzung des Verkehrsgerichtstages, der bereits 1998 zu diesem Ergebnis kam. Das Fahren mit Inlinern ist deshalb grundsätzlich nur auf Gehwegen unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger erlaubt. Auf der Fahrbahn darf nur gefahren werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benützt der Skater in einem solchen Fall die Straße, muß er am äußersten Fahrbahnrand fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist beim Fehlen eines Gehweges oder Seitenstreifens am äußersten linken Fahrbahnrand zu fahren
Quelle:http://www.skatekarte.de/index.html?recht/recht.html
demnach war der polizist im unrecht, falls du dich an den linken fahrbahnrand gehalten hast.
Super Antwort.Wärst Du dabei gewesen wäre die Polizei mit Blaulicht weggefahren
die regelung ist immerhin vom BGH bestätigt. danke fürn stern!
Die Frage, was ein Inline-Skater darf, richtet sich den den Verkehrsvorschriften, insbesondere nach der StVO. Eine vollständige Abhandlung über das richtige Verhalten im Straßenverkehr ist allein schon aus Platzgründen nicht realisierbar.
Strittig war lange Zeit, wo Skater fahren dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 19.03.2002 dargelegt, dass Inline-Skater "besondere Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 StVO sind; sie sind den dort ausdrücklich genannten Rollern am ähnlichsten. Damit steht fest, dass Inline-Skater keine Fahrzeuge wie beispielsweise Fahrräder sind.
Das höchste deutsche Zivilgericht teilt damit die Einschätzung des Verkehrsgerichtstages, der bereits 1998 zu diesem Ergebnis kam. Das Fahren mit Inlinern ist deshalb grundsätzlich nur auf Gehwegen unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger erlaubt. Auf der Fahrbahn darf nur gefahren werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benützt der Skater in einem solchen Fall die Straße, muß er am äußersten Fahrbahnrand fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist beim Fehlen eines Gehweges oder Seitenstreifens am äußersten linken Fahrbahnrand zu fahren.
Wegen der gesetzlichen Gleichstellung mit Fußgängern darf auch in Fußgängerzonen gefahren werden. Im verkehrsberuhigten Bereich - nicht dagegen in Tempo-30-Zonen - dürfen Fußgänger und damit auch Skater die Straße mitbenutzen.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat eine Untersuchung der Skater im Straßenverkehr durchgeführt. In ihrem Forschungsbericht kommt sie zu dem Ergebnis, daß Skater auf der Fahrbahn wesentlich stärker gefährdet sind als im Seitenraum einer Straße. Dort ist die Verträglichkeit mit dem Fußgängerverkehr am höchsten.
Allerdings empfiehlt die Bundesanstalt, in Einzelfällen Radverkehrsanlagen für Skater zuzulassen; ferner empfiehlt sie die Schaffung geeigneter Verkehrsangebote für Skater. Eine Freigabe von Radwegen setzt ein Tätigwerden des Gesetzgebers voraus. Dort müßte klar geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Skater den Radweg mitbenutzen dürfen. Solange eine solche Neuregelung fehlt, müssen sich Skater wie Fußgänger behandeln lassen und dürfen deshalb nicht auf Radwegen fahren.
Quelle: http://www.skatekarte.de/index.html?recht/recht.html
auf öffentlichen Straßen darfst du nicht fahren, und auf privaten natürlich nur mit der Zustimmung des Eigentümers. Streng genommen darfst du nur auf dem Bürgersteig fahren, was natürlich auch Quatsch ist. Der Polizist wollte sich wohl wichtig machen. Ich bin auch schon 100e km auf der Straße gefahren und es hat noch nie jemanden gestört.
naja bei mir haben davor auch schon einige autos gehupt und so und einmal hat auch schon jmd. was ausm fenster gerufen (nichts nettes^^).. das wusste ich nur noch nich.. und war total erschrocken, das man mich anhält :P
dann hast du wohl den Verkehr behindert.
Eigentlich darf man auf Radwegen fahren ....auf fremden Grundstücken darf man natürlich nicht einfach so fahren.
radwege sind ja nur leider meist aus sand ^.^
Naja ,bei uns sind Fahrrad und Gehwege meist asphaltiert. ;)
das ist ja aber auch nur ne sonderregelung weil weiter oben steht ja grundsätzlich nur auf gehwegen.. d.h. ich soll dem polizisten das das nächste sagen?!^^ naja weil ich hab mich noch nich entschieden ob ich das jz lassen soll oder nich..