Wie vorgehen, wenn Inkassofirma mit gerichtlichen Schritten droht?
Hallo,
dank einer Streitigkeit mit der Credit & Collections Service GmbH bin ich nun auch Teil dieser Community :) Die Ausgangsposition möchte ich nur kurz beschreiben.
Am 20.01.2017 habe ich einen Brief erhalten, dass der Versuch 2,99€ (Einkauf im nächsten Nahkauf) abzubuchen fehlgeschlagen ist. Dadurch wurde die Inkassofirma CSS Inkasso beauftragt, das Geld einzufordern. Forderung: 2,99€ Hauptforderung, 2,40€ Bankrücklastschriftskosten, 15€ Adressermittlungskosten, 9,90€ Verzugsschaden der Ingenico Payment Services GmbH, 33,75€ Geschätsgebühr (§§ 280 , 241 , 286 BGB , NR. 2300 VV RVG) und 6,75€ Auslagen (§§ 280 , 241 , 286 BGB , Nr. 7002 VV RVG). Natürlich habe ich fleißig im Internet recherchiert, da mir eine Gesamtforderung von 70,79€ bei einer Hauptforderung von 2,99€ etwas zu hoch erschien. Zum Schluss gekommen bin ich, dass Verzugsschaden, Geschäftsgebühr und Auslagen gar nicht von mir getragen werden müssen (sofern noch keine Mahnung erfolgt ist). Also habe ich aufgerundet 25€ (Hauptforderung, Bankrücklastschritskosten, Adressermittlungskosten) direkt an Nahkauf überwiesen und den Fall für mich als abgeschlossen erklärt und es auch so der Inkassofirma mitgeteilt. Heute habe ich einen weiteren Brief (im Titel "2. Mahnung - Ihre girocard-Zahlung...") erhalten, dass nur eine Teilzahlung von 25€ erfolgt ist und sie deshalb den Restbetrag von 45,79€ fordern. Sollte der Betrag bis zur gesetzten Frist (15.02.2017) nicht überwiesen worden sein, werde CSS Inkasso gerichtliche Schritte gegen mich einleiten. Zudem würden sie sich vorbehalten, den Forderungsbetrag gemäß § 28a Abs. 1 Nr. 4 Bundesdatenschutz an die SCHUFA Holding AG zu übermitteln (soweit ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde, zwischen der ersten mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen und ich die Forderung nicht bestritten habe)
Da ich zum zweiten Brief keine Tipps im Internet finden konnte, erhoffe ich mir hier etwas Rat.
Vielen Dank fürs lesen!
5 Antworten
Direkt an eine Inkassofirma ohne vorher zu mahnen und dafür sollst Du die Kosten tragen??
Gerichtliche Schritte - Die können einen Mahnbescheid beim Gericht beantragen. Darauf (also wenn Du den bekommen solltest) musst Du reagieren, weil sonst danach der Vollstreckungsbescheid kommt. Erst dann könnten die das (meines Wissens) der Schufa melden.
Ich würde denen schreiben, dass Du nicht zahlungswillig bist, weil die Forderung bereits beglichen wurde. Sollten die damit nicht einverstanden sein, würde ich (denen) vorschlagen, das von einem Gericht klären zu lassen.
Ich habe da eine schlechte und eine gute Nachricht für Dich. Die Schlechte ist: Du hast bereits zu viel überwiesen. 8,00 Euro Gebühren wären maximal angemessen gewesen, so dass Du mit 10,99 Euro davongekommen wärst, denn eine Rücklastschrift kostet den Empfänger ca. 4,00 Euro (in Deinem Fall sogar nur 2,40 Euro), 4,00 Euro Mahngebühren darüber hinaus wären angemessen.
Wenn Nahkauf sofort ein Inkassounternehmen einschaltet, ist das nicht Dein Problem.
Ich wette, dass das Inkassounternehmen keinen Mahnbescheid erlässt (kostet die 25,00 Euro), wenn doch, innerhalb von 14 Tagen mithilfe des beigefügten Formulars Widerspruch einlegen.
Jetzt könnte das Inkassounternehmen dem schlechten Geld gutes hinterherwerfen und eine Zivilklage anstrengen. Dein Problem wäre dann, dass Du Dir einen Anwalt nehmen müsstest und die Kosten vorstrecken müsstest, aber zu einer Klage wird es nicht kommen. Jeder Richter würde das Inkassounternehmen auslachen.
Einfach mal pokern - Du hast einen Royal Flush auf der Hand.
Und nix mehr bei REWE (Nahkauf) kaufen.
Bei Forderungen bis 500,- € kostet der MB 32,- €
Sorry, der letzte für meinen Arbeitgeber ist schon eine Weile her. Verdammte Inflation!
blödsinn.
Rücklastschrift kostet den Empfänger ca. 4,00 Euro
zwischen nix und 10€ ist alles möglich, kommt auf die Bank an. Konzerne bekommen natürlich eher gute Konditionen wie Kleinbetriebe. Grundsätzlich gilt: es muss das gezahlt werden was es kostet (wenngleich es im zweifel nachgewiesen werden muss).
Adressermittlungskosten sind def. auch zu zahlen und 10-15€ sind da üblich bei Bankanfragen. Die 25€ sollten hinkommen das nichts weiter passiert, dennoch sollte man dem rest wiedersprechen und eine Datenweitergabe untersagen.
Zum Thema keine Mahnung: es bedarf keiner Mahnung, und man wird durch seine Bank über die fehlgeschlagene Lastschrift informiert. Eine Behauptung "ich hab nix gewusst" ist in 99,999% aller Fälle eine reine Schutzbehauptung. Die meisten sagen sich nur "ich warte bis ne Mahnung kommt" anstatt sich mal aufzuraffen und selbst aktiv zu werden weil man es ja selbst verbockt hat und heulen dann rum wenn es irgendwann teurer wird. Selbst wenn die Hauptforderung nur 1 Cent beträgt wird man wenn man nichts macht nie unter 20€ weg kommen, auch wenn das dann das 2000fache der Hauptforderung wäre, ganz einfach weil diese kosten nix mit der Hauptforderung zu tun haben.
zwischen nix und 10€ ist alles möglich
Mehr als 5 Euro sind aus meiner Sicht nicht marktüblich und auch nicht zu erstatten.
hi, ich kann dir nur den Rat geben sofort wieder Einspruch einzulegen. Schreib denen ruhig den Text den du im Netz gefunden hast und du deswegen nur die 25 € bezahlt hast dann schreibst du noch das wenn weiter Forderungen gestellt werden du einen Anwalt einschalten wirst.
Hoffe du hast eine Rechtschutz Versicherung ?
Ok, ich kenne mich da nicht aus aber sogar ich finde die Forderung extrem unverschämt.
Ich habe auch nie gehört, dass so etwas direkt an ein Inkassounternehmen weiter gegeben wird. Leider kann ich dir keinen guten Rat geben aber ich würde die Forderung nicht zahlen.
Zum Schluss gekommen bin ich, dass Verzugsschaden, Geschäftsgebühr und Auslagen gar nicht von mir getragen werden müssen (sofern noch keine
Mahnung erfolgt ist).
Ergebnis richtig. Begründung falsch.
Du schuldest dem Grunde nach den Ersatz des Verzugsschadens, da du mit Nicht-Einlösens einer Lastschrift automatisch in Verzug gerätst. Hier braucht es keine Mahnung. Wer mit Karte bezahlt hat zu wissen, wie viel Deckung vorhanden ist.
Nun wäre die Frage was denn durch dich zu tragender Verzugsschaden wäre:
- Die Rücklastschriftgebühr ohne Frage
- Ebenso die Adressauskunft
- "Verzugsschaden" ist relativ. Man kann nicht einfach etwas Verzugsschaden nennen und es dann einfordern, hier muss genau beschrieben werden wofür 9,90 € gefordert werden sollen. Mahnungen gab es keine also keine Mahngebür. Rücklast- und Adressermittlung sind bereits berücksichtigt und Zinsen in der Höhe sind nicht möglich.
- Inkassogebühren sind nur in den seltensten Fällen vom Schuldner zu tragen. Da ich hier tendenziell von Masseninkasso ausgehen würde, würde ich die Gebühren mit 0,- € ansetzen.
Weiteres Vorgehen:
Schreib dem Inkassobüro einen Text (beweisbar), dass du
- die Hauptforderung zzgl. RL-Kosten, Adressermittlung bezahlt hast und deine Zahlung auch so verrechnet haben willst.
- den restlichen Positionen vollends widersprichst.
- Dass du die Datenweitergabe an die Schufa untersagst bis zur gerichtlichen Klärung
- Einem gerichtlichen Mahnbescheid fristwahrend widersprechen würdest. Wenn die also 32,- € ausgeben möchten für nichts, können sie dies gerne tun.
Es gab aber keine Mahnung und pro Mahnbrief mehr als 2,50 € zu verlangen fällt spätestens im streitigen Verfahren durch.
Bei Forderungen bis 500,- € kostet der MB 32,- €. Das Inkassobüro darf die Dienstleistung der Beauftragung mit maximal 25,- € in Rechnung stellen.
Jetzt könnte das Inkassounternehmen dem schlechten Geld gutes hinterherwerfen und eine Zivilklage anstrengen.
Nur für die eigenen Kosten, nicht für den Auftraggeber. Ansonsten aber alles korrekt! =)