Rechthilfe bei Besitzstörung/Unterlassungserklärung?

4 Antworten

Die Rechtslage in Österreich wäre so, dass ganz kurzfristig die Klage eingebracht werden muss, weshalb eine Fristerstreckung nicht gewährt wird.

Die Chancen Deines Vaters sind leider gering. Ich fürchte: bezahlen und mit den Zähnen knirschen.

Du kannst allenfalls noch den Anwalt anrufen und versuchen, die Höhe zu verhandeln. Auch hier sind die Chancen nicht groß.

Hinweis: Gehe trotzdem davon aus, dass der Anwalt NICHT unbedingt klagen will. Denn wegen 200 Euro lohnt das für ihn selbst nicht sehr.

Wasauchimmer24 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 11:13

"Sollten Sie den vorstehenden Aufforderungen nicht Folge leisten, bin ich bereits jetzt beauftragt, die Klage einzubringen."

Mauritan  19.06.2020, 11:51
@Wasauchimmer24

Vielleich blufft er. Ich würde anrufen. Erreichst Du niemanden: bezahlen.

Rechne Dir auch die Frist aus, binnen der er klagen muss. In Österreich wären das 28 Tage ab Störung, wenn ich nicht irre. Google hilft.

RobertLiebling  19.06.2020, 11:08

Der Anwalt weiß genau, dass am Ende der Verlierer *alles* zahlt.

Erwähnte ich schon mal den Anwalt, der einen Mandanten wegen 67 Cent verklagt hat?

Mauritan  19.06.2020, 11:11
@RobertLiebling

Schon, nur was verdient der Anwalt da dran. Den Mindestsatz. Wenn er rechnen kann, wird er lieber andere Fälle übernehmen. Natürlich gibt es keine Garantie. Mein Rat bleibt daher: bezahlen. Wenn verhandeln nicht geht, dann 200 Euro.

Besitzstörung §§ 858, 862 BGB

Es handelt sich vermutlich nicht um eine Strafe, sondern um eine kostenpflichtige Abmahnung mit Aufforderung zu Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Ist irgendwie aufgeschlüsselt, wie sich die Forderung zusammensetzt? Es sind natürlich die Anwaltsgebühren zu bezahlen. So arg übertrieben erscheinen mir 200 € da nicht.

Wasauchimmer24 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 11:11

Hab das jetzt nicht so wirklich verstanden aber :
Bemessungsgrundlage ist § 10 Z 1 RATG unter Zuzahlung des Einheitssatzes in Höhe von 60% gemäß § 23 Abs 1 iVm Abs 3 RATG
198€ (netto:148,23 Ust: 29,65 Barauslagen: 20,12)

RobertLiebling  19.06.2020, 11:24
@Wasauchimmer24

Ach so, Österreich. Meine Antwort bezieht sich auf die Rechtslage in DE.

Es hätte auch die Möglichkeit bestanden, das Fahrzeug abschleppen zu lassen und dann wären die Kosten noch höher gewesen.

Oder was würdest du tun, wenn morgen ein anderer Autofahrer sein Fahrzeug einfach in die Garage deines Vaters stellen würde?

Dein Vater sollte dies als eigene Dummheit betrachten und die 200 € zahlen.

Wasauchimmer24 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 11:19

Es war kein Privatbesitzer in dem Sinne, der Parkplatz gehört zu einem Wohnungsblock und abgesehen davon steht doch oben bereits er ist sich seiner Schuld bewusst, es geht hier um die kurzfristige Zahlungsaufforderung und die Unverständlichkeit über den hohen Betrag. Es war einer von 50 Parkplätzen draußen also keine Garage o.ä.! Dumme Vergleiche, Schadenfreude und nicht hilfreiche Kommentare sind heutzutage anscheinend der Standard geworden.

Ich denke mal, Dein Dad wird da nicht drum herum kommen, das teure Lehrgeld zu zahlen. Was noch wichtiger ist, ist die kurze Fristsetzung! Du schreibst nicht, von wann das nette Briefchen ist. Währenddessen läuft aber die Frist schon.

Ich denke, das ist entsprechend der Rechtslage in _A_ genau so knapp wie möglich gewählt, daß da niemand dagegen vorgehen wird. Und der Anwalt wird nicht noch eine Woche nach Fristablauf auf einen Zahlungseingang warten.

Selbst wenn Dir hier jemand eine Möglichkeit zur Vorgehensweise offeriert, ist die Frist um bis wirklich was passiert. Und dann läuft schon das Klageverfahren. Ob es das dann wert ist???

Wasauchimmer24 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 11:40

"Du schreibst nicht, von wann das nette Briefchen ist." Geschrieben am 15.06.2020 angekommen am 17.06.2020 zu zahlen am 25.06.2020

EddiR  19.06.2020, 12:14
@Wasauchimmer24

OK, dann zählt natürlich die Fristsetzung bis 25.06. Da muß das auf dem Konto des Anwaltes sein. Wie schnell sind die Banken in -A-? Unter Umständen "brauchen" die Banken 2 Tage für die Buchung. Das sollte man berücksichtigen.

Aber nochmal... Dein Dad wird um die Zahlung nicht herum kommen. Ist zwar teures Lehrgeld aber alles Andere wird erheblich teurer!