Übernahme einer Mietwohnung. Mieterhöhung?
ich wohne derzeit in einer wohnung die auf meinen vater läuft. er ist vor ca 6 jahren zu seiner freundin gezogen die im selben ort wohnt und hat die wohnung weiter auf sich laufen lassen in der ich wohne. nun will er diese auf mich umschreiben lassen. dies dürfte doch für mich so sicher wie das amen in der kirche eine mieterhöhung bedeuten? kennt sich hier jemand aus?
8 Antworten
Das hängt nun davon ab, wie diese Sache abläuft.
Es gibt die Möglichkeit einer befreienden Schuldübernahme. In diesem Fall würdest du zu den Bedingungen in den Mietvertrag eintreten, die schon für deinen Vater gegolten haben. Hierzu müsste der Vermieter jedoch ausdrücklich zustimmen. Jedoch ist der Vermieter von deinem Vater (dein evtl. zukünftiger Vermieter) sowieso schon berechtigt die Miete an das ortsübliche Niveau anzupassen. Zudem könnte er auch sagen, dass er in diesen "Schuldneraustausch" (Mieteraustausch) nur dann einwilligt, wenn die Miete etwas erhöht wird bzw. an das ortsübliche Niveau angepasst wird.
Weiter gibt es die Möglichkeit, dass dein Vater sein Mietverhältnis kündigt und der Vermieter mit dir einen neuen Vertrag abschließt. In diesem Fall würde über die Miete nochmals komplett neu verhandelt werden.
Nicht zwangsläufig ist euer Vorhaben mit einer Mieterhöhung verbunden, aber in aller Regel machen Vermieter das gerne. Wer hat nicht gerne mehr Geld am Ende vom Monat?!
Einen Mietvertrag kann man umschreiben lassen, wenn der Vermieter damit einverstanden ist.
Falls der Vermieter damit nicht einverstanden ist, muß Dein Vater die Wohnung kündigen, damit er nicht evtl. für Miet-/Nebenkostenzahlungen haftet.
Der Vermieter kann, falls er dann mit Dir einen neuen Mietvertrag abschließen will, selbstverständlich auch andere Vertragsbedingungen - z.B. anderer Mietpreis - aushandeln. Dabei handelt es sich, allerdings da ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, nicht um eine Mieterhöhung. Einen Anspruch darauf, daß der Vermieter Dich als neuen Mieter akzeptiert, hast Du in diesem Fall leider nicht.
Falls dem Vermieter allerdings bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt war, daß Dein Vater Dir die Wohnung überlassen hat, wäre dies eine unberechtigte Gebrauchsüberlassung an Dritte und somit für den Vermieter ein Kündigungsgrund.
Ja, nach meiner Erfahrung würd ich dir da 100%ig zustimmen, dass du mit einer Mieterhörung rechnen musst dann. Hängt vom Vermieter ab wie hoch die dann ausfällt. Je nachdem wo du wohnst, wäre ich mir nichtmal sicher, ob die dich als Mieter nicht eventuell noch in Frage stellen. Hier in München ist das schon ganz schön extrem. Meist wird sowas als Grund genommen und komplett zu sanieren.
Hallo elmando,
du sagtest das du quasi Miete an dienen Vater zahlst. Warum behaltet hier dies nicht weiterhin bei. Zur Not könnte er einfach einen Zweitwohnsitz angeben. Dies ist auch innerhalb der meisten Orte machbar in Deutschland ohne einen Cent dafür zahlen zu müssen. eine Umschreibung wie hier erwähnt wäre aus meiner Sicht mit das dämlichste was ihr beiden machen könntet vor allem wenn die Wohnung schon über einen längeren Zeitraum von deinem Vater bewohnt wird. Denn dann wird der Vermieter fast schon 100 prozentig eine Erhöhung anstreben. Das ist nunmal der lauf der Dinge wieso sollte er die gleiche Miete von vor 10 Jahren verlangen. Mit ein wenig gesundem Menschenverstand wird man hier sehen das das Vorhaben deines Vaters spätestens nach ein paar Monaten erhebliche Mehrkosten für dich bedeutet. Habt ihr beiden ein schlechtes Verhältnis oder liebt er dich gar nicht mehr? :D Nein Spass beiseite ich würde so für meine Töchter nicht vorgehen denn damit würde ich höchstwarscheinlich meine Kinder in die Pfanne hauen und welcher Vater will dies schon?
Also viel Glück und rede ihm sein vorhaben aus...
Helmut
Dein Vater kann die Wohnung nicht an dich überschreiben, dass dürfte bzw.könnte nur der Vermieter. Normalerweise müsste dein Vater kündigen und ein neuer MV mit dir abgeschlossen werden, wenn es denn der Vermieter auch will, dass du die Wohnung bekommst.