Mieterhöhung in öffentlich geförderter Mitwohnung?
Hallo, ich wohne seit 12 Jahren in einer Mietwohnung mit Wohnberechtigungsschein, die auch vor 12 Jahren vollsaniert wurde mit öffentlichen Mitteln. Nach 8 Jahren wurde die Nettomiete von 5,10 Euro m2 zu 5,40 Euro m2 angehoben mit der Begründung, die Grundsteuer sei gestiegen. Nun will die Wohngesellschaft wieder die Miete erhöhen, mit der Begründung, der Mietspiegel soll angepasst werden nach Paragraf 558. Dazu wurde ein Blatt mit 4 Vergleichswohnungen beigefügt, mit der Nettomiete 6,5 Euro m2. Ob es sich bei diesen Wohnungen um Wohnungen handelt, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden und mit Wohnberechtigungsschein vermietet wurde, ist nicht zusehen. Mir ist das zu teuer, da ich 105 m2 bewohne mit meinen 3 Kindern und seit einigen Jahren schon Krank bin und nicht mehr arbeiten kann. Nun habe ich Angst gekündigt zu werden wenn ich die Mieterhöhung nicht schriftlich zustimme. Gleichzeitig denke ich, dass die Wohnungsgesellschaft nicht das Recht hat, die Miete nach Paragraf 558 zu erhöhen, da es sich doch um eine Sozialwohnung handelt. In mein Mietvertrag steht übrigens, die Miete ist Preisgebunden.
4 Antworten
Für mich hört sich das so an als ob die Sozialbindung wegfällt- das wäre nämlich theoretisch auch möglich, diese sog. Nachwirkungsfristen bei öffentlich gefördertem Wohnraum enden nämlich oft nach 10 bis 15 Jahren. Bei einer Mieterhöhung nach dem WoBindG musste der Vermieter nämlich tatsächlich vorrechnen, dass sich die Kosten für ihn erhöht hätten. Für Mieterhöhungen nach dem BGB spielt das keine Rolle, hier kommt es darauf an, wie hoch die Vergleichsmieten für vergleichbare Wohnungen sind- und diese Regelung würde bei einem Wegfall der Sozialbindung eintreten. Insofern gilt es jetzt erstmal zu klären ob noch Sozialbindung besteht.
Die Preisbindung gilt noch bis 2045. Der Vermieter hat erklärt, dass die Förderungsbank es schriftlich erlaubt hat, die Miete nach Paragraf 558 mit 9 % nach 6 Jahren zu erhöhen. Den Einblick in der Kostenmiete hat er mir nicht wirklich gewährt.
Bei den Verwaltungskosten gibt es Pauschalen, siehe: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/erhoehung-der-kostenmiete-bei-sozialwohnungen\_258\_392374.html" target="_blank">https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/erhoehung-der-kostenmiete-bei-sozialwohnungen\_258\_392374.html
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/erhoehung-der-kostenmiete-bei-sozialwohnungen\_258\_392374.html" target="_blank">ansonsten einfach per Einschreiben der Mieterhöhung widersprechen und exakte schriftliche Darlegung verlangen.
Natürlich geht das. Auch die Miete von Sozialwohnungen kann erhöht werden. Oftmals orientiert sich die Mieterhöhung an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex.
Aber nach meinen Mietvertrag ist die Miete Preisgebunden. Für eine Miete nach Verbraucherindex müsste dies in dem Mietvertrag festgemacht worden sein. https://www.promeda.de/blog/indexmiete/
Für eine genaue Prüfung brauche ich den Mietvertrag (sofern sich daraus Infos aus der Preisbindung ergeben). Deine Angaben - das ist jetzt keine Kritik an Dir - reichen dafür nicht aus.
Auch die angeblich genannte Begründung zu der ersten Mieterhöhung (Erhöhung der Grundsteuer) haut nicht hin, da die Grundsteuer zu den umlagefähigen Betriebskosten gehört.
Fakt ist: Mit Ende der Nachwirkungsfrist endet auch die Preisbindung.
Es muß erst einmal geklärt werden, ob die Preisbindung abgelaufen ist.
Hier Infos (Prüfungsschritte für Mieter):
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/01297.htm
dann solltest du mal mit seinen Unterlagen zum Träger der die Wohnung gefördert hat http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht/mietrecht-lexikon/preisgebundener-wohnraum.html
Irgendwie habe ich den Verdacht, dass es noch eine Sozialbindung gibt. Der Vermieter trotzdem nach Paragraf 558 die Miete erhöhen möchte. Dies wäre aber wohl zu risikabel für den Vermieter und ich muss davon ausgehen, dass ich im Unrecht bin. Ich habe ihn angeschrieben und nach der Kostenmiete gefragt. Die will er mir aber nicht zuschicken. Ich darf aber kommen und diese bei ihm einsehen. Ich weiß nur nicht ob ich dann nur "Bahnhof" verstehe, da ich nur ein Leihe bin. Und dann frage ich mich wie diese Wohngesellschaft den ihre eigenen Löhne verdienen, denn da steht in der Nebenkostenabrechnung nichts von Löhne?