Übernahme der Internetkosten bei Auszug aus der WG
Hallo Liebe Community,
Ich habe folgendes Problem:
Ich wohne zurzeit noch in einer vierer WG und habe meinen Mietvertrag gekündigt, sodass ich zum Monatsende ausziehe. Jetzt sagten mir meine Mitbewohner aber, dass ich solange noch kein Nachmieter gefunden wurde ich noch für die anfallenden Internetkosten aufkommen soll. Als wir eingezogen sind hat ein Mitbewohner von mir den Vertrag abgeschlossen. Wir hatten bisher auch nie darüber gesprochen wie wir das handhaben, aber für mich war das selbstverständlich, dass ich beim Auszug nicht für das Internet bezahle, was ich garnicht nutze.
Muss ich nun für meinen Teil der Internetkosten aufkommen oder nicht?
Danke schon mal im voraus!
4 Antworten
Schaue am besten doch einfach mal in Deinen Mietvertrag, wenn da nichts mit der Internetnutzung drinsteht, dann ist es jetzt leider eine Grauzone. Ich würde daher folgenden Kompromiss anbieten. Da die Internetgebühr nicht so hoch ist, würde ich Deinen Mitbewohnern empfehlen, Deinen Beitrag erstmal zu übernehmen und dann pauschal auf den neuen Mieter runterzurechnen. Der neue Mieter freut sich tendenziell, wenn er schon alles inklusive hat (Internet, Spülmaschine etc.) und die meisten zahlen dann auch etwas mehr :)
Deine Position in der WG bleibt unklar. Bist du Untermieter, dann gibt es einen Vertrag , der vermutlich die Kosten für den Internetzugang regelt. Bist du Hauptmieter wie deine Mitbewohner auch, dann sind Internetkosten nicht Bestandteil des Mietvertrages sondern sind durch einen mündlichen Vertrag zwischen dir und dem Besteller des Anschlusses aktuell. Dieser mündliche Vertrag kennt keine Fristenregelung zur Kündigung. Deshalb ist das BGB in solchen Fällen zuständig. Jeder Vertrag, sofern er nicht befristet ist, kann ordentlich gekündigt werden. Du hast diesen Vertrag nicht gekündigt, also bleibt er solange bestehen, bis eine Kündigung erfolgt und deren Frist abgelaufen ist. Neben diesen Feststellungen kann eine "mündliche"!!! Auflösung des Vertrages einvernehmlich vereinbart werden.
Da die Umstände deiner Kündigung und des Auszuges hier nicht weiter beleuchtet werden, muss ich annehmen, dass deine Kündigung rechtsunwirksam ist. Dieser Vorgang sollte nochmals geprüft werden.
was du musst und was nicht kann man hier nicht klar sagen.. denn dazu gibts keine rechtssprechung oder ähnliches..
theoretisch müsstest du nicht.. sondern der betrag würde für die zeit wo niemand da wohnt durch die verbleibenden personen geteilt. genauso wie die Miete... den teil den du sonst bezahlt hättest muss ja für die zeit wo da keiner wohnt auch übernommen werden von den anderen? oder?
ich geh davon aus das es sich um kleinstbeträge handeln dürfte.. ne flat im monat kostet max 30 euro.. durch 4 wären des 7,50 .. da sollte sich doch ne regelung finden lassen.. a la 2 monate übernimmst du.. den rest dann die wg wenn zimmer immer noch leer oder so..
wegen solchen Beträgen macht man keinen stress
Ich sehe das wie folgt: du hast eine Kündigungsfrist, vermutlich 3 Monate. In diesem Zeitraum zahlst du Miete, Strom und alle sonstigen Nebenkosten, denn du kannst das Zimmer auch noch nutzen, solange niemand darin wohnt. Sobald jemand einzieht oder diese Frist abgelaufen ist, musst du für keine Kosten mehr aufkommen.