Übernahme Anwaltskosten vom Arbeitsamt
Hallo zusammen,
werden in einem Rechtsstreit die Kosten vom Arbeitsamt übernommen und wenn ja muss man diese dann zurückzahlen?
Folgender Sachverhalt:
Kreditschulen -> Streitwert über 10000€, bei Verteidigung ist es daher Pflicht einen Anwalt zu nehmen
2 Kreditnehmner (Freund + Freundin)
Mann, arbeitslos/ z. Zt. arbeitsunfähig aus psychischen Gründen
Frau arbeitet netto Verdienst 635,00€
Bei Aufnahme des Kredits wurde eine Arbeitslosen- bzw. Arbeitsunfähikeitsversicherung abgeschlossen, es wurde noch nicht darüber entschieden, ob die Versicherung in diesem Falle in Kraft tritt.
Was ist mit der Frau wie soll sie die Kosten des Anwalts bezahlen? Kann man da von irgenwo Hilfe erwarten? Oder wie läuft sowas überhaupt, wenn vom Amt auch keine Kostenübernahme erfolgt? Einen Anwalt können sich die beiden wohl kaum selber Leisten.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
8 Antworten
weil der streitwert über 5.000,- eur liegt geht es vors landgericht. dort herrscht -richtig- anwaltszwang. der anwalt/die anwältin möchte auch fürs LG zugelassen sein. wenn die sache noch nicht beim gericht anhängig ist, beantragen sie bitte unter vorlage ihrer Einkommensnachweise einen Beratungshilfeschein, man geht zueerst in die Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts, danach gehts weiter. Bürgschaft ist Bürgschaft, beide sind zur Zahlung verpflichtet, auch füreinander, und egal ob sie jetzt können oder nicht. Eine Notlage (arbeitslos/krank) entbindet nicht von der Verpflichtung, eine Forderung zu bezahlen. Vielleicht ist die Versicherung in der Pflicht, bei psychischen Erkrankung greift sie manchmal nicht, ist trotz gezahlter Beiträge unwirksam. Hat er die Erkrankung bei der Antragstellung mit angegen, oder lag diese ggfs. damals noch nicht vor?
Zum Amtsgericht mit den Unterlagen gehen.Kostenlose Rechtsberatung.Oder zum Rechtsanwalt mit den Unterlagen vom Arbeitsamt sowie den anderen Unterlagen.Beratungsschein für das Amt ausfüllen lassen kostet 10 Euro beim Rechtsanwalt.
Amtsgericht macht keine rechtsberatung (mehr). verboten.
es gibt soetwas wie Prozesskostenhilfe, die muss man aber glaube ich vorher beim anwalt beantragen
Wenn du keine Rechtsschutz hast,musst du wohl selber dafür aufkommen!!
Es gibt Pflichtverteidiger wenn man keine Kohle hat.
in strafsachen, und dort auch nur wenn die sache nicht so einfach ist dass man sich selbst verteidigen kann, oder mit einem erheblichen strafmaß rechnen muß.