Darf Rrchtsschutz Kostenübernahme Klageerweiterung ablehnen?

4 Antworten

Aber natürlich.

Die Rechtsschutz muß ja für die Kosten aufkommen, also entscheidet sie auch "wie weit" sie zahlt. Wenn Klagen ständig erweitert, und damit teurer werden, entscheidet die Rechtsschutz immer wieder neu, ob sie da mit geht und für die Kosten aufkommt.

Ja. In den AGBS aller Rechtschutzversicherungen steht, dass sie die Kosten nur übernehmen müssen, wenn eine Chance auf Erfolg da ist. Wenn sie keine Chance sehen, müssen sie die Kosten nicht übernehmen.

Ja und zwar aus Gründen der Kostenminderungspflicht. Die Lohnansprüche hätten in einer Klage geltend gemacht werden können. Am besten Sie holen sich kostendeckenden Rechtsschutz für eine Klage gegen den RA .

Engelmann2 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 05:07

Das stimmt nicht ganz! Man kann Forderungen nur dann einklagen, wenn sie auch fällig sind. Beispiel: Lohn wird am 15.10, fällig. Dann kann man erst ab dem 15.10. einklagen, vorher nicht. Daher müsste eine schon vorhandene Lohnklage erweitert werden.

Dürfte die Rechtsschutz für die Klageerweiterungen die Kostenübernahme verweigern?

kann man pauschal nicht beantworten, ohne die Fakten zu kennen. Was sagt denn der Anwalt dazu ?