Darf Rrchtsschutz Kostenübernahme Klageerweiterung ablehnen?
In einem arbeitsgerichtlichen Streitfall hat Kläger A Lohn eingeklagt. Die Rechtsschutz hatte die Kosten übernommen. Da es bei dieser Klage zu einem Urteil kam, musste eine weitere Klage erhoben werden um weitere Lohnzahlungen einklagen zu können. Auch hier übernahm die Rechtsdchutz die Kosten. Nun müsste die Klage erweitert werden. Der Streitwert würde von 3500€ (erste Klage) auf ca. 35000€ (wenn die Klage bis zur Verhandlung zwei mal erweitert würde) steigen. Die Klage müsste zwei mal erweitert werden damit die Lohnansprüche nicht verfallen. Dürfte die Rechtsschutz für die Klageerweiterungen die Kostenübernahme verweigern?
4 Antworten
Aber natürlich.
Die Rechtsschutz muß ja für die Kosten aufkommen, also entscheidet sie auch "wie weit" sie zahlt. Wenn Klagen ständig erweitert, und damit teurer werden, entscheidet die Rechtsschutz immer wieder neu, ob sie da mit geht und für die Kosten aufkommt.
Ja. In den AGBS aller Rechtschutzversicherungen steht, dass sie die Kosten nur übernehmen müssen, wenn eine Chance auf Erfolg da ist. Wenn sie keine Chance sehen, müssen sie die Kosten nicht übernehmen.
Ja und zwar aus Gründen der Kostenminderungspflicht. Die Lohnansprüche hätten in einer Klage geltend gemacht werden können. Am besten Sie holen sich kostendeckenden Rechtsschutz für eine Klage gegen den RA .
Das stimmt nicht ganz! Man kann Forderungen nur dann einklagen, wenn sie auch fällig sind. Beispiel: Lohn wird am 15.10, fällig. Dann kann man erst ab dem 15.10. einklagen, vorher nicht. Daher müsste eine schon vorhandene Lohnklage erweitert werden.
Dürfte die Rechtsschutz für die Klageerweiterungen die Kostenübernahme verweigern?
kann man pauschal nicht beantworten, ohne die Fakten zu kennen. Was sagt denn der Anwalt dazu ?