Rechtsstreit mit dem Vermieter wer bezahlt die gerichts- und Anwaltskosten
Der Vermieter möchte nicht das mein Partner bei mir einzieht wenn es zur Gerichtsverhandlung kommen sollte beziehungsweise vor Gericht geht wer wird die Kosten vom Anwalt und von der Verhandlung tragen muss ich die selber tragen wenn ich klage?
10 Antworten
Wird beim Amtsgericht Klage eingereicht, so bezahlt im Zivilrechtsverfahren der Kläger einen Gerichtskostenvorschuss. Wenn der Kläger dazu einen Anwalt beauftragt, so bezahlt der Kläger seinen Anwalt. Ist der Kläger bedürftig, dann kann das AG Prozesskostenhilfe auf Antrag des Klägers bewilligen. Nach einem Urteil ergeht ein Kostenfestsetzungsbeschluss, der die endgültige Verteilung der Kosten des Gerichtes und der Anwälte festsetzt. In der Regel zahlt der Unterliegende alle Kosten.
Erkundige Dich erst mal über Rechten und Pflichten, bevor Du klagst. Ich denke, Dein Vermieter kann Dir das nicht verbieten. Wenn Du im Recht bist, muss er ja klagen.
Die Frage ist mir etwas zu dünn, ich kann die Gründe nicht erkennen. Beispiel: 1 Zimmerapp. und der Mieter wohnt dort schon, vielleicht mit Kind, und jetzt soll eine weitere Person dort wohnen? Seien Sie so gut und informieren uns hier über die Gründe des Vermieters.
Der Verlierer, wwer sonst? Nur, wnn ein Vergleich abgschlossern wird, tragen beide Seiten ihre Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden geteilt (§98 ZPO)i, es sei denn im Vergleich selbst wird etwas anderes bestimmt.
In DEINE Wohnung kannst du deinen Partner auch ohne Genehmigung des Vermieters einziehen lassen. Dies musst du dem Vermieter nur ANZEIGEN. Dann kann er die Nebenkosten anpassen.
Sollte es deswegen zu einem Rechtsstreit kommen, zahlt der KLÄGER erst einmal einen Gerichtskostenvorschuss. Der Richter bestimmt, dann die Kostenfestsetzung für die Anwälte.