Wer Trägt Anwaltskosten bei Minderjährigen?

12 Antworten

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Da sie als 16jährige noch nicht voll geschäftsfähig ist, darf sie ohne Zustimmung der Eltern gar keinen Anwalt beauftragen. Das heißt, die Eltern müssen den Anwalt beauftragen, die Tochter zu beraten und ggf. zu vertreten. Und natürlich müssen die Eltern die Kosten übernehmen.

Eltern haften für Ihre Kinder, WENN SIE DIE AUFSICHTSPFLICHT verletzt haben.

Und hier schon gar nicht.

Auch wenn sie minderjährig ist, hat sie ihre Anwaltskosten selbst zu tragen.

Ob ihr die Eltern dabei "helfen", ist deren Sache. Wenn sie dem Anwalt keinen Vorschuß geben kann, wird der wohl auch nicht tätig werden.

Wenn sie vermögenslos ist, kann sie Prozeßkostenhilfe in Anspruch nehmen, muß das aber vorher beantragen. Ich würde den Anwalt deshalb erst hinterher beauftragen.

obihoernchen  10.12.2010, 09:09

Bei Straftaten gibt es keine Prozesskostenhilfe!

Anatol  10.12.2010, 09:22
@obihoernchen

... aber ´nen Pflichtverteidiger n´est-ce pas?

Es kommt auf die Strafandrohung und die Fähigkeit, sich selbst zu verteidigen, an, ob der Sechzehnjährigen ein Pflichtverteidiger/in gestellt oder durch Sie beannt werden kann. http://www.ihr-anwalt-hamburg.de/taetigkeitsbereiche/o-bis-r/pflichtverteidigung-pflichtverteidiger.html

Klaus, Support10  31.12.2010, 13:39

Liebe/r RaLauenburg ,

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Als Beschuldigter steht einem ein Pflichtanwalt zu wenn man sich keinen leisten kann. Deine Eltern sollten auch Prozesskostenbeihilfe beantragen. Der Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt da du selbst nicht über ein Einkommen verfügst. Dieser muss aber mittels eines Formblattes ,das bei Gericht erhältlich ist,beantragt werden. Deine Eltern werden dich unterstützen.Du kannst aber auch bei der Staatsanwaltschaft nachfragen.

in der Regel schon, aber eventuell kommt auch Prozesskostenhilfe in Frage