überdachte Pergola im Garten

2 Antworten

Wenn auf der Pergola ein Dach ist ist das baurechtlich ein "Gebäude", das nicht in den Abstandsflächen nach Landesbauordnung zulässig ist, schon gar nicht als Verlängerung einer Grenzgarage. Diese kann dadurch sogar ihr "Garagenprivileg" verlieren.

Ohne Dach hingegen ist eine Pergola lediglich eine "bauliche Anlage" zur Gartengestaltung, die bis zu einer bestimmten Höhe an der Grundstücksgrenze errichtet werden darf. Aber Vorsicht: Auch Freisitze dürfen nicht in jedem Bundesland an der Grenze angelegt werden!

Unabhängig von den in jedem Bundesland sehr unterschiedlichen Regelungen zur Zulässigkeit von Vorhaben in den Grenzabstandsflächen sind Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu beachten, die solche Anlagen zulassen oder verbieten können.

Wenn dies in der Abstandsfläche nicht zulässig ist kann auch auf Antrag keine Baugenehmigung erteilt werden. Oder nur mit Abweichungsbescheid, dem aber die Nachbarschaft zustimmen müsste. Das gilt auch für baugenehmigungsfreie Vorhaben.

Also bloß nicht zur Behörde oder zum Nachbar gehen, damit werden nur schlafende Hunde geweckt!

Empfehlung: "Wellplatten" beseitigen (Vorsicht, können Asbest enthalten !!) und an Garage oder an offener Pergola eine Stoffmarkise anbringen. Die unterliegt nicht dem Baurecht. Wenn der Nachbar sich dann durch den Freisitz nicht beeinträchtigt fühlt wird er nicht zur Behörde rennen.

Babeta 
Beitragsersteller
 21.04.2014, 13:14

Danke an Seehausen!!

Ist es nicht so, dass dieses "Gebäude" Bestandsschutz genießt und wenn wir es schon nicht neu mit Wellplatten eindecken dürften, wir es zumindest im jetzigen Zustand stehen lassen dürften??

Insofern könnte eine Frage an das Bauamt nicht schädlich sein?

Oder verhielte es sich anders, wenn wir das Dach nicht komplett neu machen sondern nur an einer Stelle "ausbessern" und so nach und nach das Ganze wieder auf Vordermann bringen?

Seehausen  21.04.2014, 14:27
@Babeta

Bestandschutz hat eine bauliche Anlage nur, wenn eine Baugenehmigung vorliegt und nach ihr gebaut wurde oder wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Errichtung dem geltenden Baurecht entsprach. Nachweisen muss diesen Bestandsschutz immer der, der ihn behauptet.

Wenn Du also zur Bauaufsicht gehst wird die erst einmal prüfen, von Dir den Nachweis verlangen, dass Bestandsschutz besteht. Sie werden Dir dann noch anbieten, in ihren alten Akten nachzuschauen, wenn sie denn die noch haben. Das gleiche wird passieren, wenn der Nachbar die Bauaufsicht benachrichtigt.

Das gleiche gilt für Ausbesserungsarbeiten. Die sind nur zulässig, wenn das Gebäude bzw. die bauliche Anlage in allen Teilen genehmigt wurde und dafür der entsprechende Nachweis erbracht wird.

Das kann Euch nur die örtliche Baubehörde beantworten, da diese Dinge nicht landesweit gleich geregelt sind.