Hausbau mit ausländischer Baufirma
Hallo,
wir überlegen uns unser geplantes Häuschen von einer osteuropäischen (EU) Baufirma (die wir gut kennen und der wir vertrauen) aufziehen zu lassen. Die Bauarbeiten müssten ungefähr im September anlaufen.
Worauf müssen wir achten?
Was für Meldepflichten habe ich als Häuslebauer?
Muss ich z.B. für die Arbeiter irgendwelche Arbeitsschutz-Vorschriften erklären bzw. erklären lassen?
Muss ich irgendwie vorweisen, dass die Mitarbeiter nicht unter Mindestlohn verdienen? (Ich glaube im Baugewerbe gibt es ein Mindest-Stundenlohn)
Wie viel ist das Mindest-Stundenlohn für Bauarbeiter in Bayern?
Welche Behörde könnte mir diesbezüglich Auskunft geben?
Ich wäre für jeden Rat sehr dankbar.
4 Antworten
Ich glaube, es geht auch ohne juristen und Dt. Bank. Ich empfehle, eine ratenzahlung je nach fertigstellung zu vereinbaren und festzulegen, dass diese auch erfolgt. Ein vertrag dazu wird ja eh gemacht, nur dass er halt gegenüber einer ausländischen firma schwerer einzuklagen ist.
Von dt. handwerkern habe ich aber schon zu viele schauergeschichten gehört (teilweuise auch selbst erlebt) und wenn's drauf ankommt, sind sie eh weg oder pleite oder beides und das geld ist futsch ;(
Über arbeitslosigkeit hat sich auch noch keiner beklagt, ich bekomme immer nur zu hören "stress, wenig zeit".
Achtet auf die MWSt, kann ich noch raten. Ich kenne die regel so, dass die ausländische frma keine erhebt, dafür aber der bauherr in der pflicht ist, 19% der nettosumme an den dt. fiskus zu zahlen, was den kostenvorteil wieder relativiert. Dazu muss die firma sicher auch irgendwie in deutschland registriert sein. Genaueres dazu weiß der steuerberater.
Ich würde in diesem Falle empfehlen, einen Juristen zu Rate zu zieheh, da hier EU-rechtliche Bestimmungen zu greifen scheinen. Es empfiehlt sich auch die Abklärung, ob die Verträge mit dieser Firma ggf. übersetzt und von einem Notar beglaubigt werden müssen. Für die Bauvorschriften gilt m. E. deutsches Recht. Ich möchte auch dazu raten, bei allem Vertrauen abklären zu lassen, welche vertraglichen Regelungen nötig sind, falls die Firma ihren Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht in der vereinbarten Art und Weise nachkommt. In vielen Bundesländern ist der Zoll die Behörde, die sich mit der Rechtmäßigkeit von Einsätzen ausländischer Arbeitnehmer und der Bekämpfung der sog. "Schwarzarbeit" befasst, daher würde ich Ihnen empfehlen, sich mit der Zollbehörde in Verbindung zu setzen.
Ich hoffe das man Deine berufliche Tätigkeit auch mal gegen eine osteuropäische ersetzt weil diese billiger ist. Leute wie Du sind schuld an der hohen Arbeitslosigkeit im Baugewerbe. Klar, mit deutschem Geld beschäftigtst Du Osteuropäer und Deutsche Handwerker sollen aufs Arbeitsamt gehen. Wenn Du keine Geld hast um Dir anständige Handwerksbetriebe zu leisten, dann fang erst gar nicht an zu bauen. Wünsche Euch alles Gute mit Euren Billiglohnhandwerkern.
Gruss ein Elektriker der keine mehr Arbeit findet.
Ohne dass diese Baufirma eine von einer deutschen Bank ausgereichten Erfüllungsbürgschaft bei einem Notar hinterlegt, würde ich mich auf keinerlei Geschäfte einlassen. Das schon garnicht, sofern die Baufirma mehr als Abschlagszahlungen nach Baufortschritt verlangt.
Alle nachgeordneten Punkte, welche in der Frage angesprochen sind, sind nachrangig klärbar.