Habe ich als Anlieger in Berlin ein Recht auf eine Grundstückszufahrt mit Gehweg-Überfahrt?
Als Grundstückseigentümer möchte ich ein Haus auf eigenem Grundstück in Berlin bauen. Dazu ist eine Gehwegüberfahrt für eine dauerhafte Grundstückszufahrt gewünscht. Wegen des Baumbestandes im entsprechenden Bereich ist eine Baumfällgenehmigung einzuholen. Das Straßen- und Grünflächenamt vertritt die Auffassung, dass wegen der abgeschafften Verpflichtung (nur in Berlin), einen Stellplatz auf eigenem Grund nachzuweisen, auch kein Recht mehr auf Genehmigung einer Zufahrt auf das eigene Grundstück besteht, also auch keine Zufahrt genehmigt werden muss. Im Berliner Straßengesetz finde ich unter §9 etwas zum Thema Gehwegüberfahrt, kann allerdings nicht sicher erkennen, ob ich das Recht auf eine eigene Grundstückszufahrt/Gehwegüberfahrt habe.
2 Antworten
Such mal nach "Wegerecht". Bei "Notwegerecht" (http://www.rechtstipps.de/haus-wohnung-grundstueck/nachbarn/notwegerecht) steht, dass eine Voraussetzung eine fehlende Anbindung an eine öffentliche Straße ist. (Und zwar eine, die mit einem KFZ benutzbar ist.)
Den geschilderten Fall würde ich analog sehen. Ohne Gehwegüberfahrt fehlt eine Anbindung an eine öffentliche Straße.
Aber da fragst du am besten einen Anwalt, der sich in Berlin auskennt.
Interessanter Ansatz. Werde ich mal bei der Antragsbegründung mit einbringen. Zumindest in Ansätzen. Feuerwehrzufahrt, Rettungswege etc.
Das hat mit Notwegerecht nichts zu tun!
Das hat mit Notwegerecht nichts zu tun!
Nachtrag: Es könnte aber auch sein, dass es genügend nahe gelegene Parkmöglichkeiten gibt. Das ist dann im Einzelfall zu prüfen.
Wenn das Grundstück Bauland ist und der Bauantrag dem bestehenden Bauplanungsrecht entspricht hast Du einen Rechtsanspruch auf eine Grundstückszufahrt, schon allein wegen Rettungsfahrzeugen. Die Straßenverkehrsbehörde kann lediglich den Standort der Zufahrt festlegen und Dir die Kosten für die Befestigung des Gehweges und die Absenkung der Bordsteine auferlegen, aber nicht grundsätzlich eine Zufahrt verbieten.
Selbst in Berlin gelten die Grundsätze des Baurechts. Danach ist ein Grundstück nur dann ein Baugrundstück, wenn es an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt, von der aus Rettungsfahrzeuge ungehindert auf das Grundstück fahren können. So steht es in der Landesbauordnung und dem Baugesetzbuch.
Danke. So kenne ich das eigentlich auch. Nur wäre ich mir da gerne etwas sicherer, weil in Berlin angeblich andere Gesetze gelten. Ist Ihre Aussage verbindlich oder eher eine Annahme?