Über 150 Prozent Erhöhung, für die Treppenhausreinigung, rechtens?
Hallo Zusammen! Ich hab Heute meine Nebenkosten Rechnung erhalten und bin alles andere als Erfreut. Die Kosten für die Treppenhaus/Gehwegreinigung sind schon wieder über 100 Prozent höher als im Vorjahr. Das macht für meine kleine 40 qm Wohnung 120 Euro mehr Kosten. Bereits von 2013 auf 2014 wurden die Kosten auf 150 Euro erhöht. Ich bezahle also seid 2 Jahren dafür 270 Euro mehr. Die Gesamtkosten für das Haus sind um 2700 Euro in 2 Jahren gestiegen. Ist das rechtens? Pro Jahr zahle ich jetzt 370 Euro! Bezahlt ihr auch so viel bei 40 qm? Und ist diese enorme Preissteigerung überhaupt rechtens? Bitte nur antworten, wenn ihr es wirklich wisst, oder es selbst erlebt habt. Danke im Vorfeld für Eure Hilfe!
6 Antworten
Wenn in den Vorjahren eine Firma tätig war, die zwar billig war aber nicht ordentlich gereinigt hat, so das immer wieder Mieterbeschwerden kamen, dann wird der Vermieter die Firma wechseln, die dann teuerer sein kann. wenn das gleiche aber mehrmals passiert ist festzustellen warum diese Kosten gestiegen sind. Also die Abrechnungen im Büro des Vermieters einsehen, ein Stück Papier und einen Taschenrechner mitnehmen damit Du vor Ort rechnen kannst.
Ich bezahle 50 Euro Nebenkosten. Und die komplette Nachzahlung ist bei 400 Euro. 370 Euro nur für die Treppenhausreinigung
Lasse Dir die Originalbelege zeigen und ggf. durch eine Fachmann prüfen lassen.
Ist die Abrechnung und Nachzahlung korrekt, dann sollten die monatlichen Vorauszahlungen entsprechend des Nachzahlungsbetrages angepasst werden.
Die Gesamtkosten für das Haus sind um 2700 Euro in 2 Jahren gestiegen. Ist das rechtens?
Das können wir aus der Ferne nicht beurteilen, aber der Vermieter muss wirtschaftlich handeln.
Lasse dir vom Vermieter die Rechnungen für Treppenhaus- und Gehwegsreinigung zeigen. Dann kannst du sie prüfen.
Wenn es aber stimmt, weil sie zB die Putzfirma gewechselt haben, ist es dann trotz der extrem Erhöhung rechtens?
Ich selber bezahle gar nichts (weil ich meine Kehrwoche selber mache) - aber wenn in deinem Mietvertrag die Umlage der Reinigungskosten vereinbart wurde kannst Du zunächst nichts machen, als dir die Belege zeigen zu lassen.
Wenn der Vermieter aber die Ausgaben belegen kann kannst Du die Reinigungskosten anteilig übernehmen - selbst dann, wenn die "neue Putzfirma" der Ehefrau des Vermieters gehört.
Wenn dir die Wohnung zu teuer ist - hilft nur eine neue Wohnung zu suchen.
Du hast das Recht beim Vermieter die Originalbelege die der Abrechnung zu Grunde liegen einzusehen.
Forder ihn nachweisbar auf das zu ermöglichen.
Ich bezahle 50 Euro Nebenkosten. Und die komplette Nachzahlung ist bei 400 Euro. 370 Euro nur für die Treppenhausreinigung
Wenn die Kosten nicht extrem unwirtschaftlich hoch sind wäre das rechtens. Eine evtl. Unwirtschaftlichkeit müßtest Du allerdings nachweisen.
Wie hoch sind denn eigentlich Deine monatlichen Vorauszahlungen und sind auch Heizkosten dabei.
Wenn es aber stimmt, weil sie zB die Putzfirma gewechselt haben, ist es dann trotz der extrem Erhöhung rechtens?