Darf Vermieterin Kosten f. Treppenhausreinigung bar kassieren?
Guten Tag,
ich wohne seit einiger Zeit in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien einschließlich der Vermieterin. In meinem Mietvertrag steht die Treppenhausreinigung nicht unter den Nebenkosten aufgeführt. Bisher wurde dann die Reinigung von einem Studenten erledigt für 13 Euro in Monat, alle drei Monat bar zu zahlen bei der Vermieterin gegen Aushändigung der Quittung. Das wurde mir aber auch erst nach Unterzeichnung mitgeteilt.
Anfang des Jahres hieß es plötzlich, dass der Preis erhöht wird, um ganze 7 Euro, also 20 Euro pro Monat. Ich habe also alle drei Monate nen Zettel im Briefkasten, dass sie 60 Euro für drei Monate bekommt.
Die Preiserhöhung wurde damit begründet, dass nun auch Speicher und Waschmaschinenraum im Keller gereinigt werden. Dies geschieht jedoch nicht oder nur mangelhaft und wurde der Vermieterin auch schon mitgeteilt. Geändert hat sich jedoch nichts.
Ganz davon abgesehen, dass die Reinigung seither nur noch schlampig verläuft , frage ich mich nun ob die rechtens ist. Zumal man von ihr einen bösen Zettel im Kasten hat, sobald man dies nach drei Tagen nicht beglichen hat. Ich hätte dies nämlich lieber gerne in die Nebenkosten umgelegt, als alle drei Monate ihr das bar gegen Quittung zu zahlen. Wie sieht die Sache Mietrechtlich aus ? Hat jemand eine Ahnung ?
9 Antworten
Wie sieht die Sache Mietrechtlich aus ?
Simpel: Entweder zahlst du 60 EUR wie bisher oder anteilig die ordentliche Rechnung einer Reinigungsfirma oder selbständigen Putzkraft. Das dürften dann nicht 7 EUR, sondern 70 EUR mehr als bisher werden...
Wenn diese dann ordentlich putzt, würde ich dies sogar tun.
Darf Vermieterin Kosten f. Treppenhausreinigung bar kassieren?
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Wenn das so vereinbart ist, darf sie das - gegen Quittung - auch bar kassieren.
Mündliche Vereinbarungen gelten ebenso.
Sinnvoll wäre es sicherlich, dies über die Mietnebenkosten abzurechnen.,
Dann darf sie das nicht.
Was ist konkret zur Hausreinigung im Mietvertrag vereinbart?
Der Punkt Treppenhausreinigung ist im Mietvertrag gar nicht aufgeführt. Lediglich unter den Betriebskosten ist der Posten Gebäudereinigung aufgeführt, allerdings durchgestrichen.
dort steht, dass jeder Hausbewohner dazu verpflichtet ist, den zu seiner Wohnung führenden Teil des Flures und der Treppe wöchentlich zu reinigen . Wohnen mehrere Parteien auf einer Etage, so soll die Reinigung abwechselnd erfolgen.
Das wäre dann hier der Fall.
Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Mieter die Reinigung durchzuführen haben und außerdem, dass diese (deshalb) nicht auf die Mieter umgelegt wird.
Dann reinige selbst und informiere Deinen Vermieter.
Nach Mietbeginn erklärte dir die Vermieterin, dass du Kosten für Treppenhausreinigung (nicht Waschküchen und Bodenspeicher) zu tragen hast? Gibt es dafür eine schriftliche !!!! Sondervereinbarung neben dem Mietvertrag?
Wenn nicht, dann kannst du die Abrechnung in den Betriebskosten verlangen. Du darfst dazu auch die Betriebskostenvorauszahlung anpassen und in der Abrechnung der BK die Kosten ausweisen lassen. Damit wären auch die Kostenerhöhungen für Reinigung der Waschküche und Speicher gedeckt.
Der Vermieter kann im Mietvertrag die Betriebskosten anteilig auf die Mieter umlegen, die Kosten müssen nicht im Einzelnen aufgeführt sein. Die Abrechnung für die Mieter muss nach Abrechungszeitraum und Art der Umlage ebenfalls im MV stehen.
Die mindere Qualität der R.-Arbeiten musst du der Vermieterin anzeigen und monieren.
Genau, mir wurde dies erst nach Unterzeichnung mündlich mitgeteilt. Damals waren es noch 13 Euro.
Eine Sondervereinbarung gibt es nicht.
Danke für die Antwort, ich werde sie bitten dies ab sofort umzulegen.
Wenn dies nicht im Mietvertrag steht. Dann nein soweit ich weiß aber lass dich fachlich beraten Anwalt ect. Ich würde mich auch mit den anderen Parteien zusammen setzen.
Was steht in deinem Mietvertrag zur Hausreinigung? Sollen das die Mieter selbst oder eine Firma/Beauftragter?
Also der Punkt Gebäudereinigung ist unter den Betriebskosten aufgeführt, allerdings ist der Posten durchgestrichen. Ansonsten steht bezüglich der Reinigung nichts, ausser in der angehefteten Hausordnung, dort steht, dass die Mieter für die wöchentliche Reinigung der Treppe und des Kellers verantwortlich sind nach Maßgabe einer vom Vermieter aufzustellenden Reinigungsordnung.
Daraus folgt, dass die Hausreinigung nicht umgelegt wird und die Mieter diese selbst durchzuführen haben. Also: Der Vermieter darf nicht den Mietvertrag einseitig ändern. Er braucht die schriftliche Zustimmung aller Mieter dafür, dass eine Firma bzw. andere Person(en) die Reinigung durchführen sollen, was dann zur Folge hätte, dass deren Kosten den Mietern mit den monatlichen Vorauszahlungen abverlangt werden dürften. Darüber abzurechnen wäre dann jährlich mit der Abrechnung der Betriebskosten.
Danke für die Antwort. Meine Vermieterin hat sich seit ich hier wohne keine Zustimmung geholt. Ich musste lediglich zustimmen, dass ich mit der Preiserhöhung von 13 auf 20 Euro einverstanden bin. Allerdings wurde mir gesagt, dass der Trockenboden, sowie Keller mit unter die Reinigung fallen. Was jetzt im Nachhinein allerdings nur alle paar Monate der Fall ist. Ich denke das war ein großer Fehler dem überhaupt zu zustimmen und so werde ich wohl weiter zahlen müssen. Auch wenn mein Nachbar und ich lieber selber putzen würden, dann wäre es wenigstens auch sauber.
Nein, du musst nicht zustimmen, zumal bisher diese nicht abgefordert wurde. Außerdem müssen alle Mieter zustimmen (schriftlich!). Schlussfolgerung: Selber putzen, nicht zahlen.
Schreib also der V., dass du dich an den Mietvertrag (mit HO) gebunden fühlst und die Reinig selbst machst und nichts mehr bezahlen wirst. Das ist dein Recht.. Wer sich weigert zu putzen, für den/die darf nach fruchtloser Abmahnung der Vermieter einen Dienst beauftragen und dessen Kosten diesem separat in Rechnung stellen.
Über die Kosten der Reinigung wäre auf Anforderung hin Rechenschaft abzulegen (Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag, Stundenzettel etc.).
Nein im Mietvertrag ist nichts dergleichen vereinbart.