Darf Vermieterin Kosten f. Treppenhausreinigung bar kassieren?

9 Antworten

Wie sieht die Sache Mietrechtlich aus ?

Simpel: Entweder zahlst du 60 EUR wie bisher oder anteilig die ordentliche Rechnung einer Reinigungsfirma oder selbständigen Putzkraft. Das dürften dann nicht 7 EUR, sondern 70 EUR mehr als bisher werden...

Match374 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 09:06

Wenn diese dann ordentlich putzt, würde ich dies sogar tun.

Darf Vermieterin Kosten f. Treppenhausreinigung bar kassieren?

.

Wenn das so vereinbart ist, darf sie das - gegen Quittung - auch bar kassieren.

Match374 
Beitragsersteller
 23.05.2020, 22:08

Nein im Mietvertrag ist nichts dergleichen vereinbart.

GutenTag2003  23.05.2020, 22:09
@Match374

Mündliche Vereinbarungen gelten ebenso.

Sinnvoll wäre es sicherlich, dies über die Mietnebenkosten abzurechnen.,

BenniXYZ  23.05.2020, 22:09
@Match374

Dann darf sie das nicht.

albatros  24.05.2020, 13:03
@Match374

Was ist konkret zur Hausreinigung im Mietvertrag vereinbart?

Match374 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 15:58
@albatros

Der Punkt Treppenhausreinigung ist im Mietvertrag gar nicht aufgeführt. Lediglich unter den Betriebskosten ist der Posten Gebäudereinigung aufgeführt, allerdings durchgestrichen.

GutenTag2003  24.05.2020, 17:27
@Match374

Mal ne Frage:

Ist in der Hausordnung die Reinigung - je Mietpartei - vorgesehen ?

Match374 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 17:51
@GutenTag2003

dort steht, dass jeder Hausbewohner dazu verpflichtet ist, den zu seiner Wohnung führenden Teil des Flures und der Treppe wöchentlich zu reinigen . Wohnen mehrere Parteien auf einer Etage, so soll die Reinigung abwechselnd erfolgen.

Das wäre dann hier der Fall.

albatros  24.05.2020, 18:41
@GutenTag2003

Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Mieter die Reinigung durchzuführen haben und außerdem, dass diese (deshalb) nicht auf die Mieter umgelegt wird.

GutenTag2003  24.05.2020, 19:23
@albatros

Dann reinige selbst und informiere Deinen Vermieter.

Nach Mietbeginn erklärte dir die Vermieterin, dass du Kosten für Treppenhausreinigung (nicht Waschküchen und Bodenspeicher) zu tragen hast? Gibt es dafür eine schriftliche !!!! Sondervereinbarung neben dem Mietvertrag?

Wenn nicht, dann kannst du die Abrechnung in den Betriebskosten verlangen. Du darfst dazu auch die Betriebskostenvorauszahlung anpassen und in der Abrechnung der BK die Kosten ausweisen lassen. Damit wären auch die Kostenerhöhungen für Reinigung der Waschküche und Speicher gedeckt.

Der Vermieter kann im Mietvertrag die Betriebskosten anteilig auf die Mieter umlegen, die Kosten müssen nicht im Einzelnen aufgeführt sein. Die Abrechnung für die Mieter muss nach Abrechungszeitraum und Art der Umlage ebenfalls im MV stehen.

Die mindere Qualität der R.-Arbeiten musst du der Vermieterin anzeigen und monieren.

Match374 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 11:47

Genau, mir wurde dies erst nach Unterzeichnung mündlich mitgeteilt. Damals waren es noch 13 Euro.

Eine Sondervereinbarung gibt es nicht.

Danke für die Antwort, ich werde sie bitten dies ab sofort umzulegen.

Wenn dies nicht im Mietvertrag steht. Dann nein soweit ich weiß aber lass dich fachlich beraten Anwalt ect. Ich würde mich auch mit den anderen Parteien zusammen setzen.

Was steht in deinem Mietvertrag zur Hausreinigung? Sollen das die Mieter selbst oder eine Firma/Beauftragter?

Match374 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 16:07

Also der Punkt Gebäudereinigung ist unter den Betriebskosten aufgeführt, allerdings ist der Posten durchgestrichen. Ansonsten steht bezüglich der Reinigung nichts, ausser in der angehefteten Hausordnung, dort steht, dass die Mieter für die wöchentliche Reinigung der Treppe und des Kellers verantwortlich sind nach Maßgabe einer vom Vermieter aufzustellenden Reinigungsordnung.

albatros  24.05.2020, 18:39
@Match374

Daraus folgt, dass die Hausreinigung nicht umgelegt wird und die Mieter diese selbst durchzuführen haben. Also: Der Vermieter darf nicht den Mietvertrag einseitig ändern. Er braucht die schriftliche Zustimmung aller Mieter dafür, dass eine Firma bzw. andere Person(en) die Reinigung durchführen sollen, was dann zur Folge hätte, dass deren Kosten den Mietern mit den monatlichen Vorauszahlungen abverlangt werden dürften. Darüber abzurechnen wäre dann jährlich mit der Abrechnung der Betriebskosten.

Match374 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 18:46
@albatros

Danke für die Antwort. Meine Vermieterin hat sich seit ich hier wohne keine Zustimmung geholt. Ich musste lediglich zustimmen, dass ich mit der Preiserhöhung von 13 auf 20 Euro einverstanden bin. Allerdings wurde mir gesagt, dass der Trockenboden, sowie Keller mit unter die Reinigung fallen. Was jetzt im Nachhinein allerdings nur alle paar Monate der Fall ist. Ich denke das war ein großer Fehler dem überhaupt zu zustimmen und so werde ich wohl weiter zahlen müssen. Auch wenn mein Nachbar und ich lieber selber putzen würden, dann wäre es wenigstens auch sauber.

albatros  24.05.2020, 18:57
@Match374

Nein, du musst nicht zustimmen, zumal bisher diese nicht abgefordert wurde. Außerdem müssen alle Mieter zustimmen (schriftlich!). Schlussfolgerung: Selber putzen, nicht zahlen.

Schreib also der V., dass du dich an den Mietvertrag (mit HO) gebunden fühlst und die Reinig selbst machst und nichts mehr bezahlen wirst. Das ist dein Recht.. Wer sich weigert zu putzen, für den/die darf nach fruchtloser Abmahnung der Vermieter einen Dienst beauftragen und dessen Kosten diesem separat in Rechnung stellen.

Über die Kosten der Reinigung wäre auf Anforderung hin Rechenschaft abzulegen (Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag, Stundenzettel etc.).