Ü-ei Umsatzsteuer
Bekanntlich gibt es bei uns zwei Ust. Sätze.
Wie hoch ist er beim Überraschungsei?
Schokolade - Lebensmittel - 7 % oder Spielzeug - normaler Satz von 19 %
Danke schonmal :)
4 Antworten
Ü-eier gelten als Süßware/Lebensmittel - Ferrero zahlt nur 7 % Umsatzsteuer.
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Ungerührt vom Ü-Ei-Hype bleibt Ferrero. Der Konzern steht den Sammlern sehr skeptisch gegenüber und pflegt keinerlei Beziehungen mit ihnen. Ferrero sieht sich als Hersteller von Süßwaren, nicht von Spielzeug. Die Figuren sollen nur eine Beigabe zum Schokoladenei sein. Ferrero möchte schon gar nicht, dass Überraschungseier- Figuren als Sammelobjekte gelten - denn Sammlertrends geraten rasch aus der Mode, Schokolade aber wird immer gegessen. Ein weiterer Grund: Die Umsatzsteuer für Lebensmittel beträgt sieben Prozent. Würde Ferrero die Ü-Eier als Spielzeug ausgeben, müsste das Unternehmen 16 Prozent zahlen.
Quelle: http://www.mycollect.de/presse/ftd.htm
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Edit: Sehe gerade, dass die Quelle von 2002 sagt.
Eine andere Quelle aus dem Jahr 2002 (Bild) besagt, dass Ü-Eier als Spielzeug geltend gemacht werden sollen und somit 16 % Umsatzsteuer.
Wie es dabei weitergegangen ist konnte ich bisher noch nicht rausfinden - es wird weiter recherchiert... ;)
Ok, habe eine mehr oder weniger zuverlässige Quelle aus 2008 finden können, welche besagt:
Bis heute gilt das Ei als Nahrungsmittel. Eine etwaige Erhöhung der Umsatzsteuer hätte wohl das Ende des Überraschungsei´s sein können.
Quelle: www.eiertruhe-portal.de
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Ebenfalls interessant:
wiwo.de/unternehmen-maerkte/realsatire-pur-163156/
Auf deine zweite Quelle kommt man nur als registrierter Nutzer. Trotzdem danke für die ausführlichen Bemühungen :)
Geh dir eines kaufen, nur eines!
Auf dem Bon ist die Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Du kannst den Steuersatz dann leicht selbst ausrechnen.
Es ist Samstag 18:04 du hast noch knapp 2 Stunden bis die Läden schließen.
Umsatzsteuerlich betrachtet, ist das Überraschungsei von Ferrero ein Zwitter. Zum Teil besteht es aus Schokolade, die dem Siebenprozent-Steuersatz für Lebensmittel unterlieg. Drin ist aber Spielzeug, für das der volle Mehrwertsteuersatz von künftig 19 Prozent gilt. Das Bundesfinanzministerium entschied: Das komplette Überraschungsei ist ein Sieben-Prozenter, weil die Schokolade das Spielzeug umhüllt.
Quelle:http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/realsatire-pur-163156/ vom 22.12.2006
Schau doch einfach das nächste Mal auf den Kassenzettel, wenn du eines gekauft hast.
Ok, habe eine mehr oder weniger zuverlässige Quelle aus 2008 finden können, welche besagt:
Bis heute gilt das Ei als Nahrungsmittel. Eine etwaige Erhöhung der Umsatzsteuer hätte wohl das Ende des Überraschungsei´s sein können.
Quelle: www.eiertruhe-portal.de