Vermieter verzweifelt wg Maden in Mietswohnung?
Da meine Vermieter schon älter sind wende ich mich mit folgender Frage an euch: Ab wann darf der Vermieter in die Wohnung wenn bereits Maden unter der Tür durchkommen? Mieter ist informiert reagiert aber nicht und war Ca. 5-6 Wochen nicht mehr in der Wohnung ... Danke für eure Antworten
6 Antworten
Ich bin selbst Vermieterin und hatte einen ähnlichen Fall - keine Maden, aber Gestank aus der Wohnung. Und mein Mieter war hinterher froh, dass ich seine vergessenen Essensreste entsorgt habe, bevor Maden kamen.
Der begriff "Gefahr in Verzug" ist nicht genauer definiert.
Wenn er unberechtigt in die Wohnung des Mieters geht, ist er natürlich schadensersatzpflichtig, wenn etwas beschädigt wird.
Ich halte es für Gefahr im Verzug! Aber warum sollte er etwas beschädigen - er schützt damit ja quasi auch die Wohnung des Mieters. Andererseits würde ich dem Mieter selbst überlassen, die Sauerei wegzumachen. Der ist ja informiert und muss somit auch für eventuelle Folgeschäden haften. Und die könnten bei Madenbefall richtig ins Geld gehen!
Ich befürchte, dass der Vermieter da erst die Polizei informieren muss, die dann die Türe öffnen lassen kann (natürlich durch den Vermieter).
Ich würde nicht einfach reingehen
Bei so was ruft man die Polizei. Auf keine Fall alleine in die Wohnung gehen.
Zuerst Polizei informieren dann reingehen