Kündigungsfrist Arzt

3 Antworten

Diese illegalen Arbeitszeiten brauchts Du halt nicht mitzumachen. Einen fristlosen Grund ergeben sie nicht.

Fristlos immer nur dann, wenn dem Vertragspartner die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Wenn dein Chef zB tätlich gegen Dich geworden ist.

Gegen ungesetzliche Arbeitszeiten kann man sich zur Wehr setzen.

Achilles215 
Beitragsersteller
 05.09.2013, 18:21

D.h. ich muss die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten, aber kann mich weigern Dienste zu machen, da diese illegal sind?

Maximilian112  05.09.2013, 18:30
@Achilles215

was haben illegale Arbeitszeiten mit einer Kündigung zu tun?

Ihr habt einen TV, es gibt das Arbeitszeitgesetz und einen Personalrat gibt es sicher auch.

Wer wöllte Dich zu ILLEGALEN Sachen zwingen? Egal ob Du gerade kündigst oder nicht.

Nach § 7 ArbZG kann durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung in den in der Vorschrift genannten Fällen von den gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen abgewichen werden. Eine Verlängerung durch Tarifvertrag über 10 Stunden werktäglich mit Zeitausgleich hinaus kann getroffen werden, wenn in erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt. Eine Verlängerung ohne Zeitausgleich kann getroffen werden, wenn ausdrücklich Regelungen zum Gesundheitsschutz getroffen werden und der Arbeitnehmer schriftlich eingewilligt hat.

Was steht denn so in deinem Vertrag?

Achilles215 
Beitragsersteller
 05.09.2013, 18:28

Arbeitsverhältniss nach dem Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA. Im Arbeitsvertrag selbst steht nichts von konkreten Dienstzeiten.

Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Maximilian112  05.09.2013, 18:20

Es wär nicht schlecht, wenn Du die Quelle dazuschreiben würdest.

Achilles215 
Beitragsersteller
 05.09.2013, 18:22

D.h. also aufgrund der illegalen Arbeitszeiten ("wichtiger Grund") darf ich auch kurzfristig innerhalb von zwei Wochen kündigen?

Maximilian112  05.09.2013, 19:12
@Achilles215

Die zwei Wochen sind eine andere Frist. Wenn ein Ereignis eintritt, das Dich zur fristlosen Kündigung berechtigen würde dann hast Du eben diese 2 Wochen Zeit, die Kündigung auszusprechen.

Aufheben für später geht nicht ;-)

Aus meiner Sicht auf Grund Deiner bisherigen Schilderung sind Deine "illegalen Arbeitszeiten" kein wichtiger Grund.