Kündigungsfrist Arzt
Laut Tarifvertrag haben Ärzte eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
"TV-Ärzte/VKA mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendermonats"
Gilt diese Frist auch bei illegalen Arbeitszeiten (z.b. Dienste über 50 Stunden ohne sichere Ruhepause usw.) oder kann man dann auch fristlos kündigen?
Danke schonmal für eure Antworten.
3 Antworten
Diese illegalen Arbeitszeiten brauchts Du halt nicht mitzumachen. Einen fristlosen Grund ergeben sie nicht.
Fristlos immer nur dann, wenn dem Vertragspartner die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Wenn dein Chef zB tätlich gegen Dich geworden ist.
Gegen ungesetzliche Arbeitszeiten kann man sich zur Wehr setzen.
was haben illegale Arbeitszeiten mit einer Kündigung zu tun?
Ihr habt einen TV, es gibt das Arbeitszeitgesetz und einen Personalrat gibt es sicher auch.
Wer wöllte Dich zu ILLEGALEN Sachen zwingen? Egal ob Du gerade kündigst oder nicht.
Nach § 7 ArbZG kann durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung in den in der Vorschrift genannten Fällen von den gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen abgewichen werden. Eine Verlängerung durch Tarifvertrag über 10 Stunden werktäglich mit Zeitausgleich hinaus kann getroffen werden, wenn in erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt. Eine Verlängerung ohne Zeitausgleich kann getroffen werden, wenn ausdrücklich Regelungen zum Gesundheitsschutz getroffen werden und der Arbeitnehmer schriftlich eingewilligt hat.
Was steht denn so in deinem Vertrag?
Arbeitsverhältniss nach dem Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA. Im Arbeitsvertrag selbst steht nichts von konkreten Dienstzeiten.
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Es wär nicht schlecht, wenn Du die Quelle dazuschreiben würdest.
D.h. also aufgrund der illegalen Arbeitszeiten ("wichtiger Grund") darf ich auch kurzfristig innerhalb von zwei Wochen kündigen?
Die zwei Wochen sind eine andere Frist. Wenn ein Ereignis eintritt, das Dich zur fristlosen Kündigung berechtigen würde dann hast Du eben diese 2 Wochen Zeit, die Kündigung auszusprechen.
Aufheben für später geht nicht ;-)
Aus meiner Sicht auf Grund Deiner bisherigen Schilderung sind Deine "illegalen Arbeitszeiten" kein wichtiger Grund.
D.h. ich muss die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten, aber kann mich weigern Dienste zu machen, da diese illegal sind?