Darf man wärend einer Bewährung in der EU reisen?

8 Antworten

Wenn man Bewährung hat und einem Bewährungshelfer unterstellt ist, dann sollte man diesen über eine Urlaubsreise informieren. Die sog. "Meldepflicht" besteht bloß hinsichtlich des Nachweises eines festen Wohnortes. Dieser Wohnort bleibt ja während der Reise erhalten.

Das Rechtssystem in Deutschland ist vom amerikanischen grundverschieden. Dort ist es unter Bewährung stehenden Personen oftmals strikt untersagt auch nur den jeweiligen Bundesstaat zu verlassen.

http://www.google.de/#pq=bew%C3%A4hrung+reisebestimmungen&hl=de&cp=13&gsid=85&xhr=t&q=Bew%C3%A4hrung+Urlaub&pf=p&sclient=psy-ab&source=hp&pbx=1&oq=Bew%C3%A4hrung+Url&aq=0&aqi=g2g-v1&aql=&gssm=&gsupl=&bav=on.2,or.rgc.r_pw.,cf.osb&fp=8727107e41d541a7&biw=1024&bih=639

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Grundsätzlich kann man reisen. Einschränken können das die, mit der Strafaussetzung verbundenen Auflagen. Bewährungshelfer werden in der Regel bei ausgesetzten Jugendstrafen bestellt und sind grundsätzlich zu fragen oder zu informieren (je nach Auflagen).

Solche Auflagen sind nicht üblich. 
Man ist ja für sein Vergehen entsprechend bestraft worden und somit frei.

Das ist so weit daneben, dass es schon fast weh tut.

Die Aussetzung einer Strafe stellt - wie schon durch den Begriff kapiert werden könnte - natürlich nicht die Strafe, sondern die Möglichkeit, sich zu bewähren dar. Nach positivem Verlauf der Bewährungsfrist wird üblicherweise die Strafe erlassen.

Ob Auflagen üblich oder unüblich sind, spielt nicht die geringste Rolle, es kommt auf das an, was im Urteil als Auflage festgelegt wurde. Und diese sind selbstverständlich einzuhalten weil andernfalls die Strafe fällig werden kann.

Warum sollte man das nicht dürfen? Man darf nur keinen Mist bauen, der in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen...

Ray22111 
Beitragsersteller
 15.12.2011, 23:46

wegen meldepflicht meine ich

LondonerNebel  15.12.2011, 23:48
@Ray22111

Bewährung bedeutet ja nicht, dass man generell keinen Auslandsurlaub machen darf!

wenn es in den bewährungsauflagen nicht aufgehoben ist, ja

Man darf WELTWEIT reisen.

Ray22111 
Beitragsersteller
 15.12.2011, 23:45

Muss man keine Auflagen erfüllen oder den Bewährungshelfer oder Gericht um erlaubnis fragen?

RuedigerKaarst  15.12.2011, 23:46
@Ray22111

Das ist mir auch neu.
Es gibt bestimmt Auflagen wie z.B. regelmäßige Meldepflicht.

Michel76  15.12.2011, 23:51
@RuedigerKaarst

Solche Auflagen sind nicht üblich. Man ist ja für sein Vergehen entsprechend bestraft worden und somit frei.