TÜV beim Miet- und danach Privat
Hallo, habe mir einen PKW gekauft. Er war als Mietwagen deklariert. Er ist Bj 09/14. Er wurde einen Tag zugelassen und direkt wieder abgemeldet. Da ich ihn mir erst im März abhole, bat ich den Verkäufer auch erst im März eine TÜV - Prüfung zu machen. Mietwagen haben ja nur ein Jahr TÜV. Mein Verkäufer sagte mir, dass er schon diesen Monat also im Februar eine TÜV Abnahme machen lies, weil er noch als Neuwagen lief und er nur bis Februar noch 3 Jahre TÜV bekommt. Ist das richtig oder falsch? Wie lange gelten solche Zeiten? Viele Grüße Frank
4 Antworten
Ja, das stimmt. Das geht aber nur für Selbstfahrervermietfahrzeuge , die in Kurzvermietung (unter 6 Monaten, also bis 5 Monate) als solches zugelassen waren. Da hat der Händler git mitgedacht
hallo
9/17 ist der derzeitige tüv ! wenn du jetzt neu machst , 4/16 , worin liegt der sinn ??
gruss
Ist doch in Ordnung. So hat er 3 Jahre TÜV, weil er als Neuwagen gilt. Danach alle 2 Jahre.
Da hat der Verkäufer Recht, bis zu fünf Monaten gibt es drei Jahre, dannach nur noch zwei Jahre. So hast du ein Jahr gewonnen.