TÜV beim Miet- und danach Privat

4 Antworten

Ja, das stimmt. Das geht aber nur für Selbstfahrervermietfahrzeuge , die in Kurzvermietung (unter 6 Monaten, also bis 5 Monate) als solches zugelassen waren. Da hat der Händler git mitgedacht

hallo

9/17 ist der derzeitige tüv ! wenn du jetzt neu machst , 4/16 , worin liegt der sinn ??

gruss

Ist doch in Ordnung. So hat er 3 Jahre TÜV, weil er als Neuwagen gilt. Danach alle 2 Jahre.

Da hat der Verkäufer Recht, bis zu fünf Monaten gibt es drei Jahre, dannach nur noch zwei Jahre. So hast du ein Jahr gewonnen.