SV 650 S Katalysator austragen lassen?
Einen wunderschönen Sonntag euch allen.
Ich habe da so ein kleines Dilemma mit meiner SV 650 S K5.
Diese hab ich mir im November 2016 bei einem Händler in der Nachbarstadt gekauft. TÜV würde 11/2016 erteil, also wurde der gerade neu erteilt. DIe Maschine hat einen Sportauspuff der Marke Rombo, der Krümmer ist (meines wissens nach) noch original.
Nun das Problem: Die SV 650 S ab Bj 03 bis Bj 07 hat einen ungeregelten Katalysator im Endschalldämpfer drinnen. Ich habe aber ja einen Sportauspuff, demnach fahre ich gerade ohne Betriebserlaubnis. Auch das eigentlich vorhandene Katalysator-Zwischenstück, was zwischen ESD und Krümmer sitzen soll, ist leer.
Aus den Unterlagen kann ich herauslesen, das der ESD bei der TÜV-Abnahme schon montiert war, demnach ist sie ja trotz nicht vorhandenen Kat durchgekommen.
Die EZ ist laut Fahrzeugbrief: 05.04.2006
Nun stelle ich mir gerade 2 Fragen:
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Kann ich den Verkäufer dafür haften lassen, das er mir ein Motorrad ohne Betriebserlaubnis verkauft hat, ohne darauf im Kaufvertrag hinzuweisen?
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Ist es möglich den Katalysator austragen zu lassen, sodass ich keinen mehr nachrüsten muss? Abgasuntersuchung wurde auch 11/2016 gemacht und hat ohne Mängel bestanden.
Wünsche euch noch einen schönen Sonntag
2 Antworten
Hallo,
also ich hätte grundsätzlich gesagt, dass das nicht geht und das ist auch sicher in Bezug auf "austragen lassen" richtig.
Vielleicht kommt aber wirklich das was fuji415 bzgl. des Abgasschlüssels 10 geschrieben hat zum Tragen und ich habe folgendes gefunden. Das ist aber schon fast 11 Jahre alt. Daher weiß ich nicht, ob das noch gilt.
http://www.lc8-forum.de//files/attachments/04_austauschschalldaempfer_infopost_t_v_146.pdf
Also weiterhin alles leider ziemlich unklar und du fragst am besten direkt mal einen Sachverständigen oder Rombo als Hersteller des Auspuffs.
Hat denn der Auspuff eine EG-BE oder ABE - und diese auch genau für das Motorrad? Wenn nicht, dann brauchst du dir über den Katalysator erst gar keine Gedanken machen. Dann darfst du ihn mit oder ohne nicht benutzen.
Und sicher kannst du auch den Händler darauf ansprechen. Denn wenn er es nicht weiß, woher sollst du es dann wissen? Als seriöser Händler sollte er dir mindestens bei der Aufklärung behilflich sein.
Wenn es aber verboten ist und du damit fährst, dann bist ausschließlich erst einmal du dafür verantwortlich. Ob und wie weit man dann den Händler "dafür haften lassen kann", weiß ich allerdings nicht.
Vielleicht schon, weil der Verkäufer in dem Fall ein gewerblicher Händler ist. Beim Verkauf von privat wäre das sicher nicht möglich.
Viele Grüße
Michael
Auspuffanlage.
nach §§ 19, 30, 49 StVZO // 97/24 EWG.
Entfall des geregelten Katalysators
(G-Kat) möglich?
Ab Euro 3 bzw. Abgasschlüssel 11 lt. Fahrzeugschein ist der Ausbau
des geregelten Katalysators nicht zulässig.
Bei Entfernen entfällt die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz im Ernstfall!
Bis Abgasschlüssel 10 ist jedoch der G-Kat-Entfall, z. B. durch Anbau
eines Endschalldämpfers aus dem Zubehör, möglich.
Welcher Versicherungsschutz soll durch das Entfernen des Katalysators entfallen?
Gruß Michael
Meine erfüllt die Euro 2 Norm