Schlüssel abgebrochen - wer zahlt?
Na eigentlich ist der Vermieter zuständig. Er weigert sich aber, da er nicht denkt, dass das ein Matarialfehler sein kann.
Die Spitze ist abgebrochen und der Schlüssel steckte komplett drin.
7 Antworten
Es ist nicht Sache des Vermieters, über Materialprobleme nachzusinnieren. Materialprobleme sind auch erst einmal ein Problem desjenigen, der einen Schlüssel deswegen abgebrochen hat.
Für diesen Zweck hat man eine Privathaftpflichtversicherung, die dann u. U. so etwas auch im Labor abklären könnte.
Normalerweise würde eine Versicherung aber nicht lange rum tun, sondern den Schaden bezahlen, was wiederum heißt, sie erkennt damit die Haftpflicht des Schädigers an und diese Haftpflicht hat man als Schädiger auch, wenn man keine Versicherung dafür hat.
Beispiel: Angenommen, Du bist mit dem Fahrrad unterwegs. Wegen eines Materialfehlers reißt plötzlich die Kette, du stürzt und erwischst eine andere Person, die dadurch verletzt wird. Du hättest keine Chance, das auf den Kettenhersteller abzuwälzen. Allenfalls im zweiten Schritt, wenn Du jemand findest, der mit Dir einen Prozess gegen den Hersteller durch zieht.
Wieso soll der Vermieter zuständig sein, wenn du einen Schlüssel abbrichst?
Wenn du dabei das Schloss beschädigt hättest, wäre das ein Mietsachschaden, der über die PH gedeckt ist.
Der Mieter hat den Schlüssel nicht abgebrochen, das sätze Vorsatz voraus. Der Schlüssel ist bei vertragsgemäßem Gebrauch abgebrochen, warum auch immer. Das ist ein völlig anderer Sachverhalt.
Weshalb ist der Vermieter zuständig, wenn du den Schlüssel abbrichst? Die Frage ist nicht böse gemeint, aber wenn mir das passieren würde, würde ich versuchen über die Haushaltsversicherung ein Geld zu bekommen, aber wäre nie auf den Vermieter gekommen.
nach diesem Urteil nicht
Du kannst versuchen, mit einem Laubsägeblatt und zwar ein Rundes, den abgebrochenen Teil evt. herauszubekommen.
Dazu musst du dieses Laubsägeblatt in der Mitte auseinander brechen. Dann nimmst die Hälfte, die mit den Zähnen nach hinten schaut, also zu dir, steckst es in den Zylinder und kannst hoffentlich den Rest rausziehen. Immerhin brauchst du dann nur noch einen neuen Schlüssel und kein ganzes Schloss.
Und ich dachte, den Trick kenne nur ich😔
genau so versucht und vieles mehr danach letztendlich Zylinder ausgebaut und zum Schlüsselmann gebracht er hat für 20 € das Reststück rausgenommen Problem ist der Schlüssel. Kostet 65 €
Schlüssel für welches Schloss? Wie alt war der Schlüssel? Wieso kostet der neue 65 EUR? Wenn die Tür offen war, bräuchtest du nur von der Gegenseite mit einer Nadel das steckengebliebene Ende etwas herausdrücken. Mit einer kl. Zange dann herausziehen. Das binnen einer Minute (selbst probiert). Da ja der Schlüsseldinst nicht tätig wurde (vor Ort) halte ich die geforderten Zahlungen für überhöht.
Das Verfahren mit dem Laubsägeblatt müsste eigentlich funktionieren. Die Anwendung findest du im Internet.
Im Übrigen, insofern dir kein Verschulden nachzuweisen ist, hat der V. den neuen Schl. zu bezahlen. Damit wird der verragsgemäße Zustand wieder hergestellt.
Wir haben es mit der Laubsägemethode und mit anderen Methoden versucht. Wir konnten dem Zweitschlüssel von der anderen Seite reinstecken. Und mit dem Reststück konnte man sogar die Tür öffnen, da die abgebrochene Spitze genau da war, wo sie reinpasst. Also ziemlich tief drin. Der Schlüsselmann hat die Spitze rausbekommen, hat aber gesagt, dass die fest drin klemmte. Schlüssel ist ein doppelter Sicherheitsschlüssel. Vermieter meint der wäre nicht so alt und super qualitativ. Mindestens aber 4 Jahre alt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das unser Verschulden ist. Es war mitten man Tag und der Schlüssel wurde ohne Gewalt reingesteckt. Beim Drehen ist er nur an der Spitze abgebrochen. Also wirklich mitten im Zylinder.
Der Vermieter müsste dir schuldhaftes Verhalten nachweisen, wenn er Schadenersatz fordert. Du hast aber den Schlüssel vertragsgemäß benutzt. Damit entfällt die Schadenersatzpflicht. Hinzu kommt, dass auch mittels Kleinreparaturklausel (insofern es eine wirksame im MV gibt) nicht angewand werden kann, da es sich um die Haustür?? handelt. Die KRK gilt nur für Reparaturen innerhalb der Wohnung.
Beim Abbruch vom Schlüssel ist der Vermieter zuständig wenn es am Materialmangel liegt. Und da ich diesen nicht mutwillig abgebrochen habe, muss das am schlechten Material liegen.