Türschließer defekt über Haftpflichtversicherung melden?
Mein freund wollte in unserer Mietwohnung den Türschließer einstellen und hat versehentlich eine Schraube kaputt gemacht. Jetzt geht die tür langsam zu und wir brauchen einen neuen Türschließer. Kann man so einen Schaden über die Haftpflichtversicherung melden? Haben von einer firma die das repariert einen Kostenvoranschlag schon erhalten.
Bild
3 Antworten
Was heißt: "hat eine Schraube kaputtgemacht"?
Mal abgesehen davon, daß der Türschlösser in einem Mietshaus von Vermieter repariert, eingestellt oder gewartet werden muß; was hat er gemacht? Ohne stumpfe Gewalt geht da nix kaputt. Und reparieren kann man da auch nicht viel.
Stell doch mal 'n Bild ein, vielleicht lässt sich das lösen.
Und ja ich weiß er hätte sie nicht selbst einstellen sollen
Das ist völlig richtig, er ist nämlich Teil der Brandschutzeinrichtung. Übrigens, Jegliche vorsätzliche Manioulation daran, die ihn außer Kraft setzt, stellt einen Straftatbestand dar.
Heißt es dass wir es lieber nicht der Versicherung melden sollten?
Es ist nämlich schon passiert und es betrifft ja nur die die tür die zu unserer Wohnung geht und nicht die tür zu allen Wohnungen
Ist der Türschließer Eigentum des Vermieters? Wenn nicht, sehe ich nicht wieso das ein Haftpflichtfall sein könnte.
Doch, ist er, er ist Teil der bauauflaglichen Brandschutzeinrichtung. Im Übrigen sind sämtliche vorsätzlichen Manipulationen daran, die das Teil außer Funktion setzen, ein Straftatbestand.
...denke, die werden den Schaden bezahlen (Privathaftpflicht)
Also es geht um unsere Wohnungstür. Er wollte sie selbst einstellen und hat die Schraube verbogen und jetzt kann man sie nicht mehr umstellen da sich die Schrauben nicht mehr drehen lassen. Deshalb brauchen wir einen neuen türschließer. Der Schließer kann gewechselt werden