Mutwillig beschädigte Türen in der Mietwohnung/Zahlt die Haftpflicht?
Ich habe, noch gemeinsam mit meinem Mann, eine Haftpflichtversicherung laufen. Mein Mann ist vor einem Jahr ausgezogen und hat im Streit mehrere Türen in der Ehewohnung demoliert. Kann ich diese Schäden der Haftpflichtversicherung melden und wie kann ich die Entstehung der zerschlagenen Türen formulieren, damit die Versicherung zahlt? Ich weiß, dass mein Mann rein rechtlich den Schaden finanziell selbst begleichen müßte, aber da er wortwörtlich keinen Cent hat, wird er das nie tun.
14 Antworten
Wie willst Du der Versicherung erklären, dass etliche Türen gleichzeitig kaputt gingen? Egal, was Du sagst, das glaubt Dir keine Versicherung. Nimm Deinen Mann trotzdem in Haftung. Schicke ihm einen Brief und verlange die Reparatur der Türen innerhalb einer Frist. Wenn er kein Geld hat, muss ER zusehen, wie er es machen kann. Wenn Du mal aus der Wohnung ausziehen solltest, verlangt der Vermieter den Schadenersatz dann nämlich von Dir.
Ich weiß, deshalb such ich ja einen Ausweg. Der zahlt nicht, der zahlt nichtmal Unterhalt für seine Kinder. Und ich will und kann mir das nicht leisten, für seine Ausbrüche gradezustehen.
viel größeres Problem ist nicht unbedingt die Mutwilligkeit sonder da Ihr beide über diesen Vertrag Versichert seid besteht ohnehin kein Versicherungsschutz , du kannst an deine eigene Haftpflichtversicherung nicht herantreten ist sozusagen ein eigenschaden.
In einer Mietwohnung ist das kein Eigenschaden. Der Geschädigte ist ja der Vermieter. Dieser muss sich auch um die Begleichung der Rechnung kümmern. Natürlich wird er sich auf diegesamtschuldnerische Haftung der Eheleute berufen.
achso ist eine Mietwohnung , dann haben meine vorredner recht
Die Versicherung wird für vorsätzlich angerichtete Schäden auch nicht einstehen. Wie willst du zerschlagene Türen erklären?
kommt auf die schäden an. eventuell kann man es mit möbeltransport erklären.
was sagen da die vs-bedingungen? muss es nicht ein fremder, also nicht da wohnender sein? ansonsten wäre es eine variante.
für so etwaas ist die haftpflicht nicht da, sonst wären die prämien nicht bezahlbar
Und wenn ich bei der völlig zerschlagenen Tür sage, wir mußten die aufbrechen, weil sich unser Kind da eingesperrt hat?