Was ist taktisch günstig bei der Meldung einer defekten Dunstabzugshaube (defekt ohne Fremdeinwirkung) beim Vermieter?

6 Antworten

bei einem Defekt ohne Fremdeinwirkung greift die Reparaturklausel aus dem Mietvertrag, sofern sie wirksam ist und die Küche mitvermietet wurde.

Bedeutet: kostet die Reparatur weniger als der vereinbarte Betrag (i.d.R. max. 100 EUR), trägt der Mieter die Kosten. Ist die Reparatur teurer, muss der Vermieter die Kosten komplett übernehmen.

Hallo, 

schöne Frage. Hatte gerade den selben Fall mit einem Ceranfeld 🙁.

1. die Küche muss mit vermietet worden sein.

2. Alle Mängel der Mietsache sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

3. die kleinreparaturklausel wird denke ich nicht greifen. Da die Reparatur i. d. R. Teurer ist als eine Neuanschaffung (so wars bei meinem Ceranfeld). 

Wenn all diese Punkte zutreffen. Muss der Vermieter die Dunstabzugshaube auf seine Kosten ersetzten. 

Mit Frist und Einwurfeinschreiben     würde ich erstmal nicht arbeiten. Ich denke ein freundlicher Anruf wird helfen. Erst wenn er sich weigert kannst du ihm mit Minderung drohen.

LG Shannaragm 

Taktisch günstig? Versicherungen?

Da gibt es nichts zu taktieren. Die Dunstabzugshaube tut nicht mehr. Das dem Vermieter schriftlich mitteilen. Er wird dann kommen, den Filter nach Jahren endlich mal wieder sauber machen und dann geht das Ding vielleicht schon wieder. Wenn nicht, muss er sie reparieren lassen oder austauschen.

Dafür braucht er keine Versicherung. Wenn ein Elektrogerät irgendwann seinen Geist aufgibt, zahlt keine Versicherung. Es muss ganz normal ersetzt werden. Unter anderem dafür hat der Vermieter Mieteinnahmen bzw. immer etwas davon zur Seite zu legen. Das ist seine Versicherung.

Wenn diese Dunstabzugshaube als Mietobjekt defekt ist, ist das erst einmal die Sache des Eigentümers. Nur wenn er nachweisen, kann dass der Mieter für den Defekt verantwortlich ist, kann er diesen haftbar machen.

Nur dann deckt die private Haftpflichtversicherung hier den Schadensersatz zum ZEITWERT.

Natürlich musst du diesen Mangel UMGEHEND dem Vermieter mitteilen.

Zur Sicherheit kannst du deinen Haftpflichtversicherer INFORMIEREN, dass evtl. eine Forderung auf dich zu kommt.

Eine Hausratversicherung des VERMIETERS deckt nur Schäden in seinem eigenen Haushalt.

Weder noch. Du solltest den Mangel schriftlich mit Fristsetzung (zwei Wochen) per Einwurfeinschreiben anzeigen. Kommt der Vermieter in Verzug, darfst du selbst einen Handwerker mit der Behebung beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat  mit der Miete aufrechnen. Das gilt natürlich nur, wenn dich kein Verschulden trifft. Wenn doch, tritt an deine Haftpflichtversicherung wegen Regulierung heran.