Haftung für Kinder bei verletzter Aufsichtspflicht der Eltern?
Mein Sohn (4 Jahre) hat beim Spielen mit einer Xbox den Fernseher eines Familienangehörigen beschädigt (totaler Defekt), indem er den Controller von sich geworfen und damit den Schaden verursacht hat. Ich war zum genannten Zeitpunkt im Raum.
Diesen Schaden möchte ich meiner Haftpflichtversicherung melden. Eine Frage des Versicherers lautet: "Wurde Ihr Kind bereits vor dem Schaden wiederholt und ausführlich über die Gefahren, die zu diesem Schaden führten, belehrt?"
Was genau soll damit bezweckt werden? Sage ich ja, könnte mir die Versicherung ein Eigenverschulden vorwerfen. Sage ich nein, könnte es ebenfalls nach hinten losgehen, wenn mir vorgeworfen wird, ich hätte meine Aufsichtspflicht verletzt.
Kann mir jemand einen Tipp geben? Ich möchte nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
16 Antworten
Eine Haftpflichtversicherung zahlt nur dann für Schäden von Kindern bis zum 7. Geburtstag, wenn Du die Aufsichtspflicht verletzt hast.
Andernfalls bleibt der Verwandte auf seinem Schaden sitzen.
Oder wenn Du Schäden deliktunfähiger Kinder mitversichert hast.
Dann musst Du der Versicherung mitteilen, dass du eine Übernahme des Schadens wünschst.
Egal was passiert - Du bleibst nicht auf den Kosten sitzen. Hast Du schuldhaft gehandelt bzw. schuldhaft die Belehrung und Beaufsichtigung Deines Kindes unterlassen, wird die Versicherung den Schaden übernehmen. Hast Du an dem Vorfall keine Schuld, wird Deine Versicherung den Anspruch des Geschädigten als unbegründet zurückweisen - im Zweifelsfall sogar vor Gericht.
Zum einen ist die Frage, ob in deinem Vertrag Schäden durch deliktunfähige Kinder mit versichert sind. Wenn das der Fall ist, sollte es diesbezüglich keine Schwierigkeiten geben.
Besprich die Schadenschilderung am besten mit deinem Versicherungsberater.
Den kannst du gegebebenfalls auch verantwortlich machen, falls eben derartige Schäden in deiner Versicherung nicht abgedeckt sind und er versäumt hat, dich darauf hinzuweisen... hätte er in den 4 Jahren nach der Geburt deines Kindes sicher Gelegenheit zu gehabt.
Ansonsten stellt sich die Frage, welchem Familienangehörigen der beschädigte Fernseher gehört. Sofern nämlich eine häusliche Gemeinschaft zwischen euch besteht, wäre es ein nicht versicherter Eigenschaden.
Moin moin,
am Besten bist du einfach ehrlich und gibst einfach an wie es wirklich war. Kommt bei der Versicherung immer am Besten an. An für sich sind deliktunfähige Kinder bei vielen Versicherungen mitversichert, kann sich aber von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Da musst du einfach auch mal bei deinem Versicherungsberater nachfragen. Falls die Versicherung nicht zahlt, würde ich über einen Versichererwechsel nachdenken, denn es gibt auf jeden Fall Versicherungen, die Schäden dieser Art ohne solche Fragen übernehmen.
Ich habe meinem Kind natürlich nicht gesagt: "Wenn du verlierst, dann schmeiße nicht den Controller gegen den Fernseher.", was selbstverständlich ist. Im Grunde genommen geht es also eher darum, dass die Versicherung mir einen Strick daraus drehen könnte.
Das kann man natürlich verstehen, jedoch musst du ehrlich antworten, dazu hast du dich nunmal vertraglich verpflichtet.
Du scheinst zu denen zu gehören, die glauben, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hättest, würde die Versicherung nicht zahlen. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Das Kind haftet nicht. Wenn in deiner Police die Klausel zu Schäden durch nicht deliktfähige Kinder enthalten ist, beruft sich die Versicherung aber nicht auf die fehlende Deliktfähigkeit und reguliert den Schaden so, als ob das Kind deliktfähig ist.
Wenn diese Klausel nicht enthalten ist, dann reguliert die Versicherung den Schaden nur, wenn du deine Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt hast.
Wenn weder die Klausel enthalten ist, noch du deine Aufsichtspflicht verletzt hast (wovon auszugehen ist), dann haftet eben niemand für den Schaden und die Versicherung reguliert nicht. Das heißt nicht das kein Versicherungsschutz besteht. Der besteht in der Form der Abwehr der unbegründeten Ansprüche. Dem Geschädigten steht per Gesetz schlichtweg kein Schadensersatz zu. Du könntest natürlich freiwillig aus eigener Tasche zahlen, wenn du das möchtest.
Unabhängig davon bleibt ohnehin nur festzuhalten: Du musst die Fragen wahrheitsgemäß beantworten.
Vielen Dank! Schäden durch deliktunfähige Kinder sind in meiner Versicherung mitversichert. Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass es keine Rolle spielt, wie die Frage beantwortet wird?
Ja. Du musst deiner Versicherung dann nur mitteilen, dass du ausdrücklich darum bittest, dass diese sich nicht auf die fehlende Deliktfähigkeit des Kindes bei der Haftungsprüfung bezieht.
Herzlichen Dank!
"Unabhängig davon bleibt ohnehin nur festzuhalten: Du musst die Fragen wahrheitsgemäß beantworten."
Ist in seinen Augen leider völlig sinnlos...
Sinnlos ist in meinen Augen, dass man nebenher Erziehungstipps gibt, die gar nicht gefragt sind. die Frage wurde nicht gestellt, um Versicherungsbetrug zu begehen, sondern, weil die Versicherungen alles erdenkliche tun werden, um den Schaden nicht zu übernehmen. Von falschen Aussagen war hier nicht die Rede. Einfach die Frage noch mal lesen.
Die Frage wurde gestellt, weil du nicht auf den Kosten sitzenbleiben willst. Du suchst die richtige Antwort auf eine Frage, die du nur mit "ja" oder "nein" beantworten kannst. Dabei ist die einzig richtige Antwort die Wahrheit. Und wenn die Wahrheit bedeutet, dass du auf den Kosten sitzenbleibst, dann ist das so. Sagst du nicht die Wahrheit, damit die Versicherung zahlt, ist es strafbarer Versicherungsbetrug - ganz egal, wie du das "entschuldigen" willst.
Diese Fragen stellt jede Versicherung.
Sie muss nämlich auch zu Unrecht erhobene Forderungen abdecken.