Türreparatur nach Einbruch
Hallo, bei uns wurde heute Mittag eingebrochen. Die Kripo war schon da und sagte mir,dass der Vermieter die Tür reparieren lassen muss und dass seine Gebäudehaftpflicht das zahlen würde. Nun habe ich den Vermieter angerufen und der sagte mir,dass er das nicht bezahlen muss, sondern unsere Haftpflicht oder Hausrat. Wir sind Haftpflicht und Hausrat versichert, dass ist kein Problem, dochich möchte jetzt auch keinen Handwerker anrufen und nachher bleibe ich auf den Kosten sitzen. Ich kann jetzt garnicht mehr meine Wohnungstür zumachen, weil der Rahmen ganz rausgebrochen ist, von innen kann ich eine Kette schließen, doch von außen geht garnichts, kann also nicht die Wohnung verlassen. Es muss auf jeden Fall was getan werden, denn nun fühle ich mich natürlichauch total unsicher zu Hause. Weiß jemand genau, welche Versicherung das zahlt? Danke für euren Rat.
11 Antworten
Bei der Hausratversicherung ist das mit drin. Kannst ja zur Sicherheit mal in Deine Police schauen.Dabei ist nicht nur das gestohlene Gut sondern auch die im Zusammenhang mit dem Einbruch stehenden Schäden (oft sogar auch Vandalismusschäden) versichert.Und in der Police oder im Begleitschreiben solltest Du auch eine 24Stunden Hotline für solche Fragen finden.
Hallo, deine Hausratversicherung übernimmt die Schäden oder Diebstahl an beweglichen Sachen und die Gebäudeversicherung des Vermieters ist für alle Sachen zuständig, die fest mit dem Gebäuden verbunden sind, also auch ein Haustüre oder Wohnungstüre. Setz ihm die "Pistole auf die Brust" (bloss nicht wörtlich nehmen!!) und mach den Vermieter für alle nachfolgenden Schäden verantwortlich, wenn er nicht in die Hufe kommt. Er muss dir auch die Versicherung nebst Versicherungsnummer nennen, viele Versicherungen haben ein sog. Notfalltelefon, wo unbürokratisch innerhalb kurzer Zeit auch am Wochenende ein Handwerker losgeschickt wird.
Das stimmt so für alle Schadenarten außer Einbruchdiebstahl! Im ED-Falle übernimmt die Hausratversicherung auch den Schaden an der Wohnungstür!
ich habe hier einen Artikel gefunden, der eingentlich alles beschreibt: http://www.bild.de/BILD/infos/hausratversicherung/fragen/hausratversicherung-einbruch.html -- aber zur Sicherheit noch einmal in den eigenen Vertrag schauen.
ruf deinen hausratversicherer an und lass dir eihandwerker schicken zur reparatur-ist eine vandalismusschaden nach wohnungseinbruch-dürfte über deine hausrat gedeckt sein-wen nicht sagen die dir das schon-aber gemacht werden muss es auf jeden fall
Alle Schäden an Deinem Eigentum zahlt Deine Hausratversicherung! Alle Schäden am Eigentum des Vermieters zahlt dessen Versicherung! Also auch die Haustür!
Genau so ist es richtig: Bei einem Einbruchdiebstahl übernimmt die Hausratvers. auch den Schaden an der Wohnungstür oder einem aufgebrochenen Fenster! Ansonsten (andere Schäden als ED) ist natürlich die Gebäudeversicherung für Fenster und Türen zuständug...
Es geht um die Wohnungstür. Also:Hausratvers..