Türen durch starkes Rauchen vergilbt,wer muß aufkommen?

11 Antworten

das zahlt keine Haftpflichtversicherung, die Kosten trägst du selbst. Bei uns im Haus war auch ein starker Raucher, der Geruch war nicht mehr aus der Wohnung zu bekommen,

Gerichtsverfahren, Gutachter und danach wurde selbst der Putz von der Wand geholt.

Die Kosten trägt allein der Mieter also in dem Fall Du

DahleRieger  07.11.2012, 17:29

Ein Türfutter gibt es im Baumarkt für ca. 100,00 Euro, ist nur die Frage ob dann die Türe noch dazu passt.

Hey ich kenn das Problem. Aber die Haftpflicht wird das nicht bezahlen. Es gibt da ein Spray bei Lidl, es ist so eine orangene Flasche, Multifettlöser steht drauf. Ich weiß das Nikotin kein Fett ist aber es löste bei uns tatsächlich das vergilbte Nikotin von den Türen. Weil ich bin in eine Wohnung eingezogen wo die Türen so aussahen hab ich so einiges ausprobiert. Viss Scheuercreme ist auch nicht schlecht aber sehr mühsam. Mit dem Spray hat es super geklappt. Draufgespüht, 5 min. einwirken lassen und dann mit dem Schwamm drüber :-)

Renate610 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 15:06

Vielen dank für den Tipp

Haftpflicht zahlt bestimmt nicht.

Kann man die denn nicht überstreichen?

Renate610 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 15:04

das sind Kunststoff- Türrahmen,die kann man leider nicht überstreichen. Hast Du vielleicht eine Ahnung was so ein Rahmen kostet? Vielen Dank

Hallo Renate,

dafür musst du aufkommen. Der Vermieter hat dir die Wohnung denke ich mit nicht verrauchten Türrahmen übergeben. Somit ist für den Vermieter ein Schaden entstanden für den er dich haftbar machen kann. Wenn es durch Putzen nicht weg geht, musst du die Türrahmen evtl streichen, falls das nicht geht, dann musst du für den Ersatz aufkommen. Die Haftpflicht bzw. Hausratversicherung trägt so einen Schaden nicht.

Gruß Birgit

Na da wird Deine Haftpflicht wohl nicht für auf kommen wenn Du die Bude zu ballerst. Ob Dein Vermieter direkt neue Türen einbauen muß ist mal dahin gestellt. denn ein neuer Anstrich wird es wohl auch tun. Schau mal in Deinen Mietvertrag was da steht. Renovierung bei Auszug dann mußt Du dies wohl machen