Spülkasten gebrochen, wer zahlt Reparatur?
Guten Tag,
In meiner Mietwohnung ist mir aufgefallen das mein Spülkasten schief hängt.
Dementsprechend den Deckel aufgemacht und gesehen das der eine Halter gebrochen ist.
Meine Frage nun: wer muss dafür aufkommen? ich oder der Vermieter ?
Danke euch im voraus und verbleibe
MFG
6 Antworten
Da ich nicht davon ausgehe, dass du dich draufgesetzt hast noch den Spülkasten sonstwie mutwillig beschädigt hast, ist der Vermieter zuständig.
Eine Kleinreparaturklausel käme in Betracht, wenn die Spültaste defekt wäre. Es gibt viele Dinge des täglichen Bedarfs, die trotzdem nicht unter die Kleinreparaturklausel fallen. Es kommt schon auf die Art der Beschädigung an. So unterliegt die Spültaste dem ständigen Zugriff des Mieters, nicht aber die Aufhängung. Es sei denn, der Mieter hats durch unsachgemäße Einwirkung mutwillig beschädigt.
Soweit ich weiß (kann mich aber irren), geht der Spülkasten (Installation) den Vermieter an,
die Wasserspülung darin jedoch den Mieter. Anscheinend wegen den Dichtungen. Das scheint als "Verbrauchsabnutzung" eingestuft zu sein.
Jedoch, wie gesagt, weiß ich nicht genauer Bescheid.
As Vermieter hatte ich mich nie darauf versteift und hatte auch kaputte Wasserspülung selber ausgewechselt. Aus Bammel daß der Mieter da Mist anstellt, er noch mehr kaputt macht und es Überschwemmung gibt...
Dieser Defekt ist vom Vermieter auf seine Kosten zu beseitigen (Austausch des SK), es sei denn, du hast den Schaden selbst verursacht.
Jo,
wenn Fragesteller BreezeT selber das Wasserreservoir kaputt gemacht hat, muß er es auch selber ersetzen lassen. Ansonsten obliegt das dem Eigentümer der Wohnung.
Mir war so etwas mal mit einem unguten Mieter passiert. War jedoch ein Waschbecken, das er zerbrochen hatte. Der Einschlag eines harten Objekts war deutlich am Rand des Porzellans zu sehen, gesplittert. Wie er das fertiggebracht hat, habe ich keine Ahnung. Da muß es ziemlich hart zugegangen sein.
Nachbarn hatten mich vorher schon mehrmals telefoniert, wegen Krach, Lärm und Geschrei in der Wohnung, und daß ich etwas dagegen unternehmen solle. Aber, wer bin ich ? Ich wohne über eine Stunde Fahrt davon weg. Bin nicht Zeuge. Da können die Nachbarn nur selber die Polizei anrufen.
Jedenfalls ging die Geschichte schlecht für mich aus.
Der Mieter wollte mich verklagen, weil das abgebrochene Teil des Waschbecken seiner Freundin "fast" auf den Fuß gefallen wäre. Hm, was sie da vielleicht angestellt haben ? Unter der Dusche könnte ich ja verstehen. Aber auf dem Waschbecken ?
Später verschwanden sie, mehrere Mieten und Kosten nicht bezahlt. Einfach weg, er und sie, unauffindbar. Waschmaschine, Wäschetrockner, Mikrowelle, Ofen, Geschirr, Besteck usw weg. Die Wohnung in saumäßigen Zustand. Viel Arbeit und Kosten.
Manchmal ist's eben leider so :-( . Ich kann noch will nicht mehr.
Ich vermiete nicht mehr, es ist zum Verkauf bei einem Makler. Mal sehen.
Ich habe dort nichts mutwillig gemacht.
es hing von heute auf morgen schief.
mal in den Kasten geschaut, gesehen das eine Aufhängung gerissen ist.
Meine Frage nun: wer muss dafür aufkommen? ich oder der Vermieter ?
Das kommt darauf an: Ist eine Kleinreparatur- oder Bagatellschadensklausel vereinbart, fällt diese Instandsetzung eines Vorderwand-Spülkastens dir an, sofern die Kosten im Einzelfall und dem Jahresaufwand nach unter die Höchstgrenzen fiele.
Ebenso, wenn der VM unsachgemäßen Gebrauch als Schadensursache geltend macht.
Andernfalls nicht.
G imager761
Der ,dem lt.Mietvertrag der Spülkasten gehört, muß für die Reparaturen aufkommen.
Und wenn nichts explizit im Mietvertrag steht ?
Der Vermieter ist Eigentümer des Toilettenspülkastens.Schau, was unter Reparaturen im Mietvertrag steht.Der Vermieter ist normalerweise für diese Reparaturen zuständig, Ausnahme: mutwilliger oder falscher Gebrauch des Mieters.Melde den Schaden also umgehend dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung.Zuerst mündlich.Sollte das nicht funktionieren, schriftlich per Einwurfeinschreiben.
Ist das jetzt eine Schönheitsreparatur oder funktioniert er plötzlich nicht mehr?
Er geht noch, sieht aber aus als ob er bald von der wand fällt, manchmal schließt die Spülung nicht ganz und er tropft
Tropfen ist schlecht, kostet (ganz kleiner Geld). Liegt aber nicht an der gebrochenen Halterung.
Als Vermieter würde ich schauen, ob eine Fremdeinwirkung vorliegt.
Wenn der schon immer schief war und deshalb getropft hat, dann ... hätte hätte Fahrradkette .. das bei Übergabe moniert werden müssen.
Meine Frage ist nämlich, da ich hier bald ausziehe, ob es noch Nachwirkungen haben könnte.
es ist passiert während ich hier wohne, aber habe keinerlei fremdeinwirkung darauf gegeben.
Wenn es seitens des Vermieters bemängelt wird ?
Ist das Tropfen nicht Dein Problem.
Die Schiefstellung aber schon.
Die Wohnung ist ja schon abgenommen, nachmieter gibt es auch schon.
Vllt. kommt eine Kleinrepararturklausel in Betracht. Letztendlich ist ein Spülkasten ein Ding des tägl. Bedarfs.