türe zukleben = straftat?
Kann ich eine strafanzeige stellen, wenn in meiner (miet-)wohnung ohne mein wissen eine bzw. Mehrere meiner türen zugeklebt werden? &wenn ja was für eine strafe erhällt der jenige dann im schlimmsten und im besten fall? Danke für eure hilfe!
6 Antworten
Das ist eine Sachbeschädigung ( § 303 StGB ), die mit maximal 2 Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft wird. Wenn sowas jemand macht, der ansonsten noch nicht aufgefallen ist kann man davon ausgehen, daß das Verfahren ohne irgendwelche Konsequenzen eingestellt wird.
Dem Vermieter muß er natürlich den Schaden ersetzen. Heißt: Neue Tür und wohl auch ne neue Zarge.
Die zwei Jahre sind höchstens für Leute bestimmt, die einen Jumbo Jet in Puzzelteile zersägen oder das Empire State Building rosa streichen.
Hallo Revival, ob das wirklich eine Sachbeschädigung ist, lässt sich so nicht beantworten. Wenn z.B. die Tür mit Klebeband verschlossen wird und sich dieses wieder ohne Substanzbeeinträchtigung entfernen lässt, ist keine Sachbeschädigung. Außerdem ist Sachbeschädigung ein relatives Antragsdelikt (§ 303 c). Es kommt also auch darauf an, ob Du antragsberechtigt bist. Das ist eigentlich in erster Linie der Eigentümer der Tür und nicht der Mieter. Wenn es sich aber um einen internen Konflikt handelt, wird Dir eine Strafanzeige nicht wirklich weiter helfen und (ganz wichtig) Strafanzeigen kann man - im Unterschied zu zum Strafantrag - nicht zurücknehmen. Wenn die Anzeige erstattet ist, ist sie in der Welt. RA Dr. Leo Teuter
Grundsätzlich Sachbeschädigung, sollte die Tür zugeklebt sein, während jemand in der Wohnung ist, und dieser deshalb nicht oder nur über Umwege aus der Wohnung herauskommen, kommt auch noch Nötigung (240, Fs bis 3 Jahre o.GS) und Freiheitsberaubung (239 ; Fs bis 5 Jahre o.GS) in Betracht.
Nötigung tritt in Fällen, in denen sich das abgenötigte Verhalten lediglich auf die Duldung des Freiheitsentzugs beschränkt, hinter der spezielleren Freiheitsberaubung zurück.
Sachbeschädigung ist es weiterhin nur, falls eine Substanzverletzung oder eine dauerhafte Veränderung des Erscheinungbildes gegeben ist.
Hallo, entschuldige, ich verstehe deine Nachricht nicht ganzg. Hast du untervermietet? Oder werden deine Türen verklebt, wenn ja durch wem? Dann kann ich Dir sicher helfen!!! Denn dies ist sehr wichtig!! Mfg.
Wenn es dein Mann oder dein Kind sein sollte, dann seid ihr, weil Du mit ihnen zusammen lebst in deiner "Wohnung" eine Gemeinschaft. Du duldest, dass sie bei dir, in deinen Räumen wohnen bzw. aufhalten, da kannst du nicht tun, es sei denn, dein Mann oder dein Kind, hat mutwillig die Tür verklebt, dann kannst du natürlich Anzeige erstatten, wegen Sachbeschädigung, ich glaube, dass wird dir nicht viel bringen. Wenn es dich stört, du hast das "Hausrecht", du hast die Verantwortung, verweise darauf, ansonsten schmeiß ihn oder dein Kind raus, zeihmlich hart ich weiß, aber wie gesagt, wenn du das duldest, dass sie bei dir wohnen, ist das sehr schwer!!! Sorry...
ja ist vandalismus, mutwillige zerstörung fremden eigentums - und wenn du drin warst unter umständen sogar freiheitsberaubung
Nein, ich meine wenn beispielsweise mein mann oder mein kind, der/die ja bei mir wohnen eine der türen zuklebt sei es nur eine durchgangstüre, zu der es noch einen zweiten zugang gibt akso in den raum oder eine zu einem leeren zimmer so dass der raum nicht genutzt werden kann vorerst.