Rauchmelder: Was passiert wenn ich sie abnehme?
Wenn ich den Rauchmelder in meinem Zimmer abmache und wo verschließe, was für eine Strafe würde kriegen ?
Ich lese nur das man im schlimmsten Fall die Wohnung gekündigt kriegt.
Ich weiß das wenn es zum Brand kommt und dadurch Leute zu schaden kommen, dass das dann fahrlässig gehandelt hat aber ich meine in dieser Frage nur ob und was für eine Strafe ich kriegen würde wenn ich sie NUR abnehme, also ohne Brandvorfall.
Ihr könnt auch ausführliche Antworten schreiben. Ich werde sie lesen.
Kommt drauf an: Hängst du den Rauchmelder wieder auf, bevor ein ungeplanter Brand geschieht?
Lies meine Frage.
Es geht nicht darum was passiert wenn es dann zum Brand kommen sollte sondern wenn man den Rauchmelder AN SICH abnimmt. Ob da irgendeine Strafe sein kann.
11 Antworten
Mal kurz zum Batteriewechsel oder aus reiner Neugierde o.ä. kurz abdrehen und dann direkt wieder drauf ist kein Problem. Da löst du keinen Alarm mit aus und das interessiert auch keinen^^.
Einfach grundlos dauerhaft abmontieren macht keinen Sinn und kann durchaus schwere Probleme mit sich ziehen - Besonders, wenn dadurch ein größerer Schaden entsteht.
Zum Renovieren, bei Dauer-Falschalarm etc. kann man ihn abnehmen, solange man den Vermieter sofort darüber informiert. Der wird dir dann sagen, was zutun ist. Letztlich ist er derjenige, der für die Funktion der Dinger verantwortlich ist.
Ansonsten macht es einfach keinen Sinn, ihn abzunehmen. Er ist ja einfach nur "da" und frisst kein Brot. Lasse ihn einfach dort hängen, wo er ist. Dann haste keinen Ärger :)
Das Thema ist sehr komplex.
Auf der einen Seite gibt es mittlerweile in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht. Diese ist in der jeweiligen Landesbauordnung verankert, so dass sich der genaue Gesetzestext von Bundesland zu Bundesland unterscheidet.
In der Regel ist bei Mietwohnungen der Vermieter für die Installation der Rauchmelder und eine regelmäßige (jährliche) Inspektion verantwortlich. Der Mieter hat aber die Pflicht, die Funktionalität sicherzustellen - beispielsweise durch Reinigung, regelmäßigen Test usw.
Das Problem dabei ist, dass diese Rauchmelderpflicht von staatlicher Seite aus nicht überprüft wird. Und das wiederum bedeutet, dass eine Zuwiderhandlung nur sehr selten wirklich festgestellt, angezeigt und bestraft wird.
Damit es soweit kommt, muss entweder jemand die Behörden auf den Missstand aufmerksam machen (z.B. der Mieter eine Anzeige wegen fehlender Rauchmelder gegen seinen Vermieter stellen) oder dieser wird "zufällig" aufgedeckt. Dann kann es für den Vermieter sehr teuer werden, der die Sorgfaltspflicht hat. Hier stehen Geldstrafen bis zu 50.000 EUR im Raum.
Rechtlich etwas strittig ist, ob der Mieter einer Wohnung auch direkt belangt werden kann, also nach einer Manipulation und ohne, dass dies konkret zu einem Nachteil/Schaden geführt hat (z.B. dann, wenn jemand aus Angst um sein eigenes Leben seinen Nachbarn anzeigt, der wiederum seinen RM manipuliert hat oder wenn der Vermieter die Manipulation feststellt und zur Anzeige bringt). Nach §145 Abs. 2 Nr. 2 StGB
Wer absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.
wäre das durchaus denkbar, da Rauchmelder nach einschlägiger Meinung zu diesen Schutzvorrichtungen gehören. Allerdings bleibt hier etwas Interpretationsspielraum, so dass ein Richter ggfs. auch anders entscheiden könnte.
Deutlich kritischer wird es dann, wenn erst einmal etwas passiert ist. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Brand mit Personenschaden, dann wird natürlich von allen Seiten sehr genau hingesehen. Sollte der Rauchmelder dann fehlen oder manipuliert sein, steht ggfs. eine fahrlässige Tötung im Raum wenn erwiesen werden kann, dass durch einen ordnungsgemäß installierten und funktionierenden Rauchmelder der Tod hätte verhindert werden können (z.B. Schwelbrand ohne offenes Feuer mit Tod von Personen durch Rauchgas). In dem Falle drohen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Davon unabhängig kann der Vermieter, sollte er eine Manipuation der Rauchmelder in seinem Gebäude feststellen, natürlich auch tätig werden und dem Mieter, vermutlich sogar fristlos, kündigen.
Da eine jährliche Wartung durch den Vermieter durchgeführt wird, könntest Du eine fristlose Kündigung bekommen. Sollte ein Brand entstehen, müßtest Du für alle Kosten aufkommen.
Nö, nur für die, die er dadurch verursacht hat.
Im Falle eines Brandes erlöschen alle Versicherungen, und ggf Strafverfahren, wenn andere zu Schaden kommen.
Du hast meine Frage nicht gelesen.
Warum willst du die abnehmen?
Viele Rauchmelder sind vernetzt, die geben. Bescheid, wenn sie abgenommen werden.
Du musst dann die Anfahrt des Servicetechnikers und evtl. neue RWM bezahlen.
Ich will sie nicht abnehmen. Es ist dennoch eine Frage aus Neugier.