Darf man sich vor einen mobilen Blitzer stellen.?
Hab ich eine Strafe zu erwarten wenn ich mich mit einem Regenschirm so vor einem Blitzer Stelle, dass dieser nicht mehr Blitzen kann.
Eigentlich stehe ich ja nur am Straßenrand, was ja keine Straftat ist.
Und weshalb die ganze Aktion?
Um den Polizisten zu nerven und den Leuten etwas Geld zu retten.
Wieso möchtest Du Raser schützen. Sie gefährden andere.
Ich stehe nur zufällig mit dem Regenschirm da und zähl die Autos.
5 Antworten
Du behinderst so den Messvorgang und bekommst von der Polizei ein Bußgeld, auch wenn keine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer geschehen ist.
Du hättest einige Meter vor dem Messfahrzeug stehen müssen und winken müssen, was straffrei wäre, wie auch Lichthupe entgegenkommender Fahrzeuge oder Radiowarnung zu Blitzer.
Nein, das ist nicht unter Strafe gestellt, ABER du wirst des Platzes verwiesen und notfalls in Gewahrsam genommen.
Bis zu 5 Jahren Haft.
Blödsinn, da hier keine Straftaten verfolgt werden, sondern Ordnungswidrigkeiten.
Damit Leser wissen, wie falsch deine Antwort ist.
Und über dich sagt das nichts aus?
Blödsinn bezieht sich auf die Antwort, deren "Sinn blöd" ist. Das ist nichts, was sich auf deine Person bezieht sondern auf das, was du geschrieben hast.
Nein, dass sagt auch etwas über dich aus. Die Antwort mag falsch sein aber kenneswegs blöd. Das ist einfach nur respektlos.
Den feinen Unterschied zwischen Straftat und OWIG erkennst man auch nicht immer. Dazu muss man nicht blöd sein.
Es ist kein feiner Unterschied, sondern zwei unabhängige Gesetze.
Wie hättest du es denn gerne?
Schöne Antwort, mach weiter so, irgend wann wird sie schon passen?
Wenn da nicht ein entsprechender Kommentar verfaßt wird, steht da für unbedarfte Leser:
"Im Internet steht aber, dass man dafür ins Gefängnis muß."
geschrieben
Ich habe kein Problem mit der Korrektur, lasse mir nur nicht gerne Blödsinn unterstellen.
Dann informiere mich doch bitte mal darüber, aufgrund welcher juristischen Überlegung du deine Antwort veröffentlicht hast und ob dieser Überlegung ein Denkprozess vorausgegangen ist? Wenn du schon von den feinen Unterschieden zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten schreibst, ahne ich schlimmes.
Ich lasse mir von dir keinen Blödsinn unterstellen. Du bist respektlos. Ende.
Unterstellen würde ja bedeuten, dass ich dir etwas Falsches zuschreibe, was hier aber nicht der Fall ist!
Es sind Orrdnungswridigkeiten bei Geschwindigskeitsvergehen keine Strafsachen, somit ist Deine Antwort falsch.
Dann wird es im OWiG eine vergleichbare Vorschrift geben. Sei nicht so kleinlich.
Gibt es nicht.
Was denn nun?
Du behinderst so den Messvorgang und bekommst von der Polizei ein Bußgeld, auch wenn keine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer geschehen ist.
So einfach ist das nicht, es gehört dazu, sich den Anordnungen der Polizei zu wiedersetzen, wenn einer sos macht. Erst dann wird es möglicherweise Ernst.
Das sind deine eigenen Worte!
Ich vereitelt ja keine Strafe. Ich stehe nur in der Natur Rum und schaue Autos an.
Nein, das ist ja auch nicht verboten, im Gegenteil. Du verhinderst Strafverfolgung.
Die werden dich auffordern weg zu gehen, und wenn du dem dann nicht folge leistest, bist du dran wegen Behinderung einer Polizeilichen Maßnahme.
Regnet es nicht einmal, dann könnte das sogar ohne Aufforderung der Polizisten offensichtlich sein.
Mal abgesehen davon, ist es reichlich Asozial, absichtlich Polizisten zu ärgern, und ausgerechnet Asoziale Raser vor Strafen schützen zu wollen, erklär das man Angehörigen von Raser Opfern!
Unsere Justiz ist im übrigen nicht völlig blöde. Du darfst auch nicht zu einem Polizisten sagen "Ich würde sie jetzt gerne A-*** nennen" das gilt dann genauso als Beleidigung wie "Sie A-***"
Vorsicht, das ist vorsätzliche Strafvereitelung. Kann teuer werden
Bußgeld? Welcher Tatbestand ist denn erfüllt?