Tür eintreten?

6 Antworten

Die Tür gehört dem Vermieter und dem muss das umgehend gemeldet werden,das kannst nicht Du entscheiden ob es zur Anzeige gebracht wird,Du kannst ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen,die Sachbeschädigung ist Sache des Vermieters.

Sofort anzeigen, wegen der Versicherung.

2 Jahre.

Zitat:

Die Verfolgungsverjährung ist in § 78 StGB geregelt und richtet sich nach dem jeweiligen Höchstmaß einer Strafe. Das Höchstmaß der im StGB in § 303 geregelten Freiheitsstrafe beträgt zwei Jahre. 

303 ist Sachbeschädigung.

oO

Das dürfte schon als Einbruch gelten... -.-

Am besten gleich morgen, wenn die Polizei wieder auf hat.

Stunden, Tage aber dann wird es langsam Zeit. Warum hast Du nicht gleich die Polizei gerufen?