Nachbar versucht in Wohnung zu kommen?
Ich habe in der Familie folgenden Fall mein Bruder wohnt im 3. Stock und letzten Stock eines Mehrfamilienhaus. Pro Etage sind es 4 Wohnungen eine links, 2 in der mitte und eine rechts.
Mein Bruder wohnt in der letzten Wohnung im Haus. Jetzt ist es so das der Nachbar direkt neben ihn öfter mal laut Feiert sich unterhält etc. das man das hört kann ja keiner was dafür da die Wände wirklich dünn sind. Aber er beschwert sich wenn mein Bruder nur leise musik hört oder den Fernseh anschaltet. ich hab das selbst erlebt ich darf mich nicht mal mit meinem bruder unterhalten in normaler lautstärke weil er sonst panik bekommt der nachbar beschwert sich.
Seit ein paar wochen ist es so das der besagte nachbar immer wieder sich über die angeblich dreckige Fußmatte vor der Türe beschwert hat. Ich konnte selbst keinen dreck erkennen. Vor ein paar wochen dann ein Vorfall die Wohnugnstüre war offen als er vom Einkaufen gekommen ist und sein Kater war total verängstigt hinterm Sofa gesessen. Ob die türe nun Abgesperrt war ist sich durch den Schock mein bruder nicht mehr sicher der Kater kann jedoch die türe nicht aufgemacht haben da innen der Griff umgedreht ist.
Seit dem hat mein Bruder Panik und verlässt nicht mehr seine wohnung gestern hat besagter nachbar geklingelt mein bruder voller panik so getan als ob er nicht zuhause wäre und dann hat jemand versucht die türe aufzusperren ging aber nicht weil sein schlüssel von innen steckte und quer im schloß war. Er hat dann gehört wie der Nachbar mit einer unbekannten Person gesprochen hat was konnte er nicht verstehen weil auf russisch gesprochen wurde.
Wir werden jetzt das schloß tauschen weil wir auch nicht wissen ob der Hausmeister nicht sowas wie einen Universal schlüssel hat und besagte person ist mit dem Hausmeister per du. Gibt es noch etwas, was mein bruder tun kann? er wird sich auf jeden fall eine andere Wohnung suchen.
5 Antworten
Also das geht nicht....als Hausmeister hat man natürlich kein Recht fremde Wohnungen zu betreten ausser um Schaden abzuwenden oder in Notfällen, allerdings darfst du auch nicht einfach so den Schliesszylinder austauschen, das muss mit der Hausverwaltung bzw. in dem Fall mit dem Besitzer abgesprochen werden.
Würde den Vorfall sofort an die Besitzer weitergeben und auch versuchen ein Beweisfoto zu bekommen z.B. durch eine Fotofalle/IP-Kamera oder was auch immer.
In dem Fall ist es wohl so das die "Hausverwaltung" ein Haufen Leute ist zu dem auch der Hausmeister gehört aber irgendwem gehört die Kiste ja auch, also an den Besitzer oder die Gesellschaft wenden...Pech wäre natürlich wenn das Haus selbst jemanden gehört dem das einfach egal ist oder der das vieleicht sogar möchte, hatte ich auch schon...in dem Fall geht nur Ausziehn oder Anwalt.
Die ganze Siedlung gehört einer Firma die gleichzeitig die Hausverwaltung ist. Das ganze ist eine Genossenschaft wir auch ich habe keinen Mietvertrag sondern einen Nutzungsvertrag wir können auch laut diesem Vertrag nicht per eingebedarf gekündigt werden.
Ist dein Bruder Genosse in der Genossenschaft und hält Genossenschaftsanteile? Gibt es neben den Genossen der G. Auch Mieter in der Siedlung? Ist dein Bruder im Besitz einer rechtsgültigen Hausordnung? Die Rechte und Pflichten eines Nutzungsvertrages unterscheiden sich für den Nutzer nur wenig gegenüber Mietern mit Mietverträgen.
Dann verwechselst du Panik mit Angst. Angst haben ist manchmal nützlich, weil die Angst zur Vorsicht verhilft. Der Nachbar sollte dennoch aufgefordert werden sich an die Hausordnung bezüglich Zimmerlautstärke seiner Musikgewohnheiten zu halten. Der Genossenschaft ist Mitteilung zu machen, dass es ruhestörenden Lärm aus der Nachbarwohnung gibt.
Alle Mitteilungen postalisch mit Einwurfeinschreiben. Schlosswechsel ist angeraten und kann auch nicht unterbunden werden. Das ausgebaute Schloss bis Mietende aufbewahren und dann wieder einbauen.
Unter Umständen Anzeige bei der Polizei wegen Bedrohung.
ja wir mussten vor einzug alle genossenschaftsanteile abgeben mein bruder 3 teile a 325€ Mieter gibt es in dem sinn hier nicht, aber eine hausordnung die gibt es.
Vor Einzug musstet ihr Genossenschaftsanteile erwerben und nicht abgeben. Dein Kommentar macht sonst keinen Sinn. Fußend auf die Hausordnung , vermutlich Passagen über Ruhezeiten enthält, kann eine Beschwerde über nachbarschaftliche Ruhestörung vorgetragen werden ( bei der Genossenschaft ).
da kommt soviel zusammen, daß ich nur zu einem auszug raten kann. das alles belastet die gesundheit deines bruders auf dauer zu sehr. ihr könnt jeden der unbefugt in eure wohnung kommt, wegen hausfriedensbruch anzeigen.
Er sollte die Tür immer zuschließen, ob zu Hause oder nicht. Natürlich sofort den Zylinder wechseln.
Wenn sich jemand an der Tür zu schaffen macht, sofort die Polizei wegen Einbruchsversuch rufen.
Wie wäre es mit einer komplett neuen schließanlage und Sicherheitsschloss.
Das ist der Hausverwaltung leider wurst, mein bruder hat auch mit schimmel zu kämpfen darum will er ja sowiso die wohnung wechseln, der schimmel zum beispiel tritt nur auf wenn es regnet und jetzt im winter, die wände sind klitsche nass und aussen an der wand wächst das moos. Selbst das ist ihnen wurst die antwort das ist das lüften wenn ihnen das nicht passt dann ziehen sie halt aus.
Offizell heißt es im Nutzungsvertrag das die Verwaltung und der Hausmeister keine Schlüssel besitzen