Eigentum gestohlen Rechtslage?

9 Antworten

Nein, darfst du nicht.

(selbstjustiz ist in Deutschland verboten)

In einem solchen Fall bleibt dir nichts anderes übrig als die Polzei ein zu schalten und Strafanzeige zu stellen.

Nur wenn obrigkeitliche Hilfe nicht schnell genug zu bekommen ist, darfst du selbst tätig werden (§ 229 BGB)

http://dejure.org/gesetze/BGB/229.html

Also erst die Polizei rufen und wenn die nicht kommt, darfst du selbst handeln.

elias12354 
Beitragsersteller
 22.01.2016, 10:02

Heißt das, dass wenn der Täter schon im Auto sitzt und wegfahren will, man ihn daran hindern dürfte durch z.B. Scheibe einschlagen etc.?

furbo  22.01.2016, 10:09
@elias12354

Wenn du ihn unmittelbar verfolgst, wäre das sogar durch  Notwehr gedeckt, da der Angriff noch nicht beendet ist. .

Siehst du ihn aber erst am anderen Tag und hat immer noch dein Handy, dann musst du dich auf den § 229 BGB zurückziehen. Du könntest ihn sogar festnehmen.

Wenn du dein Eigentum permanent verfolgst, kann sich der Täter nicht zurückziehen, bzw. Kannst du in seine Wohung stürmen, schließlich hat er durch sein Verhalten deine Reaktion hervorgerufen. Hausfriedensbruch ist dann nicht gegeben, bzw. strafbar.

Nein, das darfst du nicht. Du solltest die Polizei informieren, dass dir Eigentum gestohlen wurde und dir der Zutritt verweigert wird. Die Polizei wird das dann klären.

Man darf sein Eigentum zurückerlangen (es demjenigen auch aus der Hand reißen, jedoch keine Sachbeschädigung dabei begehen (oder Körperverletzug etc...)