Muss man der Polizei die Tür öffnen?
Wenn kein richterlicher Beschluss vorliegt und keine Gefahr im Verzug ist, die Polizisten aber durchs Fenster gesehen haben, dass jemand da ist.
8 Antworten
Nein. Du musst nicht einmal mit der Polizei reden.
Die Ausweispflicht besagt, dass man einen Ausweis haben muss. Es kann nicht einfach ein Polizist daherkommen, bei mir klingeln und meinen Ausweis verlangen.
Könnte ja auch sein, dass du ihn gar nicht bei dir hast. Vielleicht liegt er in deinem Ferienhaus am Chiemsee.
Es gibt keinen automatischen Anspruch, den die Polizei haben könnte, dass du die Tür öffnest. Es sei denn, sie haben einen Beschluss in der Tasche, oder eine gefährliche Situation gebietet es.
Oft ist es jedoch in einem Mehrfamilienhaus besser, die Beamten einzulassen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Interesse darin besteht, dass alle Mitbewohner die Unterhaltung / Befragung mitbekommen.
Wenn Zweifel an der Identität bestehen, kannst du die Dienststelle anrufen, und dir dort den "Hausbesuch" bestätigen lassen. Aber nicht mit der Nummer, die man dir gibt, sondern mit der, die du selbst herausfindest, und wenn es die Notrufnummer ist, völlig wurscht.
Nö, aber es gehört eigentlich zum guten Ton, dass man aufmacht, wenn jemand klingt. Du musst die Polizei nicht hereinlassen, aber trotzdem antwortet man zumindest.
Die Polizei wird Dich nicht anhand Deines Gesichtes mit dem Blitzerfoto vergleichen. Standardmäßig wird dazu das Bild herangezogen, dass bei der Personalausweisstelle oder der Führerscheinstelle abgegeben wurde.
Müssen nicht, aber sie können dann ja auch annehmen das du verletzt in dem Haus/Wohnung liegst und die Tür dann aufbrechen.
Am sinnvollsten ist es die tür zu öffnen, du musst sie ja nicht rein lassen. Aber allein das öffnen zeigt ja, das du wenig oder garnichts zu verbergen hast.
Aber allein das öffnen zeigt ja, das du wenig oder garnichts zu verbergen hast.
Gar nichts zeigt das.
Kommt drauf an. Zumindest is es unglaubwürdig wenn du nicht öffnest, sie dich aber schon gesehen haben.
Da kommt dan halt immer schnell der Verdacht hoch, das du was zu verbergen hast.
Du hast schon Recht, einfach so dürfen und werden sie die Wohnung nicht betreten.
Es kann aber ne Situation entstehen, grade durch dein Verhalten, das es plötzlich doch nen Grund für sie gibt.
Du weißt ja auch ned, warum sie zu dir wollen. Kann was völlig harmloses sein wie "haben sie den Verkehrsunfall vor ihrem Haus beobachtet?" Zu "Ihre Mutter hatte nen Unfall" Über Ruhestörung bis zu ner Straftat.
Wen du nix zu verbergen hast. Brauchst du ja auch nix verbergen.
Habe aber was zu verbergen
aber der Ausweispflicht sollte man nachkommen .....