Alkohol am Steuer, bekommt der Fahrzeughalter auch Post von der Polizei?

3 Antworten

Dein Vater hat hier den PKW nicht zur Verfügung gestellt - also warum sollte er belangt werden?

bussgeld123 
Beitragsersteller
 28.02.2017, 15:09

Okay vielen Dank!

Das wäre der Fall gewesen, wenn man die Indentität des Fahrers nicht vor Ort hätte festestellen können. Beispielsweise bei Blitzern. Da hat man ggf nur das Nummernschild. Dann geht die Post an den Halter.

Gruß S.

dein Vater ist doch nicht gefahren, bei dir könnte Post eintrudeln; du wusstest, dass er besoffen gefahren ist und hast dies zugelassen.