Alkohol am Steuer, bekommt der Fahrzeughalter auch Post von der Polizei?
Ich war am Wochenende Beifahrer des Autos meines Vaters (ich bin eingetragener Fahrer(in Probezeit)), ein Freund von mir ist gefahren mit Alkohol im Blut... Wir wurden von der Polizei angehalten er hat jz ein Monat Fahrverbot und Bußgeld am Hals. Der Polizist meinte zu mir das der Fahrzeughalter also mein Vater, keine Post von der Polizei bekommt. Stimmt das, kann ich mir da sicher sein ?
3 Antworten
Dein Vater hat hier den PKW nicht zur Verfügung gestellt - also warum sollte er belangt werden?
Okay vielen Dank!
Das wäre der Fall gewesen, wenn man die Indentität des Fahrers nicht vor Ort hätte festestellen können. Beispielsweise bei Blitzern. Da hat man ggf nur das Nummernschild. Dann geht die Post an den Halter.
Gruß S.
dein Vater ist doch nicht gefahren, bei dir könnte Post eintrudeln; du wusstest, dass er besoffen gefahren ist und hast dies zugelassen.