Darf ich die Polizei aus meiner Wohnung werfen, weil sie unfreundlich und beleidigend sind?

10 Antworten

Naja ohne Durchsuchungsbefehl darfst du sie nur freiwillig hereinlassen und somit auch wieder der Wohnung verweisen :) So ein benehmen finde ich auch nicht in Ordnung, hätte ich nicht erwartet....

ettchen  02.07.2016, 23:46

Warst du denn dabei, dass du das Benehmen beurteilen kannst?

X3030  03.07.2016, 02:10
@ettchen

Warst DU denn dabei, dass du hier so oberschlau aburteilen kannst, ettchen ?? 

Deine persönliche Einschätzung kannst / darfst du gerne haben.., dennoch jemanden als Lügner hinzustellen obwohl du NICHTS WEISST, ist mehr als dreist und unverschämt hoch drei. 

Du hast mehrfach deine Einschätzung abgegeben.., nu is auch gut jetzt.!! Was DU zu wissen GLAUBST, muss sicher nicht der Realität entsprechen.  Komm mal wieder runter.. 

AoiHime  04.07.2016, 14:32
@ettchen

Wahrscheinlich willst du damit sagen das man nicht immer gleich alles auf die Polizei schieben soll. Und ja ich habe großen Respekt vor den Damen und Herren die sich dazu bereit erklären eine solche oft schwierige Arbeit zu machen. Grundsätzlich finde ich auch das die meisten zu wenig Respekt vor der Polizei haben. Aber in diesem Fall kann man nur dem Fragesteller glauben (warum sollte er auch auf einer Ratgeberplattform lügen?). Und man will ja auch eine Sinnvolle Antwort auf seine/ihre Frage geben, denn genau deshalb hat er/sie die Frage gestellt ;) Und in dem Fall (nämlich unerhörtes Benehmen) fand ich meine Antwort angebracht :) Es gibt nämlich in jeder Berufsgruppe schwarze Schaafe, auch unter den Polizisten. Liebe Grüße und versuch mal etwas neutraler und nicht so persönlich zu werden :)

Was war mit dem Auto und wenn du die Wortwahl noch sinngemäß weist kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen? Wenn es noch jemand gehört hat um so besser, der Hund kann leider nicht zeugen. Laut GG ist die Wohnung geschützt.

Candima 
Beitragsersteller
 02.07.2016, 23:33

Meine Freundin hat sich das Auto geliehen, da ihres in der Werkstatt ist, und prompt hat sie einen Unfall gebaut, aber glücklicherweise nix schlimmes passiert. Jedoch war sie im Krankenhaus und die Herren standen bei mir vor der Tür. Meine 6 jährige Tochter war anwesend, allerdings habe ich sie ins Zimmer geschickt und ich bin mir nicht sicher, wie weit sie das Geschehen gehört hat. Außerdem will ich sie damit nicht belasten.

Unabhängig von der Polizei und was die dürfen oder nicht...

Unser Hund freut sich auch immer riesig, wenn andere Menschen kommen, er findet das einfach toll und will alle begrüssen (und das sollte mal ein Wachhund werden...). Bei Freunden und Menschen, die das kennen und wissen, wie er sich verhält ist das auch vollkommen okay und ich lasse ihn machen (solange die andere Person keine Angst hat). Bei fremden Menschen, die noch nie in unserer Wohnung waren, unseren Hund nicht kennen, halte ich ihn grundsätzlich fest.

1. weiß ich nicht, wie der Mensch auf den Hund reagiert. Die meisten haben kein Problem damit, aber es gibt auch genug, die ein Problem oder Angst haben, wenn so ein Ungeheuer auf einen losgeht. Wer weiß, welche Erfahrungen diese Menschen mit Hunden gemacht haben.

2. gibt es auch genug, die eine Hundehaarallergie haben...ich kenne das von Pferden, ich kann eine kurze Zeit in deren Nähe sein (vorbeireiten, mich mit meiner Nachbarin unterhalten, auch wenn die grad aus dem Stall kommt) aber anfassen...bloss nicht, ich bekomme einen Asthmaanfall und Hautausschlag.

Unter diesen Gesichtspunkten sollte man es sich vielleicht mal überlegen, ob man in einem solchen Fall sein Tier auch mal festhalten oder in ein Zimmer bringen könnte...nennt sich Rüchsichtnahme und ist wirklich nicht schwer.

Candima 
Beitragsersteller
 02.07.2016, 23:47

Ich habe Verständnis dafür, wenn man eine Allergie, Angst oder Sonstiges hat, jedoch kann man dies auch freundlich oder zumindest höflich sagen. Mein Problem liegt ausschließlich in der negativen Verhaltensweise, wie die Wortwahl und die Lautstärke. Es ist ja nicht so, dass mein Hund auf ihn zugestürmt ist.

BellaBoo  03.07.2016, 00:04
@Candima

Ich kenne das halt auch, das Menschen, die Angst haben, panisch reagieren und einen dann anblöken...passiert mir regelmässig wenn ich mit dem Hund gehe und er frei läuft...selbst wenn der Hund sich nicht mal für sie interessiert, sondern nur an ihnen vorbeiläuft.

Unser Hund ist echt herzensgut und würde keinem etwas tun (ausser Kaninchen...die findet er besonders ähm lecker, aber nur die draussen, die Kaninchen meines Sohnes werden bekuschelt, versteh einer den Hund).

Natürlich hätte der Polizist sich anders verhalten sollen, das steht ausser Frage. Manche von denen haben wirklich einen Uniformkoller.

Du kannst sie immer rauswefen außer sie haben ein Durchsuchungsbefehl

Philippus1990  02.07.2016, 23:28

Durchsuchungsbeschluss, nicht "Durchsuchungsbefehl". Durchsuchungsbefehle gibt es nur im Fernsehen.

Jemanden, der solch ein Verhalten an den Tag legt, kannst du natürlich deiner Wohnung verweisen.. , selbstverständlich auch die Polizei. 

Dem Beamten, der so unverschämt geworden ist, legst du nahe deine Wohnung zu verlassen.., 'das Gespräch findet VOR der Wohnungstür statt, die Nachbarn dürften sehr gern mitbekommen, dass manche Leute kein Benehmen haben.'

Gefallen lassen musst du dir solch eine Unverschämt mit Sicherheit nicht.!!  Die meisten Beamten verrichten ihren Dienst ordnungsgemäß.., dennoch ist man vor mancher Dreistigkeit einiger Beamten nicht gefeit. 

Unverschämtheiten sich selbstverständlich nicht gefallen lassen.., sich dagegen zur Wehr setzen, ggf. Dienstaufsichtsbeschwerde.