Ist es erlaubt einen 400€-Minijob und ein Kleingewerbe gleichzeitig zu haben?
Hallo zusammen,
ich habe einen Minijob bei dem ich monatlich die vollen 400,00 € verdiene und möchte gerne ein Kleingewerbe anmelden. Eine Bekannte ist der Meinung, dass das nicht erlaubt ist. Wenn ich einen 401,00 € bis 800,00 €-Job hätte, wäre das wohl erlaubt. Warum? Es ist doch egal ob ich den Minijob oder das Kleingewerbe versteuer oder? Allerdings kommt da die zweite Frage auf: Wie wird das Kleingewerbe versteuert? Kann mir jemand helfen?
5 Antworten
Es gibt kein "Kleingewerbe". Es gibt nur einen Gewerbebetrieb, für den man eine Gewerbeanmeldung macht. Ob klein, mittel oder groß ist nur entscheidend für die Bilanzierungspflichten.
Solange es ein ECHTER Gewerbebetrieb ist und keine Scheinselbständigkeit, stört es den 400 EUR-Job nicht. Allerdings stellt sich die frage bei der Sozialversicherung. Denn die Frage ist, wie bist Du versichert.
Da könnte es Schwierigkeiten/Zuzahlungspflichten geben, wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast. Bei 400 EUR-Jobs nicht.
Die Steuer wird immer im Jahres-Einkommenserklärung ermittelt. Egal woher das Geld kommt. Der 400 EUR-Job stört da in der Regel nicht, er könnte aber die Steuer der andern Einnahmen etwas erhöhen (Progressionsvorbehalt).
Ach ja:
Man kann bei dem gleichen Kunden nicht einen Job haben und gleichzeitig für ihn selbständig sein!
Dafür musst Du sowieso auf´s Amt..., dort bekommst Du qualifizierte Auskünfte speziell für Deinen "Wohnort" und Deinen "Hintergründen"...
Die Info´s fehlen hier um qualifizierte Antwort zu geben...
Hey, Steuern und ggf. Sozialabgaben zahlst Du von Deinem Gesamteinkommen. Also 400Eur plus 800Eur Kleingewerbe = 1200Euro Einkommen.
Was für Sozialabgaben?
400-€-Job + Kleingewerbe geht durchaus. Arbeitsrechtliche Probleme gibt das nur, wenn du damit in direkte Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber trittst.