Bekomme ich trotz Vollzeit Job Unterstützung für eine Wohnung vom Jobcenter?
Ich bin über die Zeitarbeitsfirma in der Logistik (befristet 01.03.2019) tätig und verdiene netto ca. 1050€. Nun muss ich in eine eigene Wohnung ziehen und möchte Wissen ob das Jobcenter mich unterstützen würde. Da ich Vollzeit tätig bin, denke ich es weniger. Wer weiß was ?
8 Antworten
Für was möchtest du denn Hilfe in Anspruch nehmen, brauchst du Hilfe für Kaution, Erstausstattung usw.wie alt bist du und aus welchem Grund musst du in eine eigene Wohnung ziehen solltest du noch unter 25 sein ?
Ab 25 würde der Auszug bei den Eltern in eine erste eigene Wohnung egal sein, weil dir ab 25 nach dem SGB - ll ohne eine Voraussetzung eine angemessene Wohnung bzw.die Kostenübernahme für diese inkl.volle Regelleistung für den Lebensunterhalt von derzeit 416 € zustehen würde.
Unter 25 sieht es dann anders aus, da kannst du nur mit Hilfe rechnen wenn du einen wichtigen Grund nachweisen kannst bzw.mit deinem Einkommen deinen Bedarf nach dem SGB - ll selber decken kannst, dass schließt dann auch eine Kaution und Erstausstattung ein.
Bist du also unter 25 und kannst keinen wichtigen Grund nachweisen, dann würdest du keine Hilfe vom Jobcenter bekommen, kannst du aber deine Kaution und Ausstattung selber zahlen, dann könnte es je nach Höhe deiner angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und deines Brutto und Nettoeinkommens noch einen Anspruch auf eine Aufstockung geben.
Vorrangig müsste dann aber der Anspruch auf Wohngeld geprüft werden, dazu findest du im Internet kostenlose Rechner.
Bei 1050 € Netto hast du min.1200 € Bruttoeinkommen, darauf stehen dir nach § 11 b SGB - ll derzeit max.300 € an Freibetrag zu, diese würden dir dann theoretisch von deinen 1050 € Netto abgezogen und würden um die 750 € anrechenbares Einkommen ergeben.
Von diesen 750 € ginge dann zunächst der derzeit volle Regelsatz für den Lebensunterhalt von 416 € ab, es blieben dann noch max.um die 334 € für deine angemessene KDU - übrig, es würde dann also max.den Differenzbetrag bis zu deiner tatsächlich gezahlten angemessenen KDU - geben bzw.bei Unangemessenheit in der Regel für einen Übergang bis zu 6 Monaten die tatsächlichen KDU.
kommt drauf an wo du lebst bzw. wie teuer deine (oder eher gesagt) eine angemessene) Wohnung ist. ggf. besteht die Möglichkeit auf harz4 Niveau aufzustocken.
Was für dich eher relevant sein dürfte ist Wohngeld. Das solltest du bei dem einkommen auf jeden fall bekommen. Das dürfte auch für dich besser sein
Geht es dir um eine dauerhafte Unterstützung oder um einen Zuschuss zur Erstausstattung?
Wie alt bist du denn und warum. "musst" du in eine eigene Wohnung ziehen?
Dauerhafte Unterstützung bezweifel ich. Das kannst du aber hier nachrechnen.
Wenn, dann ist Wohngeld wahrscheinlicher, auch das kannst du nachrechnen
du kannst sparen. dann nimmst du dir eine wohnung und möblierst die. das jc hat da nix mehr mit zu tun.
Gib mal Deine Daten in einen ALG - II - Rechner ein.
Gute Antwort