Trotz Rechtsschutzversicherung will mein Anwalt ein Erfolgshonorar?
Ich bin Rechtsschutzversichert und mein Anwalt hat das Mandat seit 2017 inne. Im August kommt es nun zur gerichtlichen Verhandlung. Laut diverser Gutachten und laut meinem RA wird die Beklagtenseite zahlen müssen und eine Berufung des Beklagten wäre aussichtslos. Nun schickte mir mein Anwalt ein Schreiben zu, in dem er anführt, dass die Rechtsschutzversicherung aufgrund der langen Dauer des Verfahrens (seit 2017) nicht den gesamten Aufwand abdeckt und auch der Tag der Gerichtsverhandlung , zu dem er in die Nachbarstadt reisen müsse, ebenfalls von der Rechtsschutzversicherung nicht weitergehend entlohnt wird. Deshalb bittet mein RA für Verständnis dafür, dass er ein angemessenes Zusatzhonorar von mir haben möchte. Beigelegt hat mein RA zu diesem Schreiben eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar bei Erfolg: "Die Rechtsanwälte erhalten von dem Betrag, der der Mandantschaft auf Grund der Tätigkeit der Rechtsanwälte in der o.g. Sache zufliesst, ein Erfolgshonorar von ?? 8% Umsatzsteuer neben den gesetzlichen Gebühren. Das den Rechtsanwälten zustehende Erfolgshonorar ist fällig",....etc etc
Also: 1. steht da kein Betrag für das Erfolgshonorar - der Platz wurde freigelassen und 2. frage ich, ob das so in Ordnung ist??? Warum kommt der jetzt nach 2 Jahren mit diesem Zusatz um die Ecke??? Ich fühle mich damit auch etwas genötigt, denn wenn ich dieses Erfolgshonorar nicht akzeptiere, wird er sich vor Gericht auch nicht adäquat einsetzen wollen... Bitte, wer kennt sich damit aus und kann mir mit entsprechendem Wissen weiterhelfen??
3 Antworten
Da hast du einen der " Besten " gezogen.
Sende die Aufforderung an die Rechtschutz und bitte darum den Anwalt wechseln zu wollen. Ich würde das Schreiben als "Kündigung" deines Anwalts ansehen.
DANACH beschwere dich bei der Anwaltskammer
Dein Anwalt waren der Gerichtsort und der Fall bekannt. Er hat den Fall zu den normalen Konditionen angenommen und wird ihn auch ordentlich durchführen.
Notfalls schreibe dem "Nein Danke" zum Honrarwunsch
Genau so würde ich das auch sehen!
Ein Tipp: rufe bei deiner Rechtsschutzversicherung an und frage dort nach!
Dann rufe doch einfach, deinen zuständigen Versicherungsvermittler an. Dieser soll dies abklären, ob dein Rechtsschutzversicherer die Kosten für den Streitfall nicht vollständig übernimmt. Dafür wird dieser auch bezahlt.
Ich kann dir nicht helfen, da mir weder deine Rechtsschutzbedingungen bekannt sind, noch welche Deckungszusage Du von deiner Rechtsschutzversicherung erhalten hast. Ohne den Vorgang zu kennen, kann dir da auch kein nicht eingebundener RA helfen.
Da eh die Gegenseite die gesamten Kosten tragen muss nach seiner Eischätzung kann ich mir nicht vorstellen dass so ein "Erfolgshonorar" legal ist. Kannst es ja für den Erfolgsfall in Aussicht stellen, dich zwischendurch schlau machen und ihm nachher eine Nase drehn.
Die Gegenseite kann maximal zu den Kosten nach RVG verurteilt werden. Will der Anwalt darüber hinaus von seinem Mandanten Summe X haben so tangiert dass den Gegner im Rechtsstreit aber nicht.
Minijobopa, so läuft das nicht, denn er will, dass ich diese Vereinbarung unterschrieben zurücksende...
..steht da kein Betrag für das Erfolgshonorar - der Platz wurde freigelassen
Ganz klar - mache einen Termin bei dem Anwalt und kläre das direkt! Er muss dich auch über evtl. anfallende Mehrkosten informieren. Nichts blind unterschreiben.
Meiner Meinung nach läuft hier was gewaltig daneben.
hm, auch die unterschrift ist ungültig wenn sich die vereinbarung als ungesetzlich herausstellt.
Der Anwalt hat seine Kanzlei 560 KM von meinem Wohnort entfernt. Ich unterschreibe das nicht, aber ich würde gern Kontakt mit anderen Betroffenen aufnehmen. Da bin ich doch sicher nicht die 1., der so etwas passiert...
Niemand hier kennt den Umfang deines Falls und die Gründe warum deine RV derartig reagiert. Die Wahrscheinlichkeit hier einen identischen Sachverhalt zu finden schätze ich bei = 0 ein.
Kläre das mit deinem Anwalt, möglicherweise bekommst du das auch über Telefon oder mail hin. Es geht um DEIN Geld.
Apolon, das habe ich natürlich auch vor! Jedoch sagen die auch nicht immer die "Wahrheit", wenn es ihnen nicht "in den Krampasst". Ich frage hier auf gutefrage.net nach, weil ich hoffe, von Betroffenen oder netten RA profunde Antworten zu bekommen. Dennoch danke für deine Nachricht.